In Kürze:
- Vertreter der Weltreligionen erarbeiteten die Fassung gemeinsam.
- SPD-Fraktionschef: Gott und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden.
- Zentralrat der Konfessionsfreien: Präambel ist aus der Zeit gefallen.
Textentwurf stammt von SPD und CDU
Das ist seit dieser Woche (29. April) anders: Die Abgeordneten des saarländischen Landtags haben sich für eine neue Präambel ausgesprochen. 46 Parlamentarier von SPD und CDU stimmten dafür, die drei Abgeordneten der AfD lehnten sie ab. Im Landtag verfügt die SPD mit 29 Sitzen über die absolute Mehrheit. In der Opposition sitzen CDU (19 Sitze) und AfD (3 Sitze). Letztere lehnte sämtliche Änderungen an der saarländischen Verfassung ab und bezeichnete sie als „zutiefst undemokratisch“.
In der neuen Präambel heißt es:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“
Stephan Toscani, Fraktionschef der CDU, erklärte, die gewählte Formulierung verbinde den Gottesbezug mit humanistischen Traditionen und beziehe sowohl religiöse als auch nichtreligiöse Menschen ein. Vertreter großer Weltreligionen hätten die Passage im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung gemeinsam erarbeitet. Im Mittelpunkt stehe die moralische Orientierung staatlichen Handelns.
Grüne plädieren für Volksentscheid
Auch SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon betonte, dass für ihn als evangelischen Christen stets klar gewesen sei, dass Gott und die Menschenrechte untrennbar miteinander verbunden seien.
Die Grünen schlagen vor, die Bevölkerung über die Frage entscheiden zu lassen. Ein Volksentscheid könnte im Zuge der Landtagswahl 2027 stattfinden. Spitzenkandidatin Anne Lahoda sieht persönlich keinen Bedarf für einen Gottesbezug, verweist jedoch auf die Bedeutung des Themas für viele Menschen. Die Gesellschaft solle die Möglichkeit erhalten, sich dazu zu positionieren.