In Kürze:

  • Vertreter der Weltreligionen erarbeiteten die Fassung gemeinsam.
  • SPD-Fraktionschef: Gott und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden.
  • Zentralrat der Konfessionsfreien: Präambel ist aus der Zeit gefallen.

 

Als das Saarland 1947 eine eigene Verfassung erhielt, war es ein teilautonomer Staat unter starkem französischem Einfluss. Diese Verfassung enthielt eine Präambel, die politisch und kulturell an Frankreich orientiert war. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 wurde die saarländische Verfassung an das Grundgesetz angepasst. Die französisch geprägte Präambel entfiel ersatzlos, da sie nicht mehr zur neuen staatlichen Zugehörigkeit passte. Seitdem beginnt die saarländische Verfassung ohne einleitendes Vorwort direkt mit Artikel 1.

Textentwurf stammt von SPD und CDU

Das ist seit dieser Woche (29. April) anders: Die Abgeordneten des saarländischen Landtags haben sich für eine neue Präambel ausgesprochen. 46 Parlamentarier von SPD und CDU stimmten dafür, die drei Abgeordneten der AfD lehnten sie ab. Im Landtag verfügt die SPD mit 29 Sitzen über die absolute Mehrheit. In der Opposition sitzen CDU (19 Sitze) und AfD (3 Sitze). Letztere lehnte sämtliche Änderungen an der saarländischen Verfassung ab und bezeichnete sie als „zutiefst undemokratisch“.

Damit bleibt Hamburg das einzige Bundesland ohne Vorwort in seiner Verfassung. Ein Gottesbezug fehlt dort ebenso wie in Sachsen, Hessen und Bremen.

In der neuen Präambel heißt es:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“

Der Textentwurf stammt laut „Spiegel“ von den Fraktionen von SPD und CDU.

Stephan Toscani, Fraktionschef der CDU, erklärte, die gewählte Formulierung verbinde den Gottesbezug mit humanistischen Traditionen und beziehe sowohl religiöse als auch nichtreligiöse Menschen ein. Vertreter großer Weltreligionen hätten die Passage im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung gemeinsam erarbeitet. Im Mittelpunkt stehe die moralische Orientierung staatlichen Handelns.

Grüne plädieren für Volksentscheid

Auch SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon betonte, dass für ihn als evangelischen Christen stets klar gewesen sei, dass Gott und die Menschenrechte untrennbar miteinander verbunden seien.

Kritik kommt von FDP und Grünen, die jedoch nicht im Landtag vertreten sind. Die Liberalen lehnen den Gottesbezug ab, berichtet der „Saarländische Rundfunk“. Sie fordern stattdessen eine Präambel, die sich auf Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und die Begrenzung staatlicher Macht konzentriert. Religion sei Privatsache, betonte die Landesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter. Die Rechtsstaatlichkeit stehe in der Tradition der Aufklärung, in der Glaubensfragen bewusst vom Staat getrennt worden seien. „Der Staat muss hier seine Neutralität wahren. Ein Gottesbezug hat in der Landesverfassung keinen Platz“, erklärte sie.

Die Grünen schlagen vor, die Bevölkerung über die Frage entscheiden zu lassen. Ein Volksentscheid könnte im Zuge der Landtagswahl 2027 stattfinden. Spitzenkandidatin Anne Lahoda sieht persönlich keinen Bedarf für einen Gottesbezug, verweist jedoch auf die Bedeutung des Themas für viele Menschen. Die Gesellschaft solle die Möglichkeit erhalten, sich dazu zu positionieren.



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