Was passiert, wenn eine rechtsextreme Partei Regierungsverantwortung übernimmt? Mit Blick auf die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im Herbst stellt sich diese Frage dringlicher denn je. Der Magdeburger Landtag hat neue Regeln zu Staatsverträgen und Wahlvorgängen beschlossen. So sollen destruktive Folgen eines möglichen AfD-Wahlsieges abgeschwächt werden.
Doch reicht das aus? Die Politikwissenschaftlerin Sabine Kropp spricht im Interview über verwundbare Institutionen, notwendige Resilienzvorkehrungen – und die deutsche Eigenheit, politische Konflikte rechtlich lösen zu wollen.
der Freitag: Frau Kropp, vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September wächst die Sorge, welche Angriffe durch eine AfD-Regierung auf staatliche Institutionen erfolgen könnten. Wo wären die ersten konkreten Hebel?
Sabine Kropp: Im internationalen Vergleich – aber auch etwa in Thüringen – zeigt sich: Radikale rechte Parteien versuchen zunächst, die Gewaltenteilung auszuhebeln. Entsprechend ist die Justiz ein erster zentraler Angriffspunkt.
Sie haben Thüringen erwähnt, wo die AfD in der Opposition ist. Inwiefern geht sie dort strategisch gegen die Justiz vor?
Das Vorgehen der AfD lässt sich in Thüringen am Beispiel der Blockade von Richterwahlen und der Besetzung von Wahlausschüssen für Richter und Staatsanwälte ablesen. In Sachsen-Anhalt hat man durch eine parteiübergreifende Initiative gegengesteuert: Dort wurden durch ein Reformpaket Vorkehrungen getroffen, wonach im Falle einer parlamentarischen Blockade das Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter*innen auf das Gericht übergeht und diese anschließend mit einfacher Parlamentsmehrheit statt mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden können.
Diese Reformen verzögern also nur – verhindern aber nicht, dass eine Regierung die Justiz politisch prägt?
Der Übergang zu einfachen Mehrheiten kann ein Mittel sein, um Blockaden durch ein Drittel der Abgeordneten zu verhindern. Gleichzeitig würden es solche Reformen aber auch einer radikal rechten Partei, die über eine Mehrheit der Mandate im Landtag verfügt, ermöglichen, ihre Präferenzen durchzusetzen. Bei der Besetzung von Richterstellen wird man, eine entsprechende parlamentarische Stärke der AfD vorausgesetzt, also mittelfristig kaum darum herumkommen, auch von dieser Partei vorgeschlagene Kandidatinnen zu akzeptieren.
Entsteht da irgendwann eine Situation, in der sich Richter*innen aus Angst vorsorglich zurückhalten?
Selbstzensur kann es grundsätzlich immer geben, insbesondere wenn sich der politische Diskurs verschiebt. Kampagnen gegen unliebsame Richter*innen oder Staatsanwälte können einen erheblichen Anpassungsdruck erzeugen. Sollte es zum Beispiel zu einer Alleinregierung einer radikalen Partei kommen, könnte diese auch versucht sein, das Dienstrecht als Hebel anzusetzen, um den Rechtsstaat zu beschädigen.
Selbstzensur kann es immer geben, insbesondere wenn sich der politische Diskurs verschiebt
Neben der Justiz scheint auch die Haushaltspolitik ein wichtiger Machthebel zu sein. In den USA können wir sehen, wie unliebsame Behörden finanziell eingestampft, andere massiv aufgebläht werden. Wie bewerten Sie in Deutschland die Gefahrenlage?
Der Landeshaushalt ist eines der zentralen Steuerungsinstrumente der Landespolitik. Allerdings ist der frei verfügbare Spielraum vergleichsweise gering – er liegt bei weniger als zehn Prozent, während der Großteil durch rechtliche Bindungen festgelegt ist. Dennoch: Über Umverteilungen und neue Schwerpunktsetzungen kann eine radikale Partei etliche ihrer politischen Ziele durchsetzen. Außerdem können bestehende Förderprogramme gestrichen werden. Manche Effekte wirken zudem unter Umständen erst zeitversetzt und auch über einen Regierungswechsel hinaus fort.
Ebenso wird häufig diskutiert, welchen Einfluss eine AfD-Regierung auf Sicherheitsbehörden ausüben könnte. Wie weit könnte sie die Polizei politisch instrumentalisieren – auch ohne neue Gesetze?
Die Verfügung über das Gewaltmonopol wurde in Deutschland nach 1945 weitgehend auf die Landesebene übertragen. Über den Zugriff auf die Polizei hätte eine nichtdemokratische Landesregierung durchaus die Möglichkeit, Druck aufzubauen und Gesetze restriktiver umzusetzen. Dabei darf man nicht vergessen, dass ein schärferer Kurs wohl auch von einem Teil der Bevölkerung unterstützt würde. Es ist schwer abschätzbar, inwieweit das auch innerhalb des Polizeiapparats auf Zustimmung stoßen könnte.
Stimmen in der bayerischen AfD hatten bereits signalisiert, am Aufbau einer Abschiebepolizei wie der US-amerikanischen ICE interessiert zu sein. Ist das in Deutschland realistisch?
Dieser Vorschlag ist nicht mit der Rolle der Polizei in Deutschland vereinbar. Zuständig für Rückführungen in Bayern etwa ist das Landesamt für Asyl und Rückführung. Die Polizei kann hierbei im Rahmen der Amtshilfe nur unterstützen. Innerhalb der Polizei ließe sich vielleicht eine Art spezialisierte Arbeitsgruppe einrichten, aber hier stellt sich dann doch die Frage nach dem konkreten Handlungsspielraum.
Es gibt das Demonstrationsrecht für Beamt*innen, also die Möglichkeit, Anweisungen infragezustellen. Kann dies ein Widerstandsinstrument sein?
Anweisungen des Dienstherrn können nicht aus politischen Gründen verweigert werden, sondern nur dann, wenn rechtliche Bedenken bestehen. In der Praxis wird davon durchaus immer wieder Gebrauch gemacht. Im konkreten Fall hängt jedoch viel davon ab, wie frei sich die Betroffenen fühlen und welche Perspektive sie sehen. Wenn die politische Situation als offen wahrgenommen wird, handeln Menschen vorsichtiger, als wenn sie davon ausgehen, dass sich eine autoritäre Herrschaft dauerhaft verfestigt.
Wie würden die Sicherheitsbehörden verschiedener Länder oder zwischen Land und Bund im Fall einer AfD-Regierung miteinander umgehen?
Erfahrungen mit einem defizitären Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Sicherheitsbehörden, etwa im Kontext der Terrorismusbekämpfung, haben mehrfach gezeigt, dass eine gestörte bundesstaatliche Zusammenarbeit gravierende Folgen haben kann. Solche Störungen nähmen zu, wenn Behörden begännen, aus politischen Gründen gegeneinander zu arbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern würde dann vielleicht anders organisiert: Entscheidungen und Abstimmungen würden in kleinere Runden vorverlagert. Die formal zuständigen Gremien übernehmen in solchen Fällen eher eine bestätigende Rolle. Aber insgesamt wäre das keine gute Entwicklung, da sie die formalen Institutionen schwächt.
Wenn autoritäre Entwicklungen einmal in Gang gesetzt sind: Wie schwierig wird es, Kontrollmechanismen bei Sicherheitsbehörden aufrechtzuerhalten?
Die Öffentlichkeit in Deutschland ist, gerade was den Einsatz staatlicher Gewalt betrifft, bislang vergleichsweise kritisch und aufmerksam gewesen. Der Blick in die USA zeigt, wie wichtig freie Medien und eine aktive Zivilgesellschaft als Kontrollmechanismen sind. Ein funktionierender Rechtsstaat ist von großer Bedeutung – aber wenn er angegriffen wird, kann man sich auf rechtsstaatliche Sicherungen allein eben nicht verlassen.
Es gibt ja bereits Vorhaben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker abzusichern, der von der AfD stark attackiert wird.
Die AfD hatte bereits angekündigt, den Medienstaatsvertrag des Landes kündigen zu wollen. Inzwischen hat das Parlament hier nachjustiert: Eine solche Kündigung soll nun nur mit einer parlamentarischen Mehrheit möglich sein. CDU, SPD, Die Linke, Grüne und FDP haben dies im Rahmen einer Parlamentsreform geregelt. Allerdings gilt auch hier: Wenn eine Partei über eine absolute Mehrheit verfügt, bietet auch diese Regelung keinen dauerhaften Schutz.
Wenn eine Partei über eine absolute Mehrheit verfügt, bietet auch diese neue Regelung keinen dauerhaften Schutz
Was bräuchte es mehr?
Ein häufig diskutierter Weg besteht darin, Regelungen zum Schutz demokratischer Institutionen direkt in die Landesverfassung aufzunehmen. Das kann durchaus wirksam sein, ist aber ein zweischneidiges Schwert. Je mehr Detailregelungen festgeschrieben werden, desto stärker schränkt man damit die Handlungsspielräume künftiger Regierungen ein.
Im Rahmen der Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt soll auch die Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung durch eine Bestandsgarantie erschwert werden. Wo liegen die Gefahren im Bereich der Kultur- und Bildungsarbeit?
Eine Möglichkeit zum Schutz der Landeszentralen für politische Bildung wäre, die Parlamente bei Veränderungen stärker einzubeziehen oder – wie es in Sachsen-Anhalt diskutiert wird – eine Art Bestandsgarantie in die Verfassung aufzunehmen. Dies könnte den Fortbestand solcher Einrichtungen sichern, würde aber nicht verhindern, dass eine neue Regierung Einfluss auf ihre Ausrichtung nimmt – etwa über die Besetzung von Gremien oder die Steuerung von Förderprogrammen.
Wäre es vor diesem Hintergrund sinnvoll, stärker auf Bundesebene gegenzusteuern – etwa durch alternative Förderstrukturen oder Programme, die unabhängiger von der Landesebene sind?
Hier stößt man schnell an verfassungsrechtliche Grenzen. Die Zuständigkeit für Bildung zum Beispiel liegt in Deutschland bei den Ländern.
Wie wären die Machtkämpfe zwischen einer AfD-Landesregierung und einer demokratisch geführten Bundesebene denkbar?
Man muss hier unterscheiden: Einerseits gibt es klare Landeszuständigkeiten – etwa in Bereichen wie Polizei, Schule, Medien oder Hochschulen. Andererseits haben die Länder über den Bundesrat und im Rahmen der föderalen Kooperation erhebliche Mitwirkungsrechte. Auch wenn sich die Mehrheiten in den Bundesorganen nicht grundstürzend ändern, können einzelne Landesregierungen durch die stark auf Kooperation angelegten und oft Einstimmigkeit voraussetzenden Verfahren Einfluss nehmen. Das bedeutet: Ein autoritär geführtes Land könnte Prozesse stören, verzögern oder einvernehmliche Lösungen blockieren – etwa in der Ministerpräsidentenkonferenz.
Was kann der Bund realistisch tun, wenn ein Land beginnt, Bundesrecht gezielt zu unterlaufen – und wo stößt er an seine Grenzen?
Hier zeigt sich ein strukturelles Problem des deutschen Föderalismus: Die Länder setzen Bundesrecht in der Regel in eigener Zuständigkeit um. Wenn ein Land bewusst „Sand ins Getriebe“ streut, sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundes gering. Wollte man dies ernsthaft verhindern, müsste man das bestehende föderale System sehr grundlegend überdenken. Hierfür sehe ich keine realistische Chance.
Wenn ein Land bewusst ,Sand ins Getriebe‘ streut, sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundes gering
Reichen die bisherigen Anpassungen nun aus, um auf die drohenden Gefahren zu reagieren?
Zuletzt wurden eher kleinere Stellschrauben bewegt, die aber nicht unbedeutend sind. Sie lassen sich leichter vermitteln, weil sie nicht gegen eine bestimmte Partei gerichtet sind, wie das Parteienverbot, sondern alle Parteien gleichermaßen betreffen. Gleichzeitig gilt aber: Je länger eine autokratisch agierende Regierung im Amt ist, desto schwieriger wird es, die durch sie entstandenen Veränderungen rückgängig zu machen.
Wo liegt der blinde Fleck der demokratischen Parteien im Umgang mit dieser Entwicklung?
Die etablierten Parteien befinden sich in einer Dilemma-Situation. Einerseits gelingt es ihnen – etwa in Sachsen-Anhalt – von der FDP bis zur Linkspartei, sich zu koordinieren und gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Institutionen auf den Weg zu bringen. Auch die Linke und die CDU arbeiten dabei zusammen, obwohl sie sich in ihren Positionen stark unterscheiden. Andererseits erfährt genau dadurch der politische Vorwurf eines „Parteienkartells“ neue Nahrung. Und das gibt der AfD wiederum die Möglichkeit, sich als einzige echte Alternative zu präsentieren – insbesondere gegenüber den Wähler*innen, die mit dem Funktionieren der Demokratie unzufrieden sind und einen grundlegenden politischen Wandel wollen.
lich lösen zu wollen. der Freitag: Frau Kropp, vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September wächst die Sorge, welche Angriffe durch eine AfD-Regierung auf staatliche Institutionen erfolgen könnten. Wo wären die ersten konkreten Hebel?Sabine Kropp: Im internationalen Vergleich – aber auch etwa in Thüringen – zeigt sich: Radikale rechte Parteien versuchen zunächst, die Gewaltenteilung auszuhebeln. Entsprechend ist die Justiz ein erster zentraler Angriffspunkt.Sie haben Thüringen erwähnt, wo die AfD in der Opposition ist. Inwiefern geht sie dort strategisch gegen die Justiz vor?Das Vorgehen der AfD lässt sich in Thüringen am Beispiel der Blockade von Richterwahlen und der Besetzung von Wahlausschüssen für Richter und Staatsanwälte ablesen. In Sachsen-Anhalt hat man durch eine parteiübergreifende Initiative gegengesteuert: Dort wurden durch ein Reformpaket Vorkehrungen getroffen, wonach im Falle einer parlamentarischen Blockade das Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter*innen auf das Gericht übergeht und diese anschließend mit einfacher Parlamentsmehrheit statt mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden können.Diese Reformen verzögern also nur – verhindern aber nicht, dass eine Regierung die Justiz politisch prägt?Der Übergang zu einfachen Mehrheiten kann ein Mittel sein, um Blockaden durch ein Drittel der Abgeordneten zu verhindern. Gleichzeitig würden es solche Reformen aber auch einer radikal rechten Partei, die über eine Mehrheit der Mandate im Landtag verfügt, ermöglichen, ihre Präferenzen durchzusetzen. Bei der Besetzung von Richterstellen wird man, eine entsprechende parlamentarische Stärke der AfD vorausgesetzt, also mittelfristig kaum darum herumkommen, auch von dieser Partei vorgeschlagene Kandidatinnen zu akzeptieren.Entsteht da irgendwann eine Situation, in der sich Richter*innen aus Angst vorsorglich zurückhalten?Selbstzensur kann es grundsätzlich immer geben, insbesondere wenn sich der politische Diskurs verschiebt. Kampagnen gegen unliebsame Richter*innen oder Staatsanwälte können einen erheblichen Anpassungsdruck erzeugen. Sollte es zum Beispiel zu einer Alleinregierung einer radikalen Partei kommen, könnte diese auch versucht sein, das Dienstrecht als Hebel anzusetzen, um den Rechtsstaat zu beschädigen.Selbstzensur kann es immer geben, insbesondere wenn sich der politische Diskurs verschiebtNeben der Justiz scheint auch die Haushaltspolitik ein wichtiger Machthebel zu sein. In den USA können wir sehen, wie unliebsame Behörden finanziell eingestampft, andere massiv aufgebläht werden. Wie bewerten Sie in Deutschland die Gefahrenlage?Der Landeshaushalt ist eines der zentralen Steuerungsinstrumente der Landespolitik. Allerdings ist der frei verfügbare Spielraum vergleichsweise gering – er liegt bei weniger als zehn Prozent, während der Großteil durch rechtliche Bindungen festgelegt ist. Dennoch: Über Umverteilungen und neue Schwerpunktsetzungen kann eine radikale Partei etliche ihrer politischen Ziele durchsetzen. Außerdem können bestehende Förderprogramme gestrichen werden. Manche Effekte wirken zudem unter Umständen erst zeitversetzt und auch über einen Regierungswechsel hinaus fort.Ebenso wird häufig diskutiert, welchen Einfluss eine AfD-Regierung auf Sicherheitsbehörden ausüben könnte. Wie weit könnte sie die Polizei politisch instrumentalisieren – auch ohne neue Gesetze?Die Verfügung über das Gewaltmonopol wurde in Deutschland nach 1945 weitgehend auf die Landesebene übertragen. Über den Zugriff auf die Polizei hätte eine nichtdemokratische Landesregierung durchaus die Möglichkeit, Druck aufzubauen und Gesetze restriktiver umzusetzen. Dabei darf man nicht vergessen, dass ein schärferer Kurs wohl auch von einem Teil der Bevölkerung unterstützt würde. Es ist schwer abschätzbar, inwieweit das auch innerhalb des Polizeiapparats auf Zustimmung stoßen könnte.Stimmen in der bayerischen AfD hatten bereits signalisiert, am Aufbau einer Abschiebepolizei wie der US-amerikanischen ICE interessiert zu sein. Ist das in Deutschland realistisch?Dieser Vorschlag ist nicht mit der Rolle der Polizei in Deutschland vereinbar. Zuständig für Rückführungen in Bayern etwa ist das Landesamt für Asyl und Rückführung. Die Polizei kann hierbei im Rahmen der Amtshilfe nur unterstützen. Innerhalb der Polizei ließe sich vielleicht eine Art spezialisierte Arbeitsgruppe einrichten, aber hier stellt sich dann doch die Frage nach dem konkreten Handlungsspielraum.Es gibt das Demonstrationsrecht für Beamt*innen, also die Möglichkeit, Anweisungen infragezustellen. Kann dies ein Widerstandsinstrument sein?Anweisungen des Dienstherrn können nicht aus politischen Gründen verweigert werden, sondern nur dann, wenn rechtliche Bedenken bestehen. In der Praxis wird davon durchaus immer wieder Gebrauch gemacht. Im konkreten Fall hängt jedoch viel davon ab, wie frei sich die Betroffenen fühlen und welche Perspektive sie sehen. Wenn die politische Situation als offen wahrgenommen wird, handeln Menschen vorsichtiger, als wenn sie davon ausgehen, dass sich eine autoritäre Herrschaft dauerhaft verfestigt.Wie würden die Sicherheitsbehörden verschiedener Länder oder zwischen Land und Bund im Fall einer AfD-Regierung miteinander umgehen?Erfahrungen mit einem defizitären Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Sicherheitsbehörden, etwa im Kontext der Terrorismusbekämpfung, haben mehrfach gezeigt, dass eine gestörte bundesstaatliche Zusammenarbeit gravierende Folgen haben kann. Solche Störungen nähmen zu, wenn Behörden begännen, aus politischen Gründen gegeneinander zu arbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern würde dann vielleicht anders organisiert: Entscheidungen und Abstimmungen würden in kleinere Runden vorverlagert. Die formal zuständigen Gremien übernehmen in solchen Fällen eher eine bestätigende Rolle. Aber insgesamt wäre das keine gute Entwicklung, da sie die formalen Institutionen schwächt.Wenn autoritäre Entwicklungen einmal in Gang gesetzt sind: Wie schwierig wird es, Kontrollmechanismen bei Sicherheitsbehörden aufrechtzuerhalten?Die Öffentlichkeit in Deutschland ist, gerade was den Einsatz staatlicher Gewalt betrifft, bislang vergleichsweise kritisch und aufmerksam gewesen. Der Blick in die USA zeigt, wie wichtig freie Medien und eine aktive Zivilgesellschaft als Kontrollmechanismen sind. Ein funktionierender Rechtsstaat ist von großer Bedeutung – aber wenn er angegriffen wird, kann man sich auf rechtsstaatliche Sicherungen allein eben nicht verlassen.Es gibt ja bereits Vorhaben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker abzusichern, der von der AfD stark attackiert wird.Die AfD hatte bereits angekündigt, den Medienstaatsvertrag des Landes kündigen zu wollen. Inzwischen hat das Parlament hier nachjustiert: Eine solche Kündigung soll nun nur mit einer parlamentarischen Mehrheit möglich sein. CDU, SPD, Die Linke, Grüne und FDP haben dies im Rahmen einer Parlamentsreform geregelt. Allerdings gilt auch hier: Wenn eine Partei über eine absolute Mehrheit verfügt, bietet auch diese Regelung keinen dauerhaften Schutz.Wenn eine Partei über eine absolute Mehrheit verfügt, bietet auch diese neue Regelung keinen dauerhaften SchutzWas bräuchte es mehr?Ein häufig diskutierter Weg besteht darin, Regelungen zum Schutz demokratischer Institutionen direkt in die Landesverfassung aufzunehmen. Das kann durchaus wirksam sein, ist aber ein zweischneidiges Schwert. Je mehr Detailregelungen festgeschrieben werden, desto stärker schränkt man damit die Handlungsspielräume künftiger Regierungen ein.Im Rahmen der Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt soll auch die Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung durch eine Bestandsgarantie erschwert werden. Wo liegen die Gefahren im Bereich der Kultur- und Bildungsarbeit?Eine Möglichkeit zum Schutz der Landeszentralen für politische Bildung wäre, die Parlamente bei Veränderungen stärker einzubeziehen oder – wie es in Sachsen-Anhalt diskutiert wird – eine Art Bestandsgarantie in die Verfassung aufzunehmen. Dies könnte den Fortbestand solcher Einrichtungen sichern, würde aber nicht verhindern, dass eine neue Regierung Einfluss auf ihre Ausrichtung nimmt – etwa über die Besetzung von Gremien oder die Steuerung von Förderprogrammen.Wäre es vor diesem Hintergrund sinnvoll, stärker auf Bundesebene gegenzusteuern – etwa durch alternative Förderstrukturen oder Programme, die unabhängiger von der Landesebene sind?Hier stößt man schnell an verfassungsrechtliche Grenzen. Die Zuständigkeit für Bildung zum Beispiel liegt in Deutschland bei den Ländern.Wie wären die Machtkämpfe zwischen einer AfD-Landesregierung und einer demokratisch geführten Bundesebene denkbar?Man muss hier unterscheiden: Einerseits gibt es klare Landeszuständigkeiten – etwa in Bereichen wie Polizei, Schule, Medien oder Hochschulen. Andererseits haben die Länder über den Bundesrat und im Rahmen der föderalen Kooperation erhebliche Mitwirkungsrechte. Auch wenn sich die Mehrheiten in den Bundesorganen nicht grundstürzend ändern, können einzelne Landesregierungen durch die stark auf Kooperation angelegten und oft Einstimmigkeit voraussetzenden Verfahren Einfluss nehmen. Das bedeutet: Ein autoritär geführtes Land könnte Prozesse stören, verzögern oder einvernehmliche Lösungen blockieren – etwa in der Ministerpräsidentenkonferenz.Was kann der Bund realistisch tun, wenn ein Land beginnt, Bundesrecht gezielt zu unterlaufen – und wo stößt er an seine Grenzen?Hier zeigt sich ein strukturelles Problem des deutschen Föderalismus: Die Länder setzen Bundesrecht in der Regel in eigener Zuständigkeit um. Wenn ein Land bewusst „Sand ins Getriebe“ streut, sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundes gering. Wollte man dies ernsthaft verhindern, müsste man das bestehende föderale System sehr grundlegend überdenken. Hierfür sehe ich keine realistische Chance.Wenn ein Land bewusst ,Sand ins Getriebe‘ streut, sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundes geringReichen die bisherigen Anpassungen nun aus, um auf die drohenden Gefahren zu reagieren?Zuletzt wurden eher kleinere Stellschrauben bewegt, die aber nicht unbedeutend sind. Sie lassen sich leichter vermitteln, weil sie nicht gegen eine bestimmte Partei gerichtet sind, wie das Parteienverbot, sondern alle Parteien gleichermaßen betreffen. Gleichzeitig gilt aber: Je länger eine autokratisch agierende Regierung im Amt ist, desto schwieriger wird es, die durch sie entstandenen Veränderungen rückgängig zu machen.Wo liegt der blinde Fleck der demokratischen Parteien im Umgang mit dieser Entwicklung?Die etablierten Parteien befinden sich in einer Dilemma-Situation. Einerseits gelingt es ihnen – etwa in Sachsen-Anhalt – von der FDP bis zur Linkspartei, sich zu koordinieren und gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Institutionen auf den Weg zu bringen. Auch die Linke und die CDU arbeiten dabei zusammen, obwohl sie sich in ihren Positionen stark unterscheiden. Andererseits erfährt genau dadurch der politische Vorwurf eines „Parteienkartells“ neue Nahrung. Und das gibt der AfD wiederum die Möglichkeit, sich als einzige echte Alternative zu präsentieren – insbesondere gegenüber den Wähler*innen, die mit dem Funktionieren der Demokratie unzufrieden sind und einen grundlegenden politischen Wandel wollen.