„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“: Das steht in Artikel 6 des Grundgesetzes – doch im besten Deutschland ist das wenig wert. Während der Bundesfinanzminister das Ehegattensplitting abschaffen möchte, sägt die Gesundheitsministerin Nina Warken an der Familienversicherung. Die kostenlose Ehegatten-Mitversicherung soll für Millionen Deutsche abgeschafft werden. Spannend: Der relevanteste Punkt der Reformvorschläge für die Krankenversicherung – dass Bürgergeld-Empfänger nicht mehr den Beitragszahlern auf der Tasche liegen, sondern der Staat die Kosten übernimmt – soll offensichtlich nicht umgesetzt werden.
Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:
Mit der geplanten Abschaffung der generell beitragsfreien Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) greift die schwarz-rote Bundesregierung die finanzielle Grundlage von rund 16 Millionen Familien massiv an. Sind die Pläne womöglich verfassungswidrig?
Auf betroffene Familien könnten bis zu 225 Euro monatliche Mehrkosten zukommen, hat AfD-Sozialexperte René Springer ausgerechnet. Gleichzeitig ermöglicht das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen weiterhin, dass Familienangehörige in der Türkei über die deutsche Krankenversicherung mitversichert sind.
Sind die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) überhaupt mit Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar? Dieser stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates.
Kritiker wie die konservative Publizistin Birgit Kelle halten die Pläne der CDU-Gesundheitsministerin zur weitgehenden Abschaffung der Familienversicherung für einen übergriffigen familienfeindlichen Anschlag. Dieser ergänze quasi kongenial die Absichten von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Abschaffung des Ehegattensplittings.
Zur Erinnerung: Das traditionelle Familienbild war autoritären Regimen schon immer ein „Dorn im Auge“.
