Nach der Aufregung Anfang April um das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz und insbesondere die neu eingeführte Pflicht aller deutschen Männer zwischen 17 und 45 Jahren, sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen zu müssen, ist es wieder ruhig um das Thema geworden. Aber zu Unrecht. Ein Kommentar von Maike Gosch.

Kurz zur Erinnerung: Das sogenannte „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ trat zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft und führte die verpflichtende Musterung für junge Männer ab Jahrgang 2008 erstmals seit der Abschaffung der Wehrpflicht wieder ein. Ziel des Gesetzes war es, auf diese Art Freiwillige für einen massiven zahlenmäßigen Ausbau der Truppe (von ca. 180.000 aktuell auf bis zu 270.000 Soldatinnen und Soldaten) zu finden. Ein zunächst übersehener Passus – den dankenswerter Weise die aufmerksame Frankfurter Rundschau Anfang April entdeckte – regelt darüber hinaus, dass männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres auch ohne Vorliegen eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles zukünftig verpflichtet sind, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Dieser massive Grundrechtseingriff, insbesondere in die Reisefreiheit, führte nach dem verspäteten Bekanntwerden zu einer großen Empörungswelle. Auch international wurde das Thema diskutiert, so berichteten der Guardian und die BBC darüber. Plötzlich wurde es sehr konkret für die männliche Bevölkerung und ihre Familien. Und da die Regelung besonders für bürgerliche und akademische Kreise relevant war, (Auslandsjahr, Auslandsstudium, Sabbatical), war der Gegenwind für die Politik erheblich.

Zunächst war viel von einem handwerklichen Fehler des Gesetzgebers die Rede, der diese Rechtsfolge nicht beachtet hatte, als er viele Regelungen, die bisher nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall galten, durch das neue Gesetz als auch in Friedenszeiten für anwendbar erklärte.

Wie der Jurist Matthias Kneissl in der Legal Tribune Online aus der Entstehungsgeschichte der ursprünglichen Norm zur Ausreisegenehmigung im Wehrpflichtgesetz ableitet, ist aber eine solche Genehmigungspflicht nur im Rahmen einer bestehenden Wehrpflicht sinnvoll und legitimiert:

Die Genehmigungspflicht wurde ausdrücklich als Instrument der Wehrüberwachung konzipiert. Ihr Zweck bestand darin, die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Wehrpflichtigen im Rahmen einer aktiven Wehrpflicht sicherzustellen. Die Vorschrift war damit funktional an das Bestehen einer tatsächlich vollzogenen Wehrpflicht geknüpft. In einem System, in dem, wie gegenwärtig, lediglich ein freiwilliger Wehrdienst besteht und keine Einberufung erfolgt, entfällt der Überwachungszweck, der die Genehmigungspflicht ursprünglich legitimierte. Die unveränderte Übernahme dieser Regelung in das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist vor diesem Hintergrund systematisch fragwürdig. Sie schreibt eine Maßnahme vor, deren sachliche Rechtfertigung unter den gegenwärtigen Bedingungen weitgehend entfallen ist.“

Das ist das Problem, wenn man versucht, in Zwischenschritten eine Wehrpflicht einzuführen, ohne offen zugeben zu wollen, dass man es tut – dann kommt es leicht zu solchen Baufehlern. Angelehnt an den Spruch „Ein bisschen schwanger gibt es nicht“, könnte man hier sagen: „Ein bisschen Wehrpflicht geht nicht.“

Aufgrund der großen Empörungswelle ruderte das Bundesministerium für Verteidigung schnell zurück. Aber anstatt das Gesetz zu ändern, griff man zu einem Vorgehen, das nur auf den ersten Blick eine befriedigende Lösung des Problems darstellt:

Am 9. April 2026 erließ das Bundesministerium für Verteidigung eine Allgemeinvorschrift, nach der Männer, die aufgrund von § 3 Abs. 2 S. 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) einer solchen Genehmigungspflicht unterliegen, wieder von dieser ausgenommen werden.

Verteidigungsminister Pistorius beruhigte die Gemüter: „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“. Das doppelte „derzeit“ zeigt dabei schon, wohin die Reise (!) geht.

Seitdem ist es wieder ruhig um das Thema geworden und in der Berichterstattung wird so getan, als hätte sich das Thema damit praktisch erledigt.

Ich halte dieses Vorgehen aber weiterhin für problematisch, denn das Gesetz bleibt durch die Allgemeinverfügung unverändert. Vor allem kann die pauschale Erlaubnis im Falle einer veränderten Sicherheitslage leicht widerrufen werden. Denn eine Allgemeinverfügung ist gerade kein Gesetz und kann daher vom Bundesministerium für Verteidigung jederzeit ohne großen Aufwand widerrufen oder geändert werden. Es genügt hierfür eine politische Entscheidung. Das heißt, der „Schutz“ vor der massiven Einschränkung der Reisefreiheit ist nur sehr schwach und kann wieder aufgehoben werden, und zwar – und das ist entscheidend – ohne das Parlament zu involvieren und auch, ohne dass ein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt.

Hier werden also nach und nach die Grenzsteine verschoben und Grundrechte gesetzlich massiv eingeschränkt – und dann wird in der Kommunikation dazu den Bürgern über das Vorgehen, die Entwicklung und die Rechtslage Sand in die Augen gestreut.

Ich glaube daher auch nicht mehr an ein Versehen oder einen handwerklichen Fehler – wie ich es zunächst wohlwollend annahm. Denn wenn es sich um einen solchen handelt, warum dann das Gesetz nicht entsprechend korrigieren? Oder will man das „Fass“ nicht wieder „aufmachen“, nachdem man im letzten Jahr das Modernisierungsgesetz so erfolgreich und schnell durch Bundestag und den Bundesrat gebracht hat?

Wie dem auch sei, die Einschränkung der Reisefreiheit bleibt weiterhin wie ein Damoklesschwert über den deutschen Männern hängen, und die Regierung hat den rechtlichen und tatsächlichen Spielraum für ihre Kriegsvorbereitung noch einmal vergrößert.

Laut einer aktuellen Umfrage ist Friedrich Merz der unbeliebteste (demokratisch gewählte) Regierungschef der Welt – zusammen mit dem französischen Präsident Emmanuel Macron. Danach sind 75 Prozent der Deutschen unzufrieden mit seiner Arbeit. Laut einer Umfrage von Forsa, die Ende März/Anfang April durchgeführt wurde, sind dies sogar 78 Prozent der Deutschen.

Die Menschen in Deutschland, insbesondere die hier besonders betroffenen jungen Menschen, zeigen berechtigterweise immer größere Skepsis gegenüber der geopolitischen Einschätzung der Bundesregierung und den darauf basierenden Entscheidungen wie die massive Aufrüstung und die Bemühungen um „Kriegstüchtigkeit“ durch Verstärkung der Bundeswehr. Durch solche Manöver, wie die um die Ausreisegenehmigung, wird das Vertrauen der Bevölkerung immer weiter zerstört.

Titelbild: DesignRage / Shutterstock



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