Im Prozess gegen August Wöginger ist das erstinstanzliche Urteil gefallen: Das Landesgericht Linz verurteilte den ÖVP-Klubobmann am heutigen Montag wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 43.200 Euro. Damit kann er sein Mandat im Nationalrat vorerst behalten, er kündigte nach dem Urteil jedoch seinen sofortigen Rücktritt als ÖVP-Klubobmann an.
Die beiden Mitangeklagten wurden wegen Falschaussage schuldig gesprochen: Für sie gab es ebenfalls sieben Monate bedingt. Der Erstangeklagte erhielt zudem eine unbedingte Geldstrafe von 30.840 Euro, gegen den Zweitangeklagten wurde eine Geldstrafe in Höhe von 22.680 Euro verhängt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Wöginger will in Berufung gehen.
Kein “Bürgeranliegen”
Die Richterin begründete das Urteil damit, dass sich im Verfahren widersprüchliche Aussagen gegenüberstanden – insbesondere zwischen den Angeklagten und dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid. Um den Sachverhalt zu klären, wurden an 14 Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen einvernommen.
Das Gericht kam zum Ergebnis, dass es sich nicht um ein gewöhnliches Bürgeranliegen gehandelt habe. Laut Zeugenaussagen habe der Bürgermeister seine Bewerbung korrekt eingereicht und wäre als „Roter“ nicht direkt an Wöginger herangetreten. Zudem zeige eine Nachricht Schmids an den Bürgermeister („Wir haben es geschafft, der Bürgermeister schuldet dir was“), dass eine zielgerichtete Einflussnahme vorlag.
ÖVP-Bürgermeister erfüllte nur Grundvoraussetzungen
Das Schöffengericht kam zum Schluss, dass die Besetzung der Finanzamtspost nicht auf einer Reihe von Zufällen beruhte. Besonders auffällig sei gewesen, dass der Bürgermeister lediglich die Grundvoraussetzungen für die Stelle erfüllt habe und unklar geblieben sei, welche Qualifikationen tatsächlich für ihn gesprochen hätten.
Im Strafverfahren wurde erstmals argumentiert, der Bürgermeister habe im Hearing den besten Eindruck gemacht. Die Richterin wertet dies jedoch als Schutzbehauptung, da im Bewerbungsverfahren andere Kandidaten im Vergleich besser abgeschnitten hätten. Zudem sei der Bürgermeister der einzige gewesen, der vor dem Hearing ein Feedbackgespräch erhalten habe. Auch wenn der schwache Auftritt der anderen Kandidatin wiederholt thematisiert wurde, habe es laut Zeugenaussagen weitere besser geeignete Bewerber gegeben, die als „Finanzkaliber“ bezeichnet wurden.
Finanzbeamte sagten vor Gericht falsch aus
Die Richterin hielt fest, dass sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Tat erfüllt seien. Die drei Angeklagten hätten gewusst, dass bei der Entscheidung keine parteipolitischen Gründe ausschlaggebend sein dürften. Wer eine Person aus unsachlichen Motiven bevorzuge, nehme zumindest in Kauf, andere zu benachteiligen. Daher hätten auch die beiden Finanzbeamten vor dem Bundesverwaltungsgericht falsch ausgesagt.
Vertrauen in Staat und Institutionen in Gefahr
Die Richterin begründete das Strafmaß damit, dass das Vertrauen in öffentliche Institutionen durch das Verhalten der Angeklagten geschädigt worden sei. Mildernd wertete sie den bislang ordentlichen Lebenswandel, das lange Zurückliegen der Tat, das seitherige Wohlverhalten sowie geleistete Entschädigungszahlungen an die unterlegene Bewerberin.
Erschwerend wirkten hingegen die Kombination aus Verbrechen und Vergehen bei zwei Angeklagten sowie bei Wöginger seine Rolle als Bestimmungstäter. Aus generalpräventiven Gründen sei eine vollständig bedingte Strafe nicht möglich gewesen. Zudem sei der Schaden für den Staat auch darin zu sehen, dass sich potenziell bestgeeignete Bewerber nicht mehr bewerben würden. Um das Vertrauen in Staat und Institutionen zu stärken, sei daher ein unbedingter Strafteil in Form der Geldstrafen erforderlich gewesen.
Wöginger geht in nächste Instanz
Wöginger reagierte auf das erstinstanzliche Urteil und betonte, er habe im Verfahren stets offen dargelegt, was er getan und nicht getan habe. Er wies zurück, jemals Schmid aufgefordert zu haben, rechtswidrig Einfluss auf das Besetzungsverfahren zu nehmen.
Zudem äußerte er die Überzeugung, dass sich Schmids Aussagen als falsch erweisen werden. Er kündigte Berufung an und ging davon aus, dass das Verfahren letztlich mit einem Freispruch endet.
Schwere Vorwürfe gegen ÖVP-Grande
Der Prozess gegen Wöginger drehte sich um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs bei der Besetzung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Wöginger vorgeworfen, als Bestimmungstäter interveniert zu haben, damit ein mit ihm bekannter ÖVP-Bürgermeister den Posten als Finanzamtsleiter erhielt.
Dem Verfahren lag der Vorwurf zugrunde, dass Wöginger bei Schmid vorstellig wurde, um die Bestellung des Bürgermeisters zu forcieren. Zwei weitere mitangeklagte Finanzbeamte, die als Mitglieder der Hearing-Kommission fungierten, sollen den Bürgermeister trotz fachlicher Unterlegenheit gegenüber anderen Bewerbern – insbesondere der als bestqualifiziert eingestuften Mitbewerberin – bei der Bewertung bevorzugt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2021 in einem separaten Verfahren festgestellt, dass die damalige Besetzung aus „sachfremden Gründen“ erfolgt sei.
Diversion wurde aufgehoben
Das Verfahren erlebte bereits im Herbst 2025 eine juristische Zäsur, als ein Versuch zur Beendigung durch eine Diversion – unter Auflage einer Geldbuße und Schuldeingeständnis – nach einer Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft scheiterte. Infolgedessen musste das Verfahren neu aufgerollt werden und wurde in einer mehrwöchigen Hauptverhandlung mit zahlreichen Zeugenaussagen, unter anderem zur Hearing-Praxis und zu vermeintlichen politischen Interventionen, fortgeführt. Während die Verteidigung stets betonte, dass es sich um eine legitime politische Interessenwahrnehmung gehandelt habe, beharrte die Staatsanwaltschaft auf der strafrechtlichen Relevanz des Amtsmissbrauchs. Mit dem heutigen 14. Verhandlungstag endet die Beweisaufnahme, und das Gericht sprach seine Entscheidung über die Schuld der Angeklagten.
Wöginger darf Mandat vorerst behalten
Da das heute verkündete Urteil die gesetzlichen Schwellen für einen Mandatsverlust – also mehr als sechs Monate unbedingte oder mehr als zwölf Monate bedingte Haft – nicht erreicht, hat die Entscheidung keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf den Status von August Wöginger als Nationalratsabgeordneter. Er behält somit sein Mandat, da keine zwingende rechtliche Grundlage für ein Ausscheiden aus dem Parlament vorliegt.