Der Bundesrat verschärft die Eigenkapitalregeln für systemrelevante Banken und verlangt von der UBS eine vollständige Unterlegung ausländischer Töchter mit hartem Kernkapital. Die Anforderungen steigen, werden aber über Übergangsfristen abgefedert. Ziel ist der Schutz der Steuerzahler nach der Credit-Suisse-Krise.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neuen Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken verabschiedet und damit faktisch eine „Lex UBS“ auf den Weg gebracht.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hält am Grundsatz fest, dass ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital im Schweizer Stammhaus unterlegt werden müssen. Gleichzeitig enthält das Paket einzelne Erleichterungen in der Verordnung. Die UBS kritisiert die Reform als international nicht abgestimmt, während die Börse zunächst gelassen reagierte.

Nach Angaben des Bundesrates würde die vollständige Unterlegung der Auslandstöchter die Eigenkapitalanforderungen für die UBS um rund 20 Milliarden US-Dollar erhöhen. Effektiv spricht die Regierung jedoch von einer zusätzlichen Lücke von etwa 9 Milliarden Dollar per Ende 2025, da die Bank bereits über erhebliche Puffer verfügt.

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Die harte Kernkapitalquote der Gruppe würde damit auf rund 15,5 Prozent steigen. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist von sieben Jahren. In der Eigenmittelverordnung selbst, die auf Verordnungsebene geregelt wird, nahm der Bundesrat gewisse Anpassungen vor, etwa bei der Anrechenbarkeit von Software-Investitionen und latenten Steuerguthaben.

Im internationalen Vergleich geht die Schweiz mit diesen Vorgaben deutlich über die Standards von Basel III hinaus. Es handelt sich um einen klassischen „Swiss finish“, wie er bei systemrelevanten Instituten seit Jahren angewandt wird. Die UBS hatte im Rahmen der Vernehmlassung gewarnt, dass die Kombination aus Verordnung und Gesetz die Bank dazu zwingen könnte, über 50 Prozent mehr hartes Kernkapital zu halten als ihre globalen Wettbewerber.

Zum Vergleich liegt die durchschnittliche harte Kernkapitalquote großer systemrelevanter Banken in Europa und Nordamerika bei rund 11,5 Prozent, exklusive spezieller Custody-Institute.

Während US-Großbanken teilweise mit niedrigeren effektiven Anforderungen arbeiten, kommen in der EU und in Großbritannien zwar zusätzliche Aufschläge hinzu, eine vollständige Unterlegung von Auslandstöchtern ist dort jedoch nicht vorgesehen. Experten sprechen deshalb von einem Schweizer Sonderweg, der die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beeinflussen könnte, da höheres Eigenkapital tendenziell die Finanzierungskosten erhöht.

Die UBS selbst bezeichnet die geplanten Regeln als überzogen und verweist darauf, dass zentrale Rückmeldungen aus der Vernehmlassung nicht berücksichtigt worden seien. Die Bank geht in ihrer eigenen Modellrechnung teilweise von einem noch höheren Kapitalbedarf aus und warnt vor Standortnachteilen sowie möglichen Auswirkungen auf die Kreditvergabe in der Schweiz.

An der Börse fiel die Reaktion dennoch verhalten positiv aus. Die UBS-Aktie legte leicht zu, was darauf hindeutet, dass die Märkte die Entscheide teilweise erwartet hatten und die Übergangsfristen als abmildernden Faktor werten. Analysten hatten im Vorfeld mit strengeren Vorgaben gerechnet, weshalb die konkreten Beschlüsse weniger stark ins Gewicht fielen. Gleichzeitig bleibt die Unsicherheit bestehen, da das Parlament in den kommenden Monaten noch Anpassungen vornehmen kann.

Finanzministerin Keller-Sutter betonte, das zentrale Ziel sei der Schutz der Steuerzahlenden vor zukünftigen Bankenkrisen. Die Regulierung solle dort ansetzen, wo die Risiken tatsächlich entstünden. Drei Jahre nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse steht insbesondere die UBS im Fokus, deren Bilanzsumme das Schweizer Bruttoinlandprodukt nahezu verdoppelt und die damit als potenzielles systemisches Risiko gilt.

Politisch fällt die Reaktion gemischt aus. Die FDP verweist auf den Zielkonflikt zwischen Stabilität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit, die SVP fordert weitergehende strukturelle Schritte bis hin zur Prüfung einer Abspaltung des US-Geschäfts. Die SP hält die Maßnahmen für unzureichend und warnt vor einem weiterhin hohen systemischen Risiko, während die GLP die Vorlage als überzogen kritisiert.

Auch die Wirtschaftsverbände äußern Vorbehalte. Die Schweizerische Bankiervereinigung sowie der Dachverband der Schweizer Wirtschaft Economiesuisse sprechen von einem Alleingang, der den Standort Schweiz im internationalen Wettbewerb schwächen könne.

Kritisiert wird insbesondere, dass die Regulierung deutlich über internationale Standards hinausgeht und damit zusätzliche Kosten für den Finanzplatz entstehen. Die Vorlage geht nun in die parlamentarische Beratung. 

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