In Kürze:
- EuGH sieht Verstoß gegen Diskriminierungsverbot und Menschenwürde
- Ungarn begründet Gesetz mit Kinderschutz und Elternrecht
- EU fordert Umsetzung und sieht systemische Grundrechtsverletzung
Das ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt worden, unterstützt wurde es von mehreren Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament.
Das „Gesetz über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ – so der offizielle Titel – war 2021 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verabschiedet worden. Die Regierung begründete es mit dem Jugendschutz. Konkret beschränkt die Regelung Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sowie von Transidentität in Medien, Werbung und Bildungsinhalten, die Minderjährigen zugänglich sind.
Nach Auffassung des EuGH verstößt das Gesetz insbesondere gegen das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung. Darüber hinaus sehen die Richter auch die Menschenwürde verletzt. In ihrer Begründung führen sie aus, dass die ungarische Regelung LGBTQ-Personen stigmatisiere und marginalisiere. Bereits der Titel des Gesetzes stelle eine Verbindung zu pädophiler Kriminalität her, was geeignet sei, Vorurteile zu verstärken und feindselige Haltungen zu fördern. Zugleich betonte das Gericht, dass der Schutz von Minderjährigen auch ohne diskriminierende Maßnahmen gewährleistet werden könne.
Die Entscheidung erhöht den Druck auf Ungarn erheblich. Das Land ist verpflichtet, das Urteil umzusetzen. Andernfalls drohen finanzielle Sanktionen durch die Europäische Union.
Orbáns sah Kinderschutz und Elternrecht im Mittelpunkt
Das Gesetz solle regeln, wer über sexuelle Aufklärung entscheidet – und diese Aufgabe liege bei den Eltern, nicht bei staatlichen Stellen oder externen Organisationen. Es sei nicht Aufgabe europäischer Institutionen, nationale Regelungen zur Erziehung oder Familienpolitik zu bestimmen. Ungarn müsse selbst entscheiden können, wie es seine gesellschaftlichen Grundlagen organisiert. (afp/dpa/red)