Hätte der Bürger anders entschieden, wenn von Anfang an transparent gewesen wäre, dass der Vertrag keine ausdrückliche Garantie für die Wirksamkeit enthält?

Was lange unter Verschluss blieb, ist heute öffentlich einsehbar. Die Verträge zwischen der Schweiz und Moderna geben erstmals einen detaillierten Einblick in Preis, Zahlungsstruktur und Haftung. Und sie zeigen ein klares Muster: Der Staat ging in Vorleistung, während der Hersteller weitgehend abgesichert wurde. Verträge sind hier zu finden.

Der Preis pro Dosis lag bei rund 30 bis 32 US-Dollar. Diese zentrale Information war über lange Zeit geschwärzt. Erst mit der Offenlegung wurde sichtbar, in welchem finanziellen Rahmen sich die Beschaffung tatsächlich bewegte.

Noch entscheidender ist die Struktur der Zahlungen. Die Verträge sehen vor, dass ein erheblicher Teil der Summe bereits im Voraus gezahlt wird. Millionenbeträge flossen, bevor feststand, wie sich Entwicklung, Zulassung und Lieferung konkret entwickeln würden. Der Staat band sich früh und verbindlich.

Auch die Bestellmengen zeigen die Dimension. Bereits im ersten Vertrag wurden mehrere Millionen Dosen fixiert, später folgten zusätzliche Bestellungen in Millionenhöhe. Damit sicherte sich Moderna früh eine garantierte Nachfrage – unabhängig davon, wie sich die Situation weiterentwickelte.

Die Zahlungslogik selbst ist mehrstufig aufgebaut. Ein Teil wird im Voraus geleistet, weitere Zahlungen folgen bei regulatorischen Meilensteinen und bei Lieferung. Für den Staat bedeutet das: Die finanzielle Verpflichtung beginnt lange vor der tatsächlichen Nutzung der Impfstoffe.

Ein besonders sensibler Punkt ist die fehlende Erfolgsgarantie. Die Verträge enthalten keine Zusicherung, dass der Impfstoff wirkt. Sie regeln Entwicklung, Zulassung und Lieferung – nicht jedoch ein garantiertes medizinisches Ergebnis. Das wirtschaftliche Engagement des Staates war damit nicht an einen klar definierten Erfolg gebunden.

Auch im Problemfall bleibt das Risiko teilweise beim Staat. Die Verträge sehen zwar Rückzahlungen vor, doch diese sind begrenzt. Selbst wenn vereinbarte Mengen nicht geliefert werden, wird nicht der gesamte Betrag erstattet. Ein Teil der Kosten verbleibt beim Käufer.

Die Garantie durch den Mutterkonzern wirkt auf den ersten Blick wie eine Absicherung, ist jedoch ebenfalls gedeckelt. Sowohl Rückzahlungen als auch mögliche Schadensersatzansprüche unterliegen klaren Obergrenzen. Eine vollständige Absicherung des Staates ist damit nicht gegeben.

Besonders brisant ist die Frage nach möglichen Schäden. Die Verträge regeln diese nicht direkt im Verhältnis zwischen Hersteller und geimpfter Person. Sie definieren vor allem die Beziehung zwischen Staat und Unternehmen. Eine klare und umfassende Haftung des Herstellers für mögliche Impfschäden ist daraus nicht ersichtlich.

Hinzu kommt, dass selbst nach dem Kauf nicht alle Entscheidungen beim Staat lagen. Die Weitergabe von Impfstoffen, etwa durch Verkauf oder Spenden, war an Bedingungen geknüpft. Der Hersteller behielt damit Einfluss über die Verwendung der gelieferten Dosen.

Dass all diese Punkte lange nicht öffentlich einsehbar waren, ist kein Zufall. Die Verträge selbst wurden als vertraulich definiert. Preis, Zahlungsmechanik, Haftung und Risikoverteilung sollten ursprünglich nicht transparent sein.

Die nun offengelegten Dokumente zeichnen deshalb ein klares Gesamtbild. Der Staat zahlte früh, in großen Summen und ohne Erfolgsgarantie. Rückzahlungen sind begrenzt, Haftung ist gedeckelt, und ein Teil der Kontrolle blieb beim Hersteller.

Das Ergebnis ist kein klassischer Kaufvertrag, sondern eine Krisenvereinbarung mit klarer Risikoverteilung. Ein erheblicher Teil der finanziellen und strukturellen Risiken liegt beim Käufer – also beim Staat.

Oder zugespitzt formuliert: Geld floss. Bei Nichtabnahme trug der Staat das Risiko. Bei Problemen blieb ein Teil der Kosten beim Staat. Bei Schäden greift nicht primär der Vertrag, sondern das öffentliche System. Moderna hingegen verfügte über einen Vertrag, der zentrale wirtschaftliche Risiken weitgehend absichert.

Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche entscheidenden Vertragsinhalte über lange Zeit nicht einsehbar waren und erst durch die Offenlegung sichtbar wurden. Sie zeigt, welche Aspekte der Vereinbarung für die Öffentlichkeit bislang im Dunkeln lagen.

Bereich Früher (geschwärzt) Heute (öffentlich sichtbar)
Preis pro Dosis Preis vollständig geschwärzt Preis pro Dosis (ca. 30–32 USD) offen einsehbar
Vorauszahlungen Höhe der Vorabzahlungen nicht sichtbar Konkrete Vorauszahlungen in Millionenhöhe ersichtlich
Bestellmengen Teilweise unklar oder nur grob bekannt Konkrete Bestellmengen (mehrere Millionen Dosen) klar definiert
Zahlungsstruktur Zahlungsablauf nicht nachvollziehbar Mehrstufiges Zahlungssystem (Vorauszahlung, Meilensteine, Lieferung) sichtbar
Rückerstattung Bedingungen und Höhe nicht erkennbar Teilweise Rückerstattung geregelt (keine vollständige Rückzahlung)
Haftung (Schäden) Haftungsregelungen weitgehend verborgen Haftung begrenzt und gedeckelt dargestellt
Garantie durch Mutterkonzern Umfang der Garantie unklar Garantien vorhanden, aber mit klaren Obergrenzen
Wirksamkeit Keine Aussage sichtbar Keine vertragliche Zusicherung eines medizinischen Erfolgs erkennbar
Impfschäden Keine Einsicht in Regelung Keine direkte umfassende Herstellerhaftung im Vertrag ersichtlich
Weitergabe / Verwendung Einschränkungen nicht sichtbar Weitergabe und Verwendung vertraglich eingeschränkt
Vertraulichkeit Vertrag vollständig geheim Vertraulichkeitsklauseln selbst öffentlich sichtbar

Quelle:

Die offengelegten Verträge zeigen, dass es keine vertragliche Garantie für die Wirksamkeit gab und ein erheblicher Teil der Risiken beim Staat lag – genau diese Punkte waren der Öffentlichkeit lange nicht zugänglich. Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage, wie viele Menschen ihre Entscheidung anders getroffen hätten, wenn diese Informationen von Anfang an transparent gewesen wären.

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Bei den übrigen Impfstoffverträgen (Pfizer, Janssen, AstraZeneca, CureVac und teilweise Novavax) bleiben zentrale wirtschaftliche Details wie Preise, Vorauszahlungen und Haftungsgrenzen bis heute nur eingeschränkt öffentlich nachvollziehbar. Gemeinsam ist ihnen, dass keine vertragliche Erfolgsgarantie erkennbar ist und die vollständige Bewertung der Risikoverteilung aufgrund anhaltender Intransparenz nur begrenzt möglich bleibt.



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