Ein Schock-Urteil erschüttert Finnland. Der finnische Oberste Gerichtshof hat im „Bibel-Prozess“ ein Machtwort gesprochen – und zwar gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit. Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen wurde verurteilt. Ihr „Verbrechen“ besteht darin, das zu vertreten, was in der Bibel steht.

Mit einer knappen Mehrheit von 3:2 Richtern hat der Oberste Gerichtshof Finnlands Päivi Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola wegen angeblicher „Agitation gegen eine Bevölkerungsgruppe“ (also faktisch wegen „Hassrede“) schuldig gesprochen. Zwei untere Instanzen – das Bezirksgericht Helsinki 2022 und das Berufungsgericht 2023 – hatten die Politikerin und den Bischof zuvor noch einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen. Doch die links-woke politisierte Staatsanwaltschaft ließ nicht locker, bis sie ihr Exempel statuieren konnte.

Es geht hierbei nicht um Gewaltaufrufe oder um direkte Diffamierungen. Es geht um eine simple theologische Broschüre aus dem Jahr 2004 zur christlichen Sexualethik (also nicht um jene anderer Religionen, Weltanschauungen oder individueller Ansichten). Im Fokus steht der Satz: „Als Mann und Frau schuf er sie.“ Auch die Klassifizierung von Homosexualität als Normabweichung im biblischen Kontext (und damit die Feststellung, dass eine Homoehe den christlichen Grundsätzen widerspricht) wurde von den Richtern kritisiert.

Die Broschüre wurde zudem veröffentlicht, lange bevor das Antidiskriminierungsgesetz, nach dem Räsänen jetzt verurteilt wurde, überhaupt existierte. Die Strafe für die Politikerin beträgt 20 Tagessätze (rund 1.800 Euro), dem Verlag wurde zudem eine Geldstrafe von 5.000 Euro aufgebrummt. Doch viel schlimmer als die Geldsumme ist die staatlich angeordnete Zensur: Die betreffende Publikation muss aus allen digitalen Archiven gelöscht werden, physische Exemplare sollen vernichtet werden.

Dieser Fall entfaltet jedoch eine gefährliche Signalwirkung für ganz Europa. Er markiert eine rote Linie, die nun überschritten wurde: Klassische religiöse Deutungen geraten unter den Generalverdacht der strafbaren „Herabwürdigung“. Die Begründungslogik der Richter ist dabei ein Frontalangriff auf den Rechtsstaat: Die Schwelle der Strafbarkeit wurde verschoben. Nicht mehr das tatsächliche Verhalten oder der objektive Inhalt einer Aussage wird bewertet, sondern ihre mögliche Wirkung auf definierte Minderheiten-Gruppen („schutzorientierte Sprachbewertung“).

Das führt zu einem massiven strukturellen Problem: Wenn nicht mehr der Text zählt, sondern das, was jemand hineininterpretiert und wie sich jemand dabei fühlt, wird das Recht völlig unscharf. Und Unschärfe im Strafrecht ist nie ein Zufall, sondern immer ein Machtfaktor – insbesondere für linke Gesinnungswächter. Der Staat (oder auch einfach jeder Richter) kann sich nun einfach aussuchen, was er als „verletzend“ definiert und was nicht. Wobei man davon ausgehen darf, dass die Moslems weiterhin die Steinigung von Homosexuellen fordern dürfen, weil sie ja basierend auf der Woke-Ideologie selbst einer Minderheit angehören.

Mehr noch kollidiert das „Woke-Recht“ mit den elementaren Grundrechten der Meinungs- und Religionsfreiheit. Zwar wird dadurch niemandem direkt das freie Wort verboten, doch faktisch entsteht ein enger, staatlich überwachter Korridor mit potenzieller juristischer Nachprüfung. Päivi Räsänen hat bereits angekündigt, dass sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen will. „Ohne diese Freiheit gibt es keine echte Demokratie“, sagte sie nach dem Urteil. Sie kämpft nicht nur für sich. Sie kämpft gegen eine schleichende Meinungsdiktatur, die festlegen will, was ohne Risiko überhaupt noch sagbar bleibt.





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