Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber der Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel nicht als „politische Extremisten“ diffamieren. Wie reagiert die Inhaberin?


Die Schwankende Weltkugel in Berlin-Prenzlauer Berg

Foto: Imago/Pemax


Es gibt noch gute Nachrichten in diesen crazy Zeiten:

Der parteilose Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber des Berliner Buchladens Zur schwankenden Weltkugel nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden.

Hintergrund ist die Kontroverse um den Deutschen Buchhandelspreis: Weimer hatte drei Läden von der Liste der Preisträger gestrichen, die von einer Jury für die Auszeichnung ausgewählt worden waren – und damit die gesamte Branche gegen sich aufgebracht. Neben der Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel waren der Golden Shop in Bremen sowie der Buchladen Rote Straße in Göttingen betroffen. Als Grund nannte der Kulturstaatsminister „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“.

Die Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel wehrte sich – mit Erfolg.

„Weimer steht noch zweifelhafter da“

Es war Mitte März, da wurde die Inhaberin Marion Liebhold von der Weimer-Nachricht überrumpelt. Bei meinem Besuch in der Buchhandlung wirkte sie überfordert von all den Presseanfragen und der gigantischen Solidaritätswelle. Und fragte sich: Was passiert da gerade politisch?

Wie geht es ihr jetzt? Was sagt sie zum juristischen Sieg gegen Weimer?

Ich erreiche Marion Liebhold am Telefon in ihrer Buchhandlung. „Wir sind sehr erleichtert, dass das Gericht diese Diffamierung durch einen Amtsträger so klar zurückgewiesen hat. Nicht nur Weimer, sondern auch das Haber-Verfahren stehen jetzt noch zweifelhafter da.“ Dennoch mache sie sich Sorgen. Warum?

„Der rechte Kulturkampf geht weiter“

„In den letzten Wochen ist uns noch klarer geworden, dass es bei der Aktion von Weimer nicht um einen Einzelfall geht, sondern Organe wie Nius und die AfD bereits seit längerem und auch nach der Buchpreisverleihung ihren Kulturkampf unter anderem gegen linke Verlage und Buchhandlungen führen. Sie wollen Druck auf Weimer machen, weil er ihrer Meinung nach viel zu wenig durchgreift. Da sind wir nur eine Episode.“

Für ihren Buchladen brachte Weimers Aussage enorme Aufmerksamkeit, ungewöhnlich hohen Zulauf und haufenweise Unterstützer. Sie kommen immer noch dahin.

Die Klagen gegen Gräfin zu Reventlow – und Weimer

„Neulich hatte ich im Buchladen eine schöne Begegnung mit jemandem, der gerade zu einem Rechtsverfahren gegen unsere Namensgeberin Gräfin zu Reventlow im 19. Jahrhundert recherchiert“, erzählt Liebhold. „Franziska von Reventlow hatte einen Text im Simplicissimus veröffentlicht, Das jüngste Gericht, und wurde von einem übereifrigen bayrischen Staatsanwalt mehrfach verklagt. Der Staatsanwalt hat verloren. Daraufhin hat Reventlow einen neuen Text veröffentlicht, mit dem Namen: Das allerjüngste Gericht.“

Der Mann ist der Autor Hartmut Fischer und wird Mitte Mai eine Lesung unter dem Motto: Zensur und Freiheit der Kunst – Angriff von Herrn W. (BKM) auf das GG im Frühjahr 2026 veranstalten.

Apropos gute Nachrichten: Das Leipziger Literaturhaus ist gerettet, es bekommt Förderung von der Stadt.



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