Ein Iraker hatte im Sommer vergangenen Jahres ein 16-jähriges Mädchen am Bahnhof im niedersächsischen Friedland (Kreis Göttingen) vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen und damit getötet – doch ins Gefängnis muss der Asylant nicht: Das Landgericht Göttingen hat am gestrigen Dienstag das Urteil gesprochen und die Unterbringung des 31-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Iraker ist nach Überzeugung des Schwurgerichts schuldunfähig. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, die zum Tatzeitpunkt die freie Willensbestimmung ausschloss.

Iraker weiterhin gefährlich

Da der Migrant aufgrund seiner angeblichen psychischen Erkrankung nicht für seine Tat bestraft werden kann, wurde kein reguläres Strafverfahren, sondern ein Sicherungsverfahren geführt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Allgemeinheit vor weiteren Taten zu schützen, indem der Täter dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. Die Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt und unterliegt einer regelmäßigen richterlichen Überprüfung. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die trotz der Schuldunfähigkeit von einem heimtückischen Mord ausging und eine anhaltende Gefahr für die Bevölkerung attestierte.

Ukrainerin kam 2022 nach Deutschland

Während die Verteidigung auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädierte, forderte die Nebenklage, die die Mutter des Opfers vertrat, eine reguläre Verurteilung wegen Mordes. Die 16-jährige Liana war 2022 gemeinsam mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet und in ihrem neuen Umfeld als integriert und engagiert bekannt. Ihr gewaltsamer Tod löste landesweit Entsetzen aus.

Gericht verhinderte Abschiebung

Der Iraker war bereits zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig: Nach den geltenden europäischen Asylregeln hätte der Mann bereits Monate vor der Tat nach Litauen überstellt werden müssen. Ein diesbezüglicher Antrag der Landesaufnahmebehörde auf Abschiebungshaft war jedoch durch das Amtsgericht Hannover abgelehnt worden. Diese Entscheidung sowie die gescheiterte Überstellung führten zu massiver Kritik und werden den niedersächsischen Landtag auch nach Abschluss des Prozesses in weiteren Debatten beschäftigen.



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