Egon W. Kreutzer
Verwaltung ohne Verordnung, das wäre ja wie Fischbrötchen ohne Gurke oder Jens ohne Spahn. Geht also gar nicht.
Nun hat Jens Spahn bei Caren Miosga zu Protokoll gegeben:
„Im Moment verwalten wir weitestgehend den Niedergang.“
Verwalten ist Sachbearbeitung nach vorgegebenen Regeln. Dazu gehört im öffentlichen Dienst ein Regelwerk, das üblicherweise in Form einer Verwaltungverordnung erlassen wird und strikt zu befolgen ist.
Es muss also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Bundes-Niedergangsverwaltungsverordnung existiert.