Das Amtsgericht Wuppertal hat den AfD-Regionalpolitiker Tim Schramm mit einer Geldstrafe von 1.200 Euro belegt. Schramm hatte ein Bild repostet, das einen ukrainischen Asow-Kämpfer mit dem typischen Wolfsangel-Emblem zeigte.
Das Reposten eines Bildes kommt den AfD-Jungpolitiker und Wuppertaler Stadtrat Tim Schramm teuer zu stehen. Medienberichten zufolge hatte er im Dezember 2025 eine Abbildung von Fackelträgern des ukrainischen Asow-Bataillons geteilt. Darauf gut erkennbar: Das berüchtigte Wolfsangel-Symbol dieser militärischen Einheit. Nun kommt die Quittung für den früheren Ukraine-Kämpfer: Nach einer Anzeige wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belegte das Amtsgericht Wuppertal Schramm mit einer Geldstrafe von 1.200 Euro. X-Posts von Schramm selbst bestätigen den Strafbefehl.

Demnach handelt es sich um einen Repost des teilweise in Russland lebenden irischen Journalisten Chay Bowes, der das Asow-Bild auf X veröffentlicht hatte – versehen mit einer Warnung vor der Gefahr, die die Ukraine seiner Ansicht nach für Europa darstelle. Was Schramm dazu veranlasste, den Beitrag mit den Worten zu teilen :
„Hyperstabiles Foto. Wir Deutschen können viel von der ukrainischen Nationalbewegung lernen!“
Eine Stellungnahme, die dem Wuppertaler jetzt juristische Scherereien einbrachte.
Die Rechtslage ist kompliziert. Das Amtsgericht wirft Schramm laut Medienberichten vor, ihm sei bei der Veröffentlichung seines X-Beitrags bewusst gewesen, „dass es sich bei dem Symbol der Wolfsangel um ein Kennzeichen verschiedener nationalsozialistischer Organisationen handelt.“ Tatsächlich gebrauchten NS-Organisationen wie SS, Hitler-Jugend und Werwolf dieses Symbol. Zugleich erscheint es allerdings auch auf alten Vereins- und Stadtwappen und ist dann nicht strafbar, wie der Verfassungsschutz auf seiner Homepage betont . Die Strafbarkeit bezieht sich auf die Verbindung mit einer verbotenen Organisation.
Schramm hat, wie er gegenüber der Wochenzeitschrift Junge Freiheit (JF) erklärte, Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In seinem Einspruchsschreiben widersprach er der Beurteilung des Amtsgerichts, er habe auf X Bezug auf eine nationalsozialistische Organisation genommen. Vielmehr sei es ihm um eine Stellungnahme zum gegenwärtigen geopolitischen Geschehen gegangen. Konkret sei er auf einen „Propagandisten aus Russland“ eingegangen, beteuerte er gegenüber der JF und bezeichnete den Strafbefehl als absurd und als politische Verfolgung.
Schramm argumentierte, dass es – wäre er bei den Grünen und nicht bei der AfD – nicht zu Anzeige und Strafbefehl gekommen wäre, und wies auf die Diskrepanz im BRD-Vorgehen hin:
„Es kann ja nicht wahr sein, dass es in der Bundesrepublik verboten ist, das Emblem einer Einheit zu zeigen, der wir Waffen und Geld schicken, die in Deutschland Rekrutierungsveranstaltungen abhalten dürfen und die in Deutschland von der Bundeswehr empfangen wird und währenddessen dieses Emblem trägt.“

Ein weiteres Argument Schramms: Die Grüne Bundestagsfraktion hätte im Mai 2025 Kämpfer der Asow-Brigade sogar in den Bundestag eingeladen (RT DE berichtete). Tatsächlich zeigen sowohl Bundeswehr-Angehörige als auch deutsche Politiker immer wieder eine erstaunliche Anhänglichkeit an diese rechtsextreme Militäreinheit.
Der in den rechts-konservativen Medien sehr präsente und teilweise gefeierte Tim Schramm absolvierte im Frühjahr vergangenen Jahres einen Kampfeinsatz bei der ukrainischen Armee und fährt auch heute Hilfslieferungen zu seiner ehemaligen Einheit. Innerparteilich ist er umstritten: Die nordrhein-westfälische AfD verhängte ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn, ein AfD-Schiedsgericht hob den Entzug der Mitgliedsrechte Schramms im November 2025 aber wieder auf.
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