Schwarz-Rot treibt Deutschland weiter in die Klimadiktatur – und das ganz ohne die Grünen in Regierungsverantwortung. Die ganze Republik hat sich dem Klimawahn unterzuordnen, koste es, was es wolle. Eine Totalüberwachung gibt es gleich noch mit dazu.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz durchgewunken, das den Weg in einen regelrechten Öko-Überwachungsstaat ebnet. Wer wegen irgendwelcher „Umweltdelikten“ ins Visier der Behörden gerät, muss künftig damit rechnen, dass seine Privatsphäre umfassend durchleuchtet wird. Als Vorwand dafür dient die Verschärfung des „Umweltstrafrechts“, wie das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ berichtet.

Bei „besonders schweren“ Umweltdelikten erhalten die Behörden nun die Lizenz zum grenzenlosen Schnüffeln: E-Mails, private Chatverläufe auf WhatsApp und Co. sowie intime Telefonate dürfen künftig gnadenlos überwacht und abgehört werden. Doch damit nicht genug. Demnach rüstet der Staat auch digital massiv auf. So bekommen die Ermittler weitreichende Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse. Die Bürger sollen also einfach per Algorithmus durchleuchtet werden. Hinzu kommt ein biometrischer Online-Bildabgleich. Mit spezieller Überwachungssoftware sollen künftig Fotos vollautomatisiert im Netz abgeglichen werden – Methoden, die man sonst eher aus autoritären Regimen zur Verfolgung von Systemkritikern kennt.

Gleichzeitig wird die Wirtschaftsfessel für deutsche Unternehmen noch enger gezogen. Im Falle vorsätzlicher Umweltdelikte droht künftig die vierfache Strafe: satte 40 Millionen Euro statt bisher zehn Millionen. Bei reiner „Fahrlässigkeit“ schnellt das Bußgeld von fünf auf 20 Millionen Euro in die Höhe. Für organisierte Banden, die etwa gewerbsmäßig gefährliche Stoffe entsorgen, gibt es immerhin sechs Monate bis zehn Jahre Haft.

Das eigentlich Erschreckende an diesem Gesetz ist jedoch die Ausweitung der Strafbarkeit in den Bereich des bloßen Versuchs. Der renommierte Wirtschaftsrechtler Felix Rettenmaier (gegenüber der dpa) bringt den grünen Irrsinn auf den Punkt: „Strafbar ist bereits, wer unmittelbar zur Begehung der Umweltstraftat ansetzt.“ Es muss laut Rettenmaier nicht einmal „zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Umwelt“ kommen. Bestraft wird also nicht mehr nur die Tat, sondern schon der bloße Gedanke, die Absicht, der Versuch, bevor überhaupt irgendetwas tatsächlich umgesetzt wurde.

Dass das Gesetz ausgerechnet aus dem von SPD-Mann Carsten Schneider geführten Ministerium stammt, überrascht kaum noch. Schneider tritt schon lange mehr als radikaler Vollstrecker grüner Ideologie denn als sozialdemokratischer Politiker auf. Erst vergangene Woche griff Schneider Bundeskanzler Friedrich Merz scharf an, weil dieser wagte, vor den innovationsfeindlichen Folgen der Energiewende zu warnen.

Schneiders Antwort im heute journal ließ tief blicken und erklärt den Geist des neuen Überwachungsgesetzes treffend: „Wir werden alles dafür tun, dass Wind- und Solarenergie in Deutschland noch stärker werden“, tönte Schneider. Und dann der Satz, der bei jedem Demokraten die Alarmglocken schrillen lassen muss: „Und deswegen muss alles, was wir an Gesetzen machen, sich diesem Ziel unterordnen.“



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