Es waren teils groteske Bilder Anfang dieser Woche im Prozesssaal in Stuttgart-Stammheim: Nachdem die fünf angeklagten Aktivist:innen in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden waren, begann der Prozess gegen die „Ulm 5“ mit einem intensiven Schlagabtausch zwischen dem zehnköpfigen Verteidigerteam und der Vorsitzenden Richterin. Die Verteidigung argumentierte, dass die physische Anordnung im Saal – insbesondere die dicke Glasscheibe zwischen den Angeklagten und ihren Anwälten – deren Kommunikation de facto unmöglich mache und somit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
„Das Gericht nutzt autoritäre Methoden, um die Ausübung grundlegender Verteidigungsrechte zu verhindern“, sagte Verteidiger Matthias Schuster später gegenüber dem Freitag. Der Staat versuche, die Angeklagten als Bedrohung darzustellen, um so sowohl die Härte des Verfahrens als auch die andauernde Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Die Richterin erklärte schließlich unter teils lautem Protest der Anwaltschaft, sie werde keinen der Anträge der Verteidigung mehr entgegennehmen. „Der Verteidigung wurde faktisch ihr wichtigstes Recht genommen – sie wurde mundtot gemacht“, so Schuster.Zudem beanspruchte die Richterin die alleinige Kontrolle über das Gerichtsprotokoll: „Sie entscheiden hier nicht, was ins Protokoll kommt.“
Im September drangen sie in Elbit-Büros ein und filmten sich dabei
Als die Verhandlung nach einer zweistündigen Unterbrechung fortgesetzt wurde, nahmen die Verteidigerinnen aus Protest auf den Plätzen ihrer Mandantinnen hinter besagter Glasscheibe Platz. Die Vorsitzende Richterin gab den Anwält:innen daraufhin fünf Minuten, um sich auf ihre designierten Plätze zu setzen, und drohte andernfalls mit ihrem kompletten Ausschluss vom Verfahren.
Das Anwaltsteam beriet sich hinter der Glasscheibe, woraufhin die Sitzung von der Richterin beendet wurde. „Mit Repressionen zu drohen, weil wir versuchen, die Rechte unserer Mandanten wahrzunehmen, ist ein Vorgehen, das eher an das Kaiserreich erinnert als an einen Rechtsstaat“, kommentierte Benjamin Düsberg – ebenfalls Teil des Anwaltsteams. Das Verteidiger-Team stellte infolge des Verfahrens einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.
Das ist die Vorgeschichte: In den frühen Morgenstunden des 8. September 2025 war eine Gruppe Aktivist*innen in schwarzen Hoodies und Palestine-Action-Logos in die Büros des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems Germany in Ulm in Baden-Württemberg eingedrungen. Laut Staatsanwaltschaft beschädigten sie Möbel, Fenster und technische Gerätschaften mit Äxten, besprühten Wände, zündeten Pyrotechnik und riefen Parolen wie „Free Palestine“ und „Deutschland finanziert, Israel bombardiert“. Die Aktivist:innen veröffentlichten selbst Aufnahmen von der Aktion. Verletzt wurde niemand.
In Untersuchungshaft in Süddeutschland
Seit ihrer Festnahme sitzen die fünf – Daniel Tatlow-Devally, Leandra Rollo, Crow Tricks und Zo Hailu sowie Vi Kovarbasic – in Untersuchungshaft in verschiedenen Gefängnissen in Süddeutschland. Angehörige sprechen von extremen Haftbedingungen, wozu die umfassende Überwachung von Telefonaten, Besuchen und Post gehörte. Vier der fünf sollen bis zu 23 Stunden täglich in ihren Zellen eingesperrt sein; Zugang zu Büchern, Fitnessgeräten und Gemeinschaftsaktivitäten sei demnach stark eingeschränkt.
Der Prozess gegen die Aktivist:innen findet in Stuttgart-Stammheim statt. „Hier wird nicht nur Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verfolgt, sondern politischer Dissens, der mit einer Staatsdoktrin kollidiert“, behauptet Verteidiger Benjamin Düsberg, der Daniel Tatlow-Devally vertritt. „Diese Menschen gelten als mit dieser Gesellschaft nicht kompatibel“, sagte er gegenüber dem Freitag. „Sie werden als Feinde konstruiert, als Antisemiten, als Hamas’ler – das erleichtert es, sie nicht als Rechtssubjekte zu behandeln, sondern als Feinde der öffentlichen Ordnung.“
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
Keine der fünf Angeklagten ist vorbestraft. Ihnen wird Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in Höhe von über einer Million Euro vorgeworfen – sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zentral ist der vierte Vorwurf: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 StGB. Er ermöglicht es den Behörden, Untersuchungshaft mit der angeblichen Gefährlichkeit der Beschuldigten zu begründen und eine Freilassung auf Kaution zu verweigern. Im Falle einer Verurteilung drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Paula Zimmermann, Referentin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty Deutschland, sagte gegenüber dem Freitag, es bestünden „ernsthafte rechtsstaatliche Bedenken“ hinsichtlich der Verwendung des Paragrafen 129 im Stammheim-Verfahren.
Ziel der Aktion gegen Elbit Germany sei es laut den Aktivist*innen gewesen, Waffenlieferungen zu unterbrechen, die den Genozid in Gaza mit ermöglichen. Elbit gehört zu den größten Rüstungskonzernen Israels und bezeichnet seine Produkte selbst als „Rückgrat“ eines „digitalen Gefechtsfelds“, wie es der israelischen Drohnenflotte dient. Zum Einsatz kommen in Gaza unter anderem Elbits Hermes-Aufklärungs- und Kampfdrohnen, Quadrocopter sowie Kamikaze-Drohnen.
Die militärischen KI-Systeme heißen „Lavender“ und „Gospel“
Der Standort in Ulm geht auf den deutschen Elektronikkonzern Telefunken zurück, der 2004 vom israelischen Unternehmen Tadiran übernommen und später in Elbit integriert wurde. Der unabhängige Forscher Shir Hever, Autor des Buches Die Politische Ökonomie der israelischen Besatzung, betont, dass insbesondere zwei in Ulm produzierte Technologien für Israel zentral seien: das SDR-Software-Funkgerät sowie ein Laser-Zielsystem. Das SDR-Gerät bilde das Rückgrat eines internen Kommunikationssystems namens „Blue Force Tracking“, das militärische Einheiten in Echtzeit über ihre Positionen informiere.
„Es verwandelt das Schlachtfeld de facto in ein Videospiel“, sagte Hever gegenüber dem Freitag. Millionen Stunden an Video-, Audio- und elektromagnetischen Daten fließen laut Hever darüber in die „Alchemist“-Datenbank – eine zentrale Infrastruktur für militärische KI-Systeme wie Lavender und Gospel, die in Gaza großflächige Zielerfassung ermöglichen. Recherchen des Portals The Ditch zeigen, dass allein 2025 vom Ulmer Standort aus mindestens sieben Lieferungen militärischer Güter nach Israel gingen.
Israels Botschafter fordert: „Terroristische Taten“ müssten „hart bestraft werden“
Aus der Haft heraus hatten die fünf Angeklagten eine Untersuchung der mutmaßlichen Mitverantwortung von Elbit Germany an Israels Kriegsverbrechen in Gaza gefordert. Ihr Anwaltsteam argumentiert, die Aktivist:innen hätten mit einem legitimen Ziel gehandelt: der Verhinderung des israelischen Genozids an den Palästinenser:innen. Ob und inwieweit dieses Motiv im Prozess berücksichtigt wird, dürfte zu einem zentralen Streitpunkt des Prozesses werden.
Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, hatte die Aktion der Aktivist:innen auf X scharf verurteilt: „Diese Angriffe sind terroristische Taten – sie müssen klar benannt und hart bestraft werden.“ Mehrere deutsche Politiker:innen und Medienhäuser schlagen derzeit in eine ähnliche Kerbe. Die Bild-Zeitung bezeichnete die Gruppe als „die schrecklichen Fünf“. Der Ulmer SPD-Politiker Martin Rivoir erklärte bei einem Solidaritätsbesuch bei Elbit Germany, die Aktionen erinnerten „an die schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Geschichte“.
Die rund 100 Seiten umfassende Anklageschrift setzt sich indes mit den politischen Hintergründen kaum auseinander. Stattdessen wirft sie dem Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, deren Ziel es sei, sich gegen den „angeblichen ‚Genozid‘“ Israels zu stellen und Israels „Existenzrecht“ zu leugnen. Tatsächlich taucht der Begriff Existenzrecht in der Anklage mehrfach auf und wird – sofern infrage gestellt – als „eindeutig antisemitisch“ bewertet. Der Genozid-Begriff hingegen erscheint ausschließlich in Anführungszeichen – als handle es sich dabei um eine abwegige Behauptung.
Das „Nothilfe“-Argument der Verteidigung
Ähnliche Deutungen ziehen sich durch die Anklageschrift. So wird den Angeklagten etwa vorgeworfen, anti-zionistische Positionen zu vertreten, die „die Anliegen von Jüdinnen und Juden (d.h. nach einem eigenen Staat oder dessen Verteidigung) als kolonialistisches Projekt darstellen“ und so Israel mit dem Judentum gleichsetzen würden. Wie genau diese Gleichsetzung erfolgt sein soll, bleibt unbegründet – wodurch der Eindruck entsteht, dass die Anklage selbst diese Gleichsetzung vornimmt.
Eine zentrale Strategie der Verteidigung ist indessen das „Nothilfe“-Argument: Eine ansonsten strafbare Handlung sei demnach rechtmäßig, weil sie der Abwendung eines größeren Unrechts diene. „Hier sitzen die falschen Menschen auf der Anklagebank“, sagt Verteidiger Düsberg. „Nicht diejenigen, die während eines Genozids Waffen liefern – sondern diejenigen, die versucht haben, ihn zu verhindern.“
Das Argument beruht auf einer Kausalität, welche die Verteidigung vor Gericht darlegen will: dass Israels Vorgehen in Gaza einen Genozid darstellt; dass Deutschland durch fortgesetzte Waffenexporte am Genozid beteiligt ist; und dass Elbit Systems Germany als Zulieferer der israelischen Armee konkret dazu beiträgt. Elbit Systems Germany reagierte bislang nicht auf Anfragen des Freitag. Im Prozess gegen die Angeklagten sind bis Ende Juli 16 Verhandlungstage anberaumt.
Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.„Das Gericht nutzt autoritäre Methoden, um die Ausübung grundlegender Verteidigungsrechte zu verhindern“, sagte Verteidiger Matthias Schuster später gegenüber dem Freitag. Der Staat versuche, die Angeklagten als Bedrohung darzustellen, um so sowohl die Härte des Verfahrens als auch die andauernde Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Die Richterin erklärte schließlich unter teils lautem Protest der Anwaltschaft, sie werde keinen der Anträge der Verteidigung mehr entgegennehmen. „Der Verteidigung wurde faktisch ihr wichtigstes Recht genommen – sie wurde mundtot gemacht“, so Schuster.Zudem beanspruchte die Richterin die alleinige Kontrolle über das Gerichtsprotokoll: „Sie entscheiden hier nicht, was ins Protokoll kommt.“Im September drangen sie in Elbit-Büros ein und filmten sich dabeiAls die Verhandlung nach einer zweistündigen Unterbrechung fortgesetzt wurde, nahmen die Verteidigerinnen aus Protest auf den Plätzen ihrer Mandantinnen hinter besagter Glasscheibe Platz. Die Vorsitzende Richterin gab den Anwält:innen daraufhin fünf Minuten, um sich auf ihre designierten Plätze zu setzen, und drohte andernfalls mit ihrem kompletten Ausschluss vom Verfahren.Das Anwaltsteam beriet sich hinter der Glasscheibe, woraufhin die Sitzung von der Richterin beendet wurde. „Mit Repressionen zu drohen, weil wir versuchen, die Rechte unserer Mandanten wahrzunehmen, ist ein Vorgehen, das eher an das Kaiserreich erinnert als an einen Rechtsstaat“, kommentierte Benjamin Düsberg – ebenfalls Teil des Anwaltsteams. Das Verteidiger-Team stellte infolge des Verfahrens einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.Das ist die Vorgeschichte: In den frühen Morgenstunden des 8. September 2025 war eine Gruppe Aktivist*innen in schwarzen Hoodies und Palestine-Action-Logos in die Büros des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems Germany in Ulm in Baden-Württemberg eingedrungen. Laut Staatsanwaltschaft beschädigten sie Möbel, Fenster und technische Gerätschaften mit Äxten, besprühten Wände, zündeten Pyrotechnik und riefen Parolen wie „Free Palestine“ und „Deutschland finanziert, Israel bombardiert“. Die Aktivist:innen veröffentlichten selbst Aufnahmen von der Aktion. Verletzt wurde niemand.In Untersuchungshaft in SüddeutschlandSeit ihrer Festnahme sitzen die fünf – Daniel Tatlow-Devally, Leandra Rollo, Crow Tricks und Zo Hailu sowie Vi Kovarbasic – in Untersuchungshaft in verschiedenen Gefängnissen in Süddeutschland. Angehörige sprechen von extremen Haftbedingungen, wozu die umfassende Überwachung von Telefonaten, Besuchen und Post gehörte. Vier der fünf sollen bis zu 23 Stunden täglich in ihren Zellen eingesperrt sein; Zugang zu Büchern, Fitnessgeräten und Gemeinschaftsaktivitäten sei demnach stark eingeschränkt.Der Prozess gegen die Aktivist:innen findet in Stuttgart-Stammheim statt. „Hier wird nicht nur Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verfolgt, sondern politischer Dissens, der mit einer Staatsdoktrin kollidiert“, behauptet Verteidiger Benjamin Düsberg, der Daniel Tatlow-Devally vertritt. „Diese Menschen gelten als mit dieser Gesellschaft nicht kompatibel“, sagte er gegenüber dem Freitag. „Sie werden als Feinde konstruiert, als Antisemiten, als Hamas’ler – das erleichtert es, sie nicht als Rechtssubjekte zu behandeln, sondern als Feinde der öffentlichen Ordnung.“Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen VereinigungKeine der fünf Angeklagten ist vorbestraft. Ihnen wird Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in Höhe von über einer Million Euro vorgeworfen – sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zentral ist der vierte Vorwurf: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 StGB. Er ermöglicht es den Behörden, Untersuchungshaft mit der angeblichen Gefährlichkeit der Beschuldigten zu begründen und eine Freilassung auf Kaution zu verweigern. Im Falle einer Verurteilung drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.Paula Zimmermann, Referentin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty Deutschland, sagte gegenüber dem Freitag, es bestünden „ernsthafte rechtsstaatliche Bedenken“ hinsichtlich der Verwendung des Paragrafen 129 im Stammheim-Verfahren.Ziel der Aktion gegen Elbit Germany sei es laut den Aktivist*innen gewesen, Waffenlieferungen zu unterbrechen, die den Genozid in Gaza mit ermöglichen. Elbit gehört zu den größten Rüstungskonzernen Israels und bezeichnet seine Produkte selbst als „Rückgrat“ eines „digitalen Gefechtsfelds“, wie es der israelischen Drohnenflotte dient. Zum Einsatz kommen in Gaza unter anderem Elbits Hermes-Aufklärungs- und Kampfdrohnen, Quadrocopter sowie Kamikaze-Drohnen.Die militärischen KI-Systeme heißen „Lavender“ und „Gospel“Der Standort in Ulm geht auf den deutschen Elektronikkonzern Telefunken zurück, der 2004 vom israelischen Unternehmen Tadiran übernommen und später in Elbit integriert wurde. Der unabhängige Forscher Shir Hever, Autor des Buches Die Politische Ökonomie der israelischen Besatzung, betont, dass insbesondere zwei in Ulm produzierte Technologien für Israel zentral seien: das SDR-Software-Funkgerät sowie ein Laser-Zielsystem. Das SDR-Gerät bilde das Rückgrat eines internen Kommunikationssystems namens „Blue Force Tracking“, das militärische Einheiten in Echtzeit über ihre Positionen informiere.„Es verwandelt das Schlachtfeld de facto in ein Videospiel“, sagte Hever gegenüber dem Freitag. Millionen Stunden an Video-, Audio- und elektromagnetischen Daten fließen laut Hever darüber in die „Alchemist“-Datenbank – eine zentrale Infrastruktur für militärische KI-Systeme wie Lavender und Gospel, die in Gaza großflächige Zielerfassung ermöglichen. Recherchen des Portals The Ditch zeigen, dass allein 2025 vom Ulmer Standort aus mindestens sieben Lieferungen militärischer Güter nach Israel gingen.Israels Botschafter fordert: „Terroristische Taten“ müssten „hart bestraft werden“Aus der Haft heraus hatten die fünf Angeklagten eine Untersuchung der mutmaßlichen Mitverantwortung von Elbit Germany an Israels Kriegsverbrechen in Gaza gefordert. Ihr Anwaltsteam argumentiert, die Aktivist:innen hätten mit einem legitimen Ziel gehandelt: der Verhinderung des israelischen Genozids an den Palästinenser:innen. Ob und inwieweit dieses Motiv im Prozess berücksichtigt wird, dürfte zu einem zentralen Streitpunkt des Prozesses werden.Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, hatte die Aktion der Aktivist:innen auf X scharf verurteilt: „Diese Angriffe sind terroristische Taten – sie müssen klar benannt und hart bestraft werden.“ Mehrere deutsche Politiker:innen und Medienhäuser schlagen derzeit in eine ähnliche Kerbe. Die Bild-Zeitung bezeichnete die Gruppe als „die schrecklichen Fünf“. Der Ulmer SPD-Politiker Martin Rivoir erklärte bei einem Solidaritätsbesuch bei Elbit Germany, die Aktionen erinnerten „an die schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Geschichte“.Die rund 100 Seiten umfassende Anklageschrift setzt sich indes mit den politischen Hintergründen kaum auseinander. Stattdessen wirft sie dem Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, deren Ziel es sei, sich gegen den „angeblichen ‚Genozid‘“ Israels zu stellen und Israels „Existenzrecht“ zu leugnen. Tatsächlich taucht der Begriff Existenzrecht in der Anklage mehrfach auf und wird – sofern infrage gestellt – als „eindeutig antisemitisch“ bewertet. Der Genozid-Begriff hingegen erscheint ausschließlich in Anführungszeichen – als handle es sich dabei um eine abwegige Behauptung.Das „Nothilfe“-Argument der VerteidigungÄhnliche Deutungen ziehen sich durch die Anklageschrift. So wird den Angeklagten etwa vorgeworfen, anti-zionistische Positionen zu vertreten, die „die Anliegen von Jüdinnen und Juden (d.h. nach einem eigenen Staat oder dessen Verteidigung) als kolonialistisches Projekt darstellen“ und so Israel mit dem Judentum gleichsetzen würden. Wie genau diese Gleichsetzung erfolgt sein soll, bleibt unbegründet – wodurch der Eindruck entsteht, dass die Anklage selbst diese Gleichsetzung vornimmt.Eine zentrale Strategie der Verteidigung ist indessen das „Nothilfe“-Argument: Eine ansonsten strafbare Handlung sei demnach rechtmäßig, weil sie der Abwendung eines größeren Unrechts diene. „Hier sitzen die falschen Menschen auf der Anklagebank“, sagt Verteidiger Düsberg. „Nicht diejenigen, die während eines Genozids Waffen liefern – sondern diejenigen, die versucht haben, ihn zu verhindern.“Das Argument beruht auf einer Kausalität, welche die Verteidigung vor Gericht darlegen will: dass Israels Vorgehen in Gaza einen Genozid darstellt; dass Deutschland durch fortgesetzte Waffenexporte am Genozid beteiligt ist; und dass Elbit Systems Germany als Zulieferer der israelischen Armee konkret dazu beiträgt. Elbit Systems Germany reagierte bislang nicht auf Anfragen des Freitag. Im Prozess gegen die Angeklagten sind bis Ende Juli 16 Verhandlungstage anberaumt.