ÖVP-Mandatar Andreas Hanger hatte im Rahmen des Untersuchungsausschusses zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek versucht, eine unliebsame Zeugin zu diskreditieren – diese klagte dagegen und erzielte nun einen ersten juristischen Erfolg.
Schwere Vorwürfe gegen Kronzeugin
Das Landesgericht St. Pölten hat Hanger mehrere Aussagen über Karin W. vorläufig untersagt. Kern des Beschlusses ist der Vorwurf, W. habe die Öffentlichkeit bewusst getäuscht und ihre Darstellungen „immer weiter aufgebauscht“. Beides darf Hanger nach der einstweiligen Verfügung bis auf Weiteres nicht mehr behaupten. Die Entscheidung ist ein erster Erfolg für W. in ihrem zivilrechtlichen Vorgehen gegen Hanger.
Zeugin sollte Kosten für Ausschuss tragen
Der Konflikt entzündete sich an Hangers Angriffen rund um den Pilnacek-Untersuchungsausschuss. In einer Presseaussendung Anfang Februar warf Hanger W., der letzten Lebensgefährtin Pilnaceks, vor, mit ihren Aussagen – etwa zu „Camorra“, „Löchern im Körper von Christian Pilnacek“ und „Zeugenschutzprogrammen“ – die Öffentlichkeit getäuscht und Verschwörungstheorien befeuert zu haben. Kurz vor ihrer Befragung stellte er zudem die Drohung in den Raum, W. könne für die Kosten des gesamten Ausschusses aufkommen; auch das wurde politisch scharf kritisiert.
Keine bewusste Täuschung
Die Richterin hielt laut Beschluss fest, dass W.s Angaben nicht auf eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit zielten und ihr eine solche Absicht nicht nachgewiesen worden sei. Der für die Täuschungsbehauptung notwendige subjektive Tatbestand sei damit nicht belegt. Auch der Vorwurf des „immer weiter Aufbauschens“ sei „nicht einmal im Kern belegt“, heißt es in der Entscheidung.
Teilweise falsche Angaben
Nicht vollständig untersagt wurden Hanger zwei andere Aussagen. Er darf vorerst weiterhin sagen, W. habe widersprüchliche und teilweise falsche Angaben gemacht und Informationen, insbesondere zum Laptop, nicht offengelegt. Das passt dazu, dass W. gegenüber den Behörden selbst eingeräumt haben soll, zum Verbleib des Laptops zunächst nicht korrekt ausgesagt zu haben.
ÖVP-naher Richter abberufen
Das Verfahren hatte bereits vor der inhaltlichen Entscheidung eine ungewöhnliche Vorgeschichte. Der ursprünglich zuständige Richter wurde – wie berichtet – wegen seiner ÖVP-Mitgliedschaft für befangen erklärt. Ein Dreiersenat befand, schon der Anschein politischer Voreingenommenheit reiche aus. Der Richter hatte selbst angegeben, Mitglied der ÖVP zu sein, woraufhin W.s Anwalt erfolgreich Befangenheit geltend machte.
Hanger auch in anderem Verfahren unter Druck
Für W. ist der Beschluss ein weiterer Zwischenerfolg in einer Reihe von Auseinandersetzungen im Umfeld des Pilnacek-Komplexes. Parallel läuft ein weiterer Streit mit Pilnaceks Ex-Frau Caroline L., in dem W. und ihr Anwalt zuletzt ebenfalls Rückenwind vom OLG Wien erhalten haben sollen. Hanger kann gegen die einstweilige Verfügung noch Rekurs einlegen; das Hauptverfahren läuft weiter.