Bisher war es gängige parlamentarische Praxis, im Falle des Verdachts einer Straftat nach §288 Abs 1 und 4 STGB (falsche Beweisaussage) den Abgeordneten auszuliefern. Nicht so bei ÖVP-Mandatar Andreas Hanger. Gegen seine Auslieferung an die Justiz machten heute, Donnerstag, im Immunitätsauschuss ÖVP, SPÖ und Neos die Mauer. Nur FPÖ und Grüne waren dafür.

Nach Wöginger und Gerstl war Hanger der ÖVP wohl zu viel

Die besten Abgeordneten der ÖVP in verschiedenen Verfahren der Strafgerichte – August Wöginger, Wolfgang Gerstl (beide wurden vom Parlament ausgeliefert) -, da war den Schwarzen ein neuerliches Verfahren gegen Andreas Hanger wohl zu viel. Gemeinsam mit SPÖ und Neos stellte man dem Vernehmen nach einen politischen Zusammenhang seiner möglichen „falschen Beweisaussage“ vor den Ermittlungsbehörden fest – und schon darf die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den „Dobermann“ von ÖVP-Kanzler Christian Stocker nicht ermitteln. 

Vermutung eines Tauschhandels unter den Parteien

Man darf gespannt sein, welche Argumente der Parteien heute im Plenum des Nationalrats noch auf den Tisch kommen, die eine Auslieferung verhinderten. 

Unzensuriert hatte gestern, Mittwoch, schon den Verdacht geäußert, dass neben der ÖVP auch SPÖ und Neos über die mögliche Straftat von Andreas Hanger hinwegsehen könnten. Wir hatten vermutet, dass in der Verlierer-Ampel der berühmt berüchtigte Tauschhandel zwischen den Parteien, die von der ÖVP etwas verlangen könnten (zum Beispiel die weitere Förderung der NGO Zara), beginnen könnte, um Hanger einen „Persilschein“ auszustellen. 



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