Zur Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts plant Innenminister Alexander Dobrindt eine höhere Besoldung von Beamten des Bundes.
Gleichzeitig fordert der Deutsche Beamtenbund, dass die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie an alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ausgezahlt wird.
„Der Arbeitgeber Staat hat bei den geplanten Einmalzahlungen eine Vorbildfunktion“, sagte der Verbandsvorsitzende Volker Geyer der „BILD“. „Wenn die Bundesregierung die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen.“
Geyer erklärte, Bund, Länder und Kommunen müssten den „Krisenbonus“ schnell einführen. Die Prämie müsse als echte Zusatzleistung gezahlt werden, die nicht mit Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet wird, sagte er.
Mehrbelastungen für den Haushalt von 3,39 Milliarden Euro in diesem Jahr
Das Innenministerium legte dazu einen Gesetzentwurf vor, der den Haushalt des Bundes zusätzlich voraussichtlich in diesem Jahr mit 3,39 Milliarden Euro und 2027 mit 3,52 Milliarden Euro belastet. Rückwirkend für das vergangene Jahr kommen noch einmal gut 707 Millionen Euro hinzu.
„Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge“ sollen demnach zuerst rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent linear angehoben werden. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge dann zum 1. Mai 2026 neu festgesetzt – „unter Berücksichtigung der Neustrukturierung der Grundgehaltstabellen“.
Dabei wird laut Entwurf sichergestellt, dass die Bezüge „nominell nicht geringer ausfallen als wären die Bezüge um 2,8 Prozent angehoben worden“.
Zuerst hatte der „Spiegel“ über den Gesetzentwurf berichtet. Bislang handelt es sich um einen „Referentenentwurf“, ein Regierungsentwurf wurde nach Angaben des Innenministeriums noch nicht verabschiedet.
Neuregelung nach Vorgaben aus Karlsruhe für Beamte in Berlin
In dem Gesetzentwurf wird zur Begründung für die neue Besoldungsstruktur auf Vorgaben aus Karlsruhe verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November geurteilt, dass viele Beamte des Landes Berlin jahrelang zu schlecht bezahlt wurden. Die Besoldung der Landesbeamten war demnach zwischen 2008 und 2020 größtenteils verfassungswidrig.
„Diese und weitere Maßgaben“ des Gerichts entfalteten „mittelbar auch Wirkung für den Bund“, heißt es nun in dem Entwurf des Innenministeriums. Sie müssten daher bei der Anpassung der Bezüge berücksichtigt werden.
Außerdem verweist der Entwurf auf „historische gesamtstaatliche Herausforderungen“, vor denen das Land stehe. Daher sei über die Umsetzung der Rechtsprechung hinaus eine umfassendere Reform der Besoldungsstruktur erforderlich.
„Eine multiple Bedrohungslage der Sicherheit Deutschlands“ verlange sowohl verstärkten Schutz gegen Angriffe von außen als auch eine Stärkung der inneren Sicherheit, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.
Die Handlungsfähigkeit des Staates müsse weiterhin jederzeit gesichert sein. „Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert, dass die staatlichen Strukturen kontinuierlich weiter modernisiert werden.“ (afp/dts/red)