Das EU-Parlament hat am Mittwoch den Weg freigemacht für weitere 90 Milliarden Euro an die Ukraine, explizit vor allem für Rüstung und Munition. Wir listen auf, welche der deutschen Abgeordneten gegen den Kriegskredit stimmten und wer sich enthielt.
Das EU-Parlament hat am Mittwoch für die Auszahlung von insgesamt 90 Milliarden Euro in diesem und im kommenden Jahr an die Ukraine gestimmt. Für die als Darlehen deklarierte Milliardenhilfe stimmten in einer offenen namentlichen Abstimmung 458 EU-Abgeordnete, 140 votierten dagegen. 44 Abgeordnete enthielten sich.
Unter den deutschen Abgeordneten stimmten mit „Nein“: Christine Anderson (AfD), Anja Arndt (AfD), René Aust (AfD), Arno Bausemer (AfD), Irmhild Boßdorf (AfD), Markus Buchheit (AfD), Petr Bystron (AfD), Fabio De Masi (BSW), Siegbert Droese (AfD), Ruth Firmenich (BSW), Tomasz Froelich (AfD), Thomas Geisel (BSW), Martin Günther (DIE LINKE), Marc Jongen (AfD), Alexander Jungbluth (AfD), Mary Khan-Hohloch (AfD), Hans Neuhoff (AfD), Friedrich Pürner (parteilos), Volker Schnurrbusch (AfD), Michael von der Schulenburg (BSW), Dr. Alexander Sell (AfD) und Jan-Peter Warnke (BSW). Martin Sonneborn (Die PARTEI), Sebastian Everding (Tierschutzpartei) und Martin Schirdewan (DIE LINKE) haben sich enthalten, wie auch zwei der drei Abgeordneten der Freien Wähler.

Alle anderen deutschen Abgeordneten, die bei der Abstimmung dabei waren, haben für die neuen Kriegskredite votiert. Abgeordnete der CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und der Partei Volt stimmten geschlossen mit „Ja“.
Offiziell soll es sich um ein Darlehen handeln, Kiew muss es aber nur dann zurückzahlen, wenn Russland „Reparationszahlungen“ an die Ukraine leisten sollte. Sollte es nicht dazu kommen, wird die Summe aus dem EU-Haushalt entnommen. Zunächst soll versucht werden, das Geld auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen ‒ dort haftet die EU dann für die Rückzahlung.
Das Darlehen geht mit der Auflage einher, dass Kiew das Geld für Waffen- und Munitionskäufe bei in der EU ansässigen Herstellern verwenden muss. Rüstungsgüter in dritten Ländern, beispielsweise den USA, darf die Ukraine nur dann aus dem bewilligten Betrag finanzieren, wenn diese auf dem europäischen Markt gar nicht oder nicht zeitnah verfügbar sind. Zudem sind Beschaffungen in Ländern „mit besonderem Partnerschaftsstatus“ erlaubt, wenn sich diese an dem neuen Ukraine-Darlehen beteiligen. Diese Klausel wurde gezielt für Großbritannien geschaffen.
Dem Beschluss muss noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Die Zustimmung dort gilt jedoch als sicher, da sich die Regierungen bereits auf das Darlehen geeinigt haben.
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