Am Landgericht München I hat am 9. Februar der Prozess gegen einen 28-jährigen Syrer begonnen, der 2015 als sogenannter Flüchtling nach Deutschland kam. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vor. Als Auslöser für seine Radikalisierung gab der Migrant eine gescheiterte Ehe an – er beteuert aber, anfangs nur so getan zu haben, als wäre er IS-Anhänger.
Laut Anklage hat Mohammad S., der 2015 als Flüchtling mit seiner Familie aus Aleppo nach Deutschland kam und zuletzt als Koch in Unterfranken arbeitete, im Herbst 2024 begonnen, sich intensiv mit der Herstellung von Spreng- und Brandsätzen zu beschäftigen. Auf seinem Smartphone sollen Bombenbau-Anleitungen gespeichert gewesen sein.
In seiner Wohnung in Kolitzheim (Landkreis Schweinfurt) fanden Ermittler unter anderem 9 Flaschen Brenngel und selbst hergestelltes Kaliumchlorat (aus abgeschabten Streichholzköpfen gewonnen). Zudem wurden ein Butterflymesser und ein Schlagstock gefunden.
Der Plan sei gewesen, eine unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung herzustellen, um damit möglichst viele Menschen zu töten. Als mögliches Anschlagsziel nannte die Anklage eine Diskothek oder sonstige Orte, “an denen sich viele Menschen aufhalten”.
Der Syrer ist unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe angeklagt.
Der Angeklagte gestand, sich nach einer gescheiterten Ehe zur Ablenkung ins Internet geflüchtet zu haben. Über soziale Medien sei er mit Frauen in Kontakt gekommen, die IS-Kämpfer verehrten. Um ihnen zu imponieren, habe er sich als überzeugter IS-Anhänger ausgegeben. Für diese Frauen seien IS-Kämpfer wie Popstars, denen sie sich an den Hals werfen wollten. „Ich fühlte mich, ehrlich gesagt, wie ein Mafioso.“
Einige dieser Frauen hätten sich in Videochats sogar entblößt, wenn sie davon ausgingen, einem IS-Anhänger gegenüberzusitzen. Mit der Zeit sei aus dem angeblichen Rollenspiel für ihn Realität geworden: Er habe angefangen, selbst wie ein IS-Anhänger zu denken, und die Grenze zwischen der digitalen Fantasiewelt und der tatsächlichen Wirklichkeit nicht mehr klar unterscheiden können.
Er räumte ein: „Ich weiß nicht, wie weit ich noch abgedriftet wäre, wenn die Polizei mich nicht gestoppt hätte.“ Er hätte jedoch nie einen konkreten Anschlagsplan gehabt, behauptete er. Die Festnahme erfolgte bereits im Dezember 2024 durch eine Spezialeinheit in der Nähe von Gerolzhofen. Seitdem sitzt der 28-Jährige in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte erklärte, er bereue sein Verhalten zutiefst und wolle sich bei der deutschen Bevölkerung entschuldigen. In der Untersuchungshaft habe er sich angeblich dem Christentum zugewandt.
Deal schon am ersten Prozesstag
Im Prozess kam es zu einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Verteidigung schlug eine Verständigung vor und deutete an, dass eventuell auch ein anderer (milderer) Straftatbestand infrage kommen könnte. Ein umfassendes Geständnis würde das Verfahren deutlich beschleunigen. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe.
Nach interner Beratung teilte das Gericht mit: Bei einem umfassenden Geständnis sei eine Strafe zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und vier Monaten in Betracht komme. Eine Bewährung sei ausgeschlossen. Der Angeklagte stimmte diesem Vorschlag zu.
Das Urteil wird Ende des Monats gefällt. Schon jetzt zeichnet sich jedoch eine milde Strafe ab: Im besten Deutschland ist man eben voll des Vertrauens für die blumigen Erzählungen von migrantischen Verbrechern und angehenden Terroristen.