Während der Gedenktage am 8. und 9. Mai wird das Zeigen russischer und sowjetischer Symbolik an den Ehrenmalen in Berlin erneut untersagt. Dazu zählen unter anderem Fahnen und Wappen, Uniformen und Abzeichen, St.-Georgs-Bänder sowie die Buchstaben „V“ und „Z“.

Wie bereits seit einigen Jahren üblich, hat die Berliner Polizei auch in diesem Jahr an den Gedenktagen am 8. und 9. Mai strenge Allgemeinverfügungen erlassen. Laut dem offiziellen Amtsblatt der Sicherheitsbehörde gelten die Beschränkungen an den sowjetischen Ehrenmalen im Tiergarten, im Treptower Park und in der Schönholzer Heide. Nach Angaben der Polizei sollen die Maßnahmen den öffentlichen Frieden wahren und ein würdiges Begehen der Gedenktage ermöglichen.

Vom frühen Morgen des 8. Mai bis zum späten Abend des 9. Mai wird das Tragen militärischer Uniformen oder von Teilen davon, militärischer Abzeichen sowie das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“ und der St.-Georgs-Bänder verboten.
Außerdem wird das Zeigen von Fahnen, Flaggen und Wappen – auch militärischen – Russlands, der Sowjetunion, Weißrusslands, der Teilrepublik Tschetschenien sowie von Bildnissen der jeweiligen Staatsoberhäupter untersagt. Auch Darstellungen der Ukraine ohne den Donbass, die Gebiete Cherson, Saporoschje und die Teilrepublik Krim sowie entsprechende Symbolik und russische Marsch- und Militärlieder sind verboten. Das Billigen der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine ist ebenfalls nicht erlaubt.
Es bestehen jedoch einige Ausnahmen. Fahnen und St.-Georgs-Bänder dürfen beispielsweise als Teil von Gedenkkränzen an den Ehrenmalen niedergelegt werden. Keine der genannten Untersagungen gilt für Diplomaten. Veteranen des Zweiten Weltkriegs dürfen Uniformen, Abzeichen und St.-Georgs-Bänder tragen.
In der deutschen Hauptstadt waren bereits 2023, 2024 und 2025 Beschränkungen für die Zurschaustellung russischer und sowjetischer Symbole am 8. und 9. Mai eingeführt worden. Die russische Botschaft in Deutschland bezeichnete die Verbote als unbegründet.
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