Leserbrief von Hans H., 05.02.2026

Das US-Imperium und das Völkerrecht – Die Vereinigten Staaten als permanenter Brecher der UN-Charta Die UN-Charta von 1945 formuliert kein Ideal, sondern verbindliches Recht. Ihr Kern ist eindeutig: Militärische Gewalt ist verboten. Ausnahmen existieren ausschließlich bei unmittelbarer Selbstverteidigung oder auf Grundlage eines Sicherheitsratsmandats. Diese Norm ist klar, präzise und seit acht Jahrzehnten geltendes Völkerrecht. Die historische Praxis der Vereinigte Staaten von Amerika zeigt jedoch: Kein anderer Staat hat dieses Gewaltverbot so häufig, so offen und so folgenlos verletzt wie die USA. Nicht aus Missverständnissen, nicht aus Notlagen, sondern aus politischem Willen. 1. Politische Umstürze als Rechtsbruch: Iran, Guatemala, Chile Bereits kurz nach Inkrafttreten der UN-Charta begannen die USA, die politische Ordnung anderer Staaten gezielt zu zerstören. Im Iran (1953) organisierten US-Dienste den Sturz der demokratisch legitimierten Regierung Mossadegh. Ziel war die Kontrolle über nationale Ressourcen. Das war kein Grenzfall, sondern ein klarer Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Interventionsverbot. Guatemala (1954) folgte demselben Muster: Eine demokratisch gewählte Regierung wurde beseitigt, um private US-Wirtschaftsinteressen zu schützen. Der anschließende jahrzehntelange Bürgerkrieg ist unmittelbare Folge dieses Eingriffs. In Chile (1973) unterstützten die USA aktiv den Sturz der Regierung Allende. Wirtschaftliche Sabotage, politische Destabilisierung und schließlich der Militärputsch waren gewollt. Der anschließende Staatsterror ist nicht von der Intervention zu trennen – er war ihr Zweck. Diese Fälle sind kein „Einflussnehmen“, sondern völkerrechtswidrige Eingriffe in die staatliche Ordnung souveräner Staaten. 2. Kuba: Terroristische Gewalt gegen einen Staat Der Umgang der USA mit Kuba stellt einen der deutlichsten Fälle fortgesetzter Rechtsverletzung dar. Die belegten Mordanschläge auf Fidel Castro, organisiert oder unterstützt durch US-Behörden, erfüllen eindeutig den Tatbestand völkerrechtswidriger Gewaltanwendung. Der Versuch, das Staatsoberhaupt eines souveränen Staates zu töten, ist kein politisches Mittel, sondern ein schwerer Bruch internationalen Rechts. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten aufrechterhaltene Wirtschaftsblockade ohne UN-Mandat. Sie richtet sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung und verletzt das Verbot unilateraler Zwangsmaßnahmen. 3. Offene Angriffskriege: Serbien, Afghanistan, Irak Mit dem Ende des Kalten Krieges entfiel jede machtpolitische Zurückhaltung. Die Bombardierung Jugoslawiens (1999) erfolgte ohne Sicherheitsratsmandat. Die Berufung auf „humanitäre Gründe“ hat im geltenden Völkerrecht keine Grundlage. Der Angriff war illegal – und wurde dennoch durchgeführt. Der Krieg in Afghanistan begann unter Berufung auf Selbstverteidigung, entwickelte sich jedoch zu einem zwanzigjährigen Besatzungs- und Drohnenkrieg. Weder Dauer noch Ausweitung lassen sich völkerrechtlich rechtfertigen. Der Irakkrieg 2003 schließlich ist ein Musterbeispiel eines Angriffskrieges. Kein Mandat. Keine Selbstverteidigung. Falsche Begründungen. Massive Zerstörung eines Staates. Die Rechtswidrigkeit ist unstreitig. 4. Dauerhafte Rechtsbrüche: Syrien und Jemen Der US-Militäreinsatz in Syrien erfolgt bis heute ohne Zustimmung der syrischen Regierung und ohne UN-Mandat. Die Präsenz fremder Truppen auf fremdem Staatsgebiet ist völkerrechtswidrig – unabhängig von politischer Bewertung des Regimes. Im Jemen beteiligen sich die USA durch Drohnenangriffe, Geheimdienstoperationen und militärische Unterstützung an einem Krieg mit verheerenden humanitären Folgen. Die rechtliche Verantwortung für zivile Opfer und Zerstörung ist eindeutig. 5. Verachtung internationaler Gerichte Besonders gravierend ist nicht nur die Häufigkeit der Rechtsbrüche, sondern der Umgang mit dem Recht selbst: • Die USA ignorierten das Urteil des Internationalen Gerichtshofs im Fall Nicaragua vs. USA. • Sie verweigern die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs. • Sie setzen nationales Recht extraterritorial durch. Damit erklären sie faktisch: Völkerrecht gilt nur für andere. Schluss Die Bilanz ist eindeutig und lässt keine Relativierung zu: Die Vereinigten Staaten haben seit Bestehen der UN-Charta wiederholt Angriffskriege geführt, Regierungen gestürzt, gezielte Tötungen organisiert und militärische Gewalt ohne rechtliche Grundlage angewandt. Sie haben Urteile internationaler Gerichte missachtet und sich selbst von der Bindung an das Recht ausgenommen. Das ist kein Fehlverhalten. Das ist permanenter Rechtsbruch. Solange der mächtigste Staat der Welt das Gewaltverbot missachtet, ist das Völkerrecht nicht geschwächt – es wird aktiv sabotiert. Und solange dies ohne Konsequenzen bleibt, ist die internationale Ordnung keine Rechtsordnung, sondern eine Machtordnung. Oder klar gesagt: Ein Staat, der sich dauerhaft über das Völkerrecht stellt, ist nicht sein Garant – sondern seine größte Gefahr.



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