Aus der CSU ist Kritik am Koalitionskompromiss zur Gesundheitsreform laut geworden. Der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, forderte Nachbesserungen an dem Entwurf, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
Holetschek fordert Nachbesserungen am Reformkompromiss
Im Sender Welt TV kritisierte Holetschek am Dienstag, 28. April die geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung; die vom Bund zugesagte Erhöhung der Kostenbeteiligung an den Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger bewertete der CSU-Politiker zudem als unzureichend. „Es gibt Diskussionsbedarf“, fügte er hinzu.
Holetschek forderte die Koalitionsfraktionen auf, im Bundestag den Reformentwurf nachzubessern. „Da wird es schon noch Gespräche geben müssen und auch ein weiteres Ringen“, sagte er.
Es sei keine ausreichende „Größenordnung“, dass sich der Bund nur mit zusätzlich 250 Millionen Euro an den Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger beteiligen wolle. Zudem stelle er sich die Frage, „warum denn parallel der Bundeszuschuss dann um zwei Milliarden gekürzt werden soll“, sagte er. „Das erschließt sie mir ehrlicherweise noch nicht.“
DAK warnt vor steigenden Kassenbeiträgen und Kürzungen
Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, kritisierte den am Dienstag von der Koalition vorgelegten Reformkompromiss als „unerträgliche Provokation“. Der Reformplan könne die Kassenbeiträge nicht langfristig stabilisieren: Schon 2029 drohten neue Erhöhungen, warnte Storm in Welt TV.
Auch der Kassenchef kritisierte die geringe Erhöhung des Bundeszuschusses für die Versicherung von Bürgergeldempfängern bei gleichzeitiger Kürzung der Bundesmittel für den Gesundheitsfonds.
„Das heißt: Unterm Strich soll den Krankenkassen in einer Dimension von 1,75 Milliarden Euro Geld weggenommen werden zur Sanierung des Bundeshaushaltes“, sagte der DAK-Chef. „Das ist absurd.“ Storm appellierte an die Bundesregierung, „diesen Vorschlag noch einmal zu verändern und das Gesetz so nicht zu beschließen“. (afp/red)