Antizionistische Juden haben es in Deutschland seit einigen Jahren schwer. Zuletzt wurde sogar die größte jüdische Friedensorganisation, die „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden“, vom Verfassungsschutz für extremistisch erklärt. Jetzt siegte sie vor Gericht.
Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024 wurde die Organisation „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden“, die sich für einen Frieden mit den Palästinensern einsetzt, als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Gegen diese Einstufung hatte der Verein geklagt. Nun bekam er vor dem Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren Recht. Die entsprechenden Passagen müssen im Verfassungsschutzbericht geändert werden.
Der Verein „Jüdische Stimme“ existiert seit dem Jahr 2003; er versteht sich als Sammelbecken für antizionistische Juden in Deutschland und hat vielfältige Beziehungen auch zu palästinensischen Organisationen und der BDS-Kampagne, die durch einen Boykott israelischer Waren ein Ende der Besatzung erreichen will. Noch im Jahr 2019 war der gemeinnützige Verein mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet worden. In dem betroffenen Verfassungsschutzbericht tauchte der Verein das erste Mal überhaupt auf, ohne, wie dies der verhandlungsführende Richter monierte, zuvor überhaupt als Verdachtsfall erwähnt worden zu sein.

Dabei wurde die Friedensorganisation gleich in drei Kapiteln erwähnt. Unter „Auswirkungen des Nahostkonflikts“ als Beispiel für „Sympathisanten extremistischer propalästinensischer Organisationen in Deutschland“, unter Linksextremismus und unter „auslandsbezogenem Extremismus“ als Sympathisanten von Hamas, PFLP und anderer palästinensischer Organisationen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründete das damit, dass die „Jüdische Stimme“ unter Bestrebungen falle, „die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden“. Diesen Schritt wollte der Richter nicht nachvollziehen, denn das Sprechen oder auch Schreiben über Zustände sei keine „Handlung“. Es gebe schließlich keine Anwendung von Gewalt oder Vorbereitungen dazu.
Tatsächlich vertritt die „Jüdische Stimme“ weitgehend die Positionen, die sich auch in den Palästina betreffenden Resolutionen der Vereinten Nationen wiederfinden und für die sich sogar frühere Bundesregierungen aktiv einsetzten. In der Verhandlung ging es vor allem um die Positionen zum Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023, die der Verfassungsschutz als Bestrebungen, die „gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind“, deutete. Für die Kläger trug der Göttinger Völkerrechtler Florian Meinel vor, die israelische Besatzung sei eben völkerrechtswidrig und militärische Gewalt gegen Besatzungssoldaten sei erlaubt. Der Verfassungsschutz hatte sich unter anderem an dieser Aussage des Vereins gestoßen: „Mögen wir den Gaza-Zaun niederreißen und die Apartheid zusammenfallen sehen, dann werden wir erfolgreich sein im Kampf um Freiheit“.
Das Gericht folgte zwar dem deutschen Inlandsgeheimdienst darin, der Verein verneine das „Existenzrecht Israels“, das aber verstoße nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Es sah in Antizionismus auch keinen Extremismus.
Zuletzt hatte es sogar Forderungen gegeben, den Verein zu verbieten, unter anderem durch Hessens Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker. Der erklärte eine Filmreihe, in der ein Dokumentarfilm über den Widerstand in Gaza gezeigt wurde, gleich zur „antisemitischen Agitation“. Wenig überraschend, dass der israelische Botschafter die Entscheidung gleich entsprechend kommentierte: Die „Jüdische Stimme“ stehe für „Ablehnung des Existenzrechts Israels, die Unterstützung von Hamas-Gewalt und die Verklärung des größten Massenmords an Juden seit der Shoah als Widerstand“.

Der Verein hatte das Verfahren unter anderem deshalb angestrengt, weil versucht wurde, ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz, so der Verein, „bedrohte den Berufsstatus sowie Einbürgerungsverfahren seiner Mitglieder.“ Auch von Debanking war der Verein mehrfach betroffen – im Jahr 2017 wurde das erste Mal ein Bankkonto gesperrt, 2019 eines bei der Bank für Sozialwirtschaft gekündigt, und im Jahr 2024 wurde das Konto bei der Berliner Sparkasse gesperrt, was aber vor Gericht aufgehoben werden konnte.
Auch wenn ein weiterer Antrag des Vereins, dem Verfassungsschutz eine derartige Nennung im noch nicht erschienenen Bericht für das Jahr 2025 zu untersagen, abgewiesen wurde, weil der Bericht noch nicht erschienen sei, ist der Verein über das Urteil erfreut. „Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die Palästina-Solidaritätsbewegung“, erklärte Wieland Hoban, der Vorsitzende der „Jüdischen Stimme“. „Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als ‚gesichert extremistisch‘ einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können.“
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