Die „Würde des Hauses“ ist eine wichtige Sache, so wichtig, dass sie in §4 der Hausordnung des Deutschen Bundestages festgeschrieben ist und Verstöße gegen die „Würde des Hauses“ mit Ordnungsgeld oder Ausschluss von Sitzungen geahndet werden.

Beatrix von Storch kann ein Lied davon singen, wegen „transfeindlicher Äußerungen“ oder Stephan Brandtner, wegen „Beleidigung“ oder Cansın Köktürk wegen einem Palästina-t-Shirt oder Marcel Bauer wegen einer Baskenmütze. Schon die Aufzählung macht ganz unterschiedliche Deliktbereiche deutlich: Verbales Verhalten, das unabhängig davon, ob es zutreffende Beschreibungen enthält, in zu deutlicher Form ausgeübt wird und symbolisch-aktivistisches Verhalten, das an den Rand von Respektlosigkeit mündet, von Leuten, die offenkundig keine Idee haben, warum sie im Bundestag sind und sich darin erheblich von Leuten unterscheiden, die in verbal unmissverständlicher Weise an Debatten teilnehmen.

Das bringt uns zu „angemessener Kleidung“ und „angemessenem Verhalten“, zwei festen Konstituenten der WÜRDE des Hauses, die im Hinblick auf den folgenden Honk die Frage aufwerfen, ob diese Person mit der kognitiven Ausrüstung eines Kleinkindes nicht allein dadurch, dass sie dem Bundestag angehört, die „Würde des Hauses“ in den Dreck tritt:

Das ist Timon Dzienus.
Und nach diesem Video ist es unnötig ein weiteres Wort über diese Person zu verlieren.

Außer vielleicht, dass er als Bundestagsabgeordneter für die Grünen

  • 11.227 Euro steuerpflichtige Diäten pro Monat,
  • eine 5.349.58 Euro steuerfreie Aufwandspauschale pro Monat,
  • 12.000 Euro Bürokostenpauschale pro Jahr,
  • 25.874 Euro für Mitarbeiter pro Monat,
  • 7.010 Euro für eine Netzkarte der DB, 1. Klasse versteht sich und
  • Übernahme aller Kosten für Inlandsflüge bei „Dienst“reisen,

erhält.
Wie die Gegenleistung aussieht, haben Sie gerade gesehen.

Dass es Dzienus nötig hat, mit infantilen Techniken aus der Krabbelgruppe der Bundestags-Kita Aufmerksamkeit zu suchen, hat einen einfachen Grund.
Der Grund findet sich in seinem Lebenslauf:

„Geboren am 25. Mai 1996 in Nordhorn.

2014 Abitur am Max-Planck-Gymnasium, Delmenhorst; 2014 bis 2019 Studium der Politikwissenschaft (B.A.) an der Leibniz Universität Hannover, Abschlussarbeit zur Novellierung des niedersächsischen Polizeigesetzes.

2012 bis 2014 Vorstandsmitglied Landesschülerrat Niedersachsen.

Seit 2010 Mitglied der Grünen Jugend; 2017 bis 2019 Sprecher Grüne Jugend Niedersachsen; 2019 bis 2021 Mitglied im Bundesvorstand der Grünen Jugend, Schatzmeister; 2021 bis 2023 Bundessprecher der Grünen Jugend.

2025 Einzug in den Deutschen Bundestag für den Wahlkreis Hannover; seit April 2025 Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales.“

Quelle

Nein: FALSCH.
Der Grund findet sich NICHT in seinem Lebenslauf.
Es findet sich keine Arbeitserfahrung, keine Berufserfahrung, keine mehrwertfähige Ausbildung, keinerlei Anzeichen für auch nur eine Zehe auf dem Arbeitsmarkt, keinerlei Hinweis darauf, dass Dzienus zu irgend einem Zeitpunkt seinen partei-Schutzraum verlassen hat, jemals außerhalb innerparteilichen Groomings gelebt hat. Kurz: Kein Hinweis auf irgendeine Qualifikation, irgendeine Kompetenz, irgendeine Fähigkeit.

Das Video oben ist Ergebnis davon.


 

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