In Kürze:

  • Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit steigt in vielen OECD-Staaten weiter
  • Deutschland liegt mit 49,3 Prozent deutlich über dem OECD-Durchschnitt
  • Familien profitieren weniger, während Sozialabgaben stark ins Gewicht fallen

 

Seit dem Ende der Corona-Zeit ist die Steuerbelastung von Erwerbstätigen in den meisten Industriestaaten kontinuierlich angestiegen. Dies geht aus dem jüngst veröffentlichten OECD-Bericht „Taxing Wages 2026“ („Lohnbesteuerung 2026“) hervor. Demnach ist auch im Vorjahr die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit gestiegen.

Im OECD-Schnitt, so heißt es in dem Bericht, liegt die Belastung für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ohne Kinder demnach bei 35,1 Prozent der Arbeitskosten. In 24 von 38 Ländern stieg demnach die Belastung der Alleinverdiener, nur in elf sank sie.

Immerhin sind die Nettoeinkommen in den meisten Ländern trotzdem noch gestiegen. Wo es Entlastungen gibt, konzentrieren diese sich hauptsächlich auf geringe Einkommen.

Belastung deutlich über OECD-Schnitt – nur in Belgien noch höher

Deutschland festigt dabei einmal mehr seine Position als Hochsteuerland. Die Belastung des Einkommens eines Singles mit Durchschnittsverdienst durch Steuern und Sozialabgaben liegt demnach bei 49,3 Prozent. Das ist nicht nur deutlich über dem OECD-Schnitt. Im Ländervergleich ist die Belastung nur noch in Belgien mit 52,5 Prozent höher. Dabei sei die Belastung im vergangenen Jahr gestiegen, obwohl die Bundesregierung genau das Gegenteil in Aussicht gestellt habe.

Familien sind nicht ganz so stark belastet wie Singles. Hier erreicht die Belastung eines durchschnittlichen Doppelverdienerhaushalts mit zwei Kindern 42,6 Prozent. Im OECD-Schnitt sind es 29,8 Prozent. Selbst unter Berücksichtigung von Transfers, bleibt immer noch eine Nettobelastung von 30,5 Prozent (OECD-Durchschnitt: 18,9 Prozent) bestehen.

Das einzige Modell, das noch etwas stärker profitiert, ist die klassische westdeutsche Alleinverdiener-Ehe, bei der sich das Ehegattensplitting auswirkt. Dieses ist nun ins Visier von Teilen der Koalition geraten. Auch dort liegt die Belastung jedoch immer noch bei etwa 34,9 Prozent. Selbst für Geringverdiener ist die Belastung in Deutschland gestiegen.

Hohe Abgaben schwächen Arbeitsanreize – OECD besorgt

Einen wesentlichen Teil zu dieser Gesamtbelastung steuern die Sozialabgaben bei. Diese liegen für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung insgesamt bei etwa 42,6 Prozent. Da sie schon bei relativ geringen Einkommenshöhen zu greifen beginnen, treffen sie auch kleine und mittlere Einkommen besonders stark.

Dieser Aspekt unterstreicht die bereits seit Jahren von der OECD vorgebrachten Warnungen. Hohe Abgaben schwächen die Arbeitsanreize, beispielsweise wenn es um Mehrarbeit oder den Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung geht. Darüber hinaus verteuern sie auch die Beschäftigung für Arbeitgeber.

Neben der Höhe der Unternehmenssteuern kritisieren Forschungsinstitute und Verbände seit Jahren die Abgabenlast als einen signifikanten Standortnachteil. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sprach im Sommer des Vorjahres von einem „klaren Alarmsignal“, wenn zum Teil sogar mehr als die Hälfte des eigenen Einkommens an den Staat gehe.

Koalition ringt um Steuerreform ab Beginn des nächsten Jahres

Erst jüngst hat die Koalition eine umfassende Steuerreform im Umfang von 25 bis 30 Milliarden Euro angekündigt, die zum 1. Januar 2027 greifen soll. Weitgehende Einigkeit besteht dabei über die Notwendigkeit eines höheren Grundfreibetrags, eines später greifenden Spitzensteuersatzes und einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Offen bleiben Fragen zur Finanzierung, wobei Einsparungen oder die Abschaffung von Subventionen im Gespräch sind. Die Union besteht außerdem auf Entlastungen über alle Einkommensgruppen hinweg. Demgegenüber tritt die SPD für eine stärkere Belastung von Spitzenverdienern ein, um Entlastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen zu finanzieren.

Im „Handelsblatt“ haben zwei Unionsfinanzpolitiker einen Entwurf vorgelegt, der eine „hohe relative Entlastung bei kleinen und mittleren Einkommen“ bewirken solle. Er sieht eine Erhöhung des Grundfreibetrags um „mindestens 1.000 Euro“ vor. Zudem soll der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 85.000 Euro statt wie bisher ab rund 70.000 Euro greifen. Der „Reichensteuersatz“ soll hingegen von 45 auf 47,5 Prozent steigen und bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 210.000 Euro greifen, statt wie derzeit ab 277.826 Euro.



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