Im Mittelalter wollte uns die Kirche weismachen, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Heute wollen uns Politik, Medien und nun auch die Justiz weismachen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgewogen sein soll.

Die Nachricht haben Sie vielleicht schon gelesen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Dienstag im idyllischen Mannheim eine Klage zurückgewiesen, die geltend machte, die Anstalten würden einseitig zugunsten linker Parteien und „progressiver Positionen“ berichten – so jedenfalls wird die neojakobinische Ideologie selbst in einst konservativen Medien wie der „Welt“ pflichtschuldig zurechtgebogen.

Hätte das Gericht das Offensichtliche anerkannt, hätte es den Klägern recht geben und den Zwangsbeitrag für ungültig erklären müssen – weil der voraussetzt, dass die Anstalten den gesetzlichen Auftrag zur Ausgeglichenheit erfüllen.

Wie quadrierten die Richter den Kreis? Sie sagen im Wesentlichen: Der ÖRR erfüllt seinen Auftrag, weil er viel sendet. Ja, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Quantität als Qualitätsbeweis. Nach dieser Logik erfüllt auch ein Zahnarzt seinen Auftrag, solange er nur genug bohrt – egal, ob Zähne oder Wände.

Es kommt noch dicker: Das Gericht verwies auf die Verantwortung des Gesetzgebers und der Aufsichtsgremien, also zum Beispiel der Rundfunk-, Hörfunk- und Fernsehräte, um über die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms und die Erfüllung des Auftrags zu wachen. Das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Es ist so, als würde man behaupten, dass ein Spielkasino absolut fair geführt wird, weil die Aufsicht beim Croupier liegt – und die Gewinne praktischerweise im Haus bleiben. Das Urteil macht die Aufsichtsgremien zum Feigenblatt einer strukturellen Einseitigkeit. Denn die Kontrolleure – Parteien, Verbände etc. – sind ja genau die Profiteure. Der Bock ist der Vorsitzende des Kleingartenvereins – und das wird als Beleg für Kontrolle aufgeführt. Es ist die ultimative Zirkellogik der Macht: Die Aufsicht ist da, also ist alles okay – dass die Aufsicht selbst Teil des Problems ist, wird mit einem juristischen Schulterzucken quittiert.

Was den Vorwurf der Kläger angeht, dass die Anstalten die Grundsätze der Sparsamkeit systematisch verletzten, etwa weil Intendanten und Führungskräfte fürstliche Apanagen beziehen, fanden die Richter offenbar keinen Zirkelsprung mehr – da erklärten sie sich schlicht für nicht zuständig.