Im Jahr 2021 haben sich die Ungarn für eine Begrenzung der Werbung für LGBT‑Lebensstile im öffentlichen Raum entschieden. Argumentiert wurde mit Kinderschutz. Das gehe nicht, hat der EuGH nun entschieden. Das Recht von Menschen aus dem LGBT-Personenkreis auf Nichtdiskriminierung ist wichtiger.

Gerichtsurteil: Ungarn muss LGBT-Vorgaben aus Brüssel umsetzen© Urheberrechtlich geschützt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Ungarn nicht das Recht hatten, sich in einem Referendum für den Schutz von Kindern und eine Begrenzung der Präsenz von Werbung für und der Zurschaustellung von LGBT-Lebensstilen im öffentlichen Raum auszusprechen. Das Recht auf „Antidiskriminierung“ von Menschen aus dem LGBT-Personenkreis wertet der EuGH grundsätzlich höher als den Kinder- und Jugendschutz und das Selbstbestimmungsrecht durch Referenden. 

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Das ungarische Gesetz von 2021 schränkt die Darstellung von LGBT-Inhalten in Schulen, Medien und die Werbung für LGBT-Lebensstile ein. Obwohl das Gesetz Homo- und Transsexualität nicht verbietet, urteilte das EU-Gericht, die der LGBT-Community gesetzlich auferlegte Zurückhaltung gehe zu weit. Die Regelung verletze die EU-Prinzipien wie Gleichheit, Menschenwürde, Meinungsfreiheit und das Recht auf Nichtdiskriminierung. Kinderschutz und der Schutz traditioneller Werte müssen sich dem unterordnen. 

Das Gericht verlangt de facto von der neuen ungarischen Regierung, die unter Orbán verabschiedete gesetzliche Regelung aufzuheben. Es ist das erste Mal, dass ein EU-Staat wegen Verstoßes gegen die EU-Grundwerte verurteilt wurde. Das Urteil schränkt die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten weiter ein und zeigt deutlich, dass die EU das LGBT-Thema instrumentalisiert, um Druck auf EU-Mitgliedstaaten auszuüben. 

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