In Kürze:

  • Derzeit verfügt die Bundeswehr über 860.000 Reservisten.
  • Deutschland ist im Ernstfall NATO-Drehscheibe.
  • Der neue Präsident des Reservistenverbandes fordert die Abschaffung des Freiwilligkeitsprinzips für Reservisten.

 

Der Bundestagsabgeordnete und neue Präsident des Reservistenverbandes, Bastian Ernst, spricht sich für die Einführung einer Wehrpflicht aus. Wie der CDU-Politiker in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte, sei dies nötig, um das Ziel von 200.000 Soldaten und 260.000 Reservisten zu erreichen. Daher spricht er sich auch dafür aus, die Wehrpflicht im kommenden Jahr wieder einzuführen.

Reservisten stopfen Personallücken bei der Wehr

Laut Bundeswehr gibt es in Deutschland derzeit 860.000 Reservisten. Sie werden in Friedenszeiten ausschließlich aufgrund ihrer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung zu Dienstleistungen herangezogen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.

Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung bis zum Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden.

Reservisten können längstens bis zum Ablauf des Monats Reservistendienste leisten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.

Ernst wies darauf hin, dass die Reserve die Bundeswehr bereits in großem Umfang unterstütze. Sie füllten vielerorts personelle Lücken. So sei rund ein Viertel der Dienstposten von Reservisten besetzt. Das verzerre allerdings das tatsächliche Personalbild der Streitkräfte. Zudem benötige die Reserve ihre eigenen Kräfte, weil Deutschland im Einsatzfall eine zentrale Rolle als NATO-Drehscheibe innehabe. Ein Großteil der logistischen Aufgaben im Inland trage dann die Reserve. Sie sei daher weit mehr als ein Personallager.

Kürzlich hatte auch der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), gefordert, Reservisten zu Wehrübungen zu verpflichten und in diese Pflicht ihre Arbeitgeber einzubeziehen. „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Und weiter: „Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.“

Röwekamp kritisierte, dass Reservisten bislang ebenso ihre Zustimmung zu einer Wehrübung geben müssen wie deren Arbeitgeber. „Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.“

Reservisten unter gesetzlichem Kündigungsschutz

Zwar müsse man dabei „die Interessen der Arbeitgeber im Blick behalten“, sagte der CDU-Politiker. „Aber am Ende gilt: Eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung liegt im Interesse unserer gesamten Gesellschaft und damit auch der Wirtschaft.“

Der damalige Präsident des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg, mahnte als Bedingung einen verbesserten Kündigungsschutz an. „Die Forderung, das doppelte Freiwilligkeitsprinzip abzuschaffen, ist richtig und gut“, sagte er. „Aber das darf nicht zum Nachteil für diejenigen werden, die Wehrdienst geleistet haben. Es darf nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen“, so Sensburg. „Die Abschaffung muss deshalb einhergehen mit einem deutlich verbesserten Kündigungsschutz, sodass Reservisten auch längerfristig nicht gekündigt werden können. Sonst sind sie im Ernstfall als Erste weg.“

Per Gesetz ist es bereits verboten, einem Reservisten, der zur Übung verpflichtet wird, zu kündigen. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) erläutert, ist lediglich eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig. Bei Wehrübungen greift der Schutz jedoch nur bis zu einer Gesamtdauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Zudem kann der Jahresurlaub für jeden vollen Monat Wehrdienst um ein Zwölftel gekürzt werden. Das Arbeitsverhältnis ruht während der Wehrübung. Die Bezahlung übernimmt in dieser Zeit die Bundeswehr. Eine Entschädigung für den Arbeitgeber ist nicht vorgesehen, allerdings gibt es finanzielle Unterstützungen für den Einsatz einer Ersatzkraft.

Bastian Ernst ist seit dem 11. April 2026 Vorsitzender des Reservistenverbandes. Er beerbte seinen Parteifreund, den Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg. Bevor Ernst 2025 in den Bundestag einzog, arbeitete er überwiegend für Rüstungskonzerne wie Rheinmetall und Dynamit Nobel Defence. Der 39-Jährige ist selbst Reservist.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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