Das Landgericht Hamburg hat dem Virologen Christian Drosten in einem Rechtsstreit mit dem Physiker Roland Wiesendanger um den Ursprung des Coronavirus erneut recht gegeben.
Wie das Landgericht mitteilte, untersagte die Pressekammer mit einem Urteil vom Freitag, 17. April, zwei Äußerungen Wiesendangers. Damit wurde der Klage Drostens vollumfänglich stattgegeben. Bereits im Jahr 2022 war in diesem Zusammenhang eine einstweilige Verfügung gegen den Physiker erlassen worden.
Hintergrund ist ein Interview, das Wiesendanger, der an der Universität Hamburg lehrt, dem Magazin „Cicero“ im Jahr 2022 gab. Darin warf der Physiker dem an der Berliner Charité tätigen Drosten eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit über den Ursprung der Pandemie vor.
Dagegen ging der Virologe gerichtlich vor. Im Kern ging es um die Frage, ob das SARS-CoV-2-Virus natürlichen Ursprungs ist oder aus einem Labor stammt.
Zwei Aussagen über Drosten weiterhin verboten
„Zum einen handelte es sich um die Äußerung, Herr Drosten habe gezielt getäuscht“, so die Gerichtssprecherin Maxi Klüber. Diese Äußerung hielt die Kammer für nicht zulässig und wertete sie als sogenannte innere Tatsachenbehauptung. Man könne Drosten eine solche Lüge nicht nachweisen, befand das Gericht.
Bei der zweiten Äußerung ging es darum, dass Wiesendanger behauptete, die Bewegung „Scientists for Science“, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Auch da ist die Kammer zu der Auffassung gekommen, dass dies nicht der Fall sei.
Das Landgericht entschied, dass beide Aussagen, die bereits Gegenstand eines Eilverfahrens waren, für Wiesendanger weiterhin verboten bleiben.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Wiesendanger spricht von „schwarzem Tag“ für Meinungsfreiheit
Im Interview mit Epoch Times sagte Wiesendanger, dass er kein anderes Urteil erwartet habe. Dass es im Kontext um den Ursprung der Pandemie eine Verschwiegenheitsklausel gebe, zeige, dass es sich um eine „höchst politische Frage“ handele.
Gleichzeitig bezeichnete er ihn als „schwarzen Tag“ für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Einmal mehr sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht zulasten der freien Meinungsäußerung ausgenutzt und missbraucht worden.
„Auch das Bundesverfassungsgericht habe jüngst in mehreren Fällen darauf hingewiesen, dass die Gerichte angehalten sind, gerade diese Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und freier Meinungsäußerung tiefer zu begründen.“
Er sei nun gespannt auf die Begründung des Landgerichts. Es sei aber „ganz klar, dass hier in einer ganz entscheidenden Frage, nämlich dem Ursprung einer Pandemie, die Millionen Menschenleben gefordert und Milliarden Menschen auch wirtschaftlich geschädigt hat, keine freie Meinungsäußerung bezüglich der Ursprünge geben darf“.
Es würden alle involvierten Hauptakteure in der Frage des Ursprungs der Pandemie und der Desinformation der Öffentlichkeit hier geschützt. „Das muss man ganz klar so sagen. Und das ist eine Katastrophe, insbesondere für alle Geschädigten“, betont der Physiker.
Wiesendanger hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Epoch Times hat Drosten um eine Stellungnahme nach der Urteilsverkündung gebeten, jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort erhalten.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)