Sind rechtspopulistische Parteien überhaupt verwundbar? Die jüngste „Vetternwirtschaft“-Affäre der AfD zeigt, wie der „Kampf gegen Rechts“ nicht funktioniert – und schon bei Donald Trump versagt hat


Die Vetternwirtschafts-Affäre dürfte der AfD viel weniger schaden, als ihre Kritiker und Gegnerinnen hoffen. Im Bild: Alice Weidel und Tino Chrupalla

Foto: Tobias Schwarz/AFP/Getty Images


Als er zur zweiten Kandidatur anlief, hat Donald Trump ja diesen denkwürdigen Satz gesagt: Er könne sich mitten auf die Straße stellen und jemanden erschießen – und würde dennoch nicht an Unterstützung verlieren. Man kann darüber streiten, inwieweit das für den 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika tatsächlich gilt: Einerseits sind seine Umfragewerte derzeit nun wirklich nicht gut. Doch andererseits ist seine Bilanz wohl objektiv von einer Art, dass man noch Drastischeres erwarten könnte als – laut Economist – 39 Prozent überwiegend Zufriedene und fünf Prozent ohne eindeutige Meinung.

Mit dem Blick auf die deutsche AfD kann man Ähnliches sagen: Die Rechtspartei hat sich schon vor den jetzigen Enthüllungen über Familienmitglieder von AfD-Leuten, die „über Kreuz“ bei anderen AfD-Leuten angestellt sind, über Jahre als wahre Skandalnudel gezeigt. Trotz aller „Professionalisierung“ sind dort allerlei Flügel- und Machtkämpfe, Schlammschlachten, Tumult-Parteitage, heimtückische Presse-Leaks und andere Dinge üblich, die der Partei eigentlich massiv schaden müssten.

Mit dem Vorwurf eines „Systems“ der „Günstlingswirtschaft“ und einem entsprechenden Zwanzig-Minuten-Rant im Internet verließ schon 2024 der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz Fraktion und Partei. Es gibt auch biografische Skandale wie etwa denjenigen um die Schweriner OB-Kandidatin Petra Federau, die in früherer Zeit offenbar für eine Escort-Agentur gearbeitet hat, die junge deutsche Frauen in den arabischen Raum vermittelte, ausgerechnet. Und wie um Trumps berühmten Satz vom ungestraften Totschießen zu beglaubigen, kommt aus München dieser Tage die Nachricht, dass tatsächlich ein 2005 wegen Mordes verurteilter Mann auf der Stadtrats-Wahlliste der Bayern-Metropole stand.

Und doch reitet diese Partei seit Jahren fortgesetzt auf einer Erfolgswelle.

Wird ihr dann jener „Vetternwirtschaft-Skandal“ ernstlich schaden, jene „Verwandtenaffäre“, die in der AfD-fernen Medienlandschaft auf einem Skandalisierungslevel kurz vor dem News-Liveticker behandelt wird und bereits Fake-Spinoffs über bei AfDlern angestellte Verstorbene und sogar Meerschweinchen produziert hat – von wem auch immer und zu welchem Zweck dieselben in den Umlauf gebracht werden? Wer glaubt, die Rechtsradikalen mit dieser Sache nun aber endgültig am Schlafittchen zu haben, liegt falsch – aus mindestens den drei folgenden Gründen.

1. Der Vetternwirtschaft-Skandal ist kleiner als die Skandalisierung

Zunächst müssen wir über den konkreten Gehalt der Vorwürfe sprechen. Jenseits besagter Fakes von Verstorbenen und Meerschweinchen – die vermutlich von Rechts gepostet werden, um die Skandalisierung durch krasse Überzeichnung abzufangen – geht es bisher kaum um tatsächlich illegale Beschäftigungsverhältnisse bei AfD-Abgeordneten. Dabei kann man sicher davon ausgehen, dass im Verlauf der vergangenen Woche seitens der Medien und der politischen Gegnerschaft intensiv danach gesucht worden ist.

Denn verboten ist es Abgeordneten bis heute nur, selbst nahe Verwandte und ehelich bzw. partnerschaftlich verbundene Personen aus der steuerfinanzierten Personalpauschale als Beschäftigte zu bezahlen – wobei sich die Regeln zwischen Bundestag und Landesparlamenten im Detail unterscheiden. Bei der Vetternwirtschaftsaffäre der AfD geht es aber um die Beschäftigung von in dieser Art Nahestehenden bei anderen Abgeordneten. Daran kann man einen moralischen „Geschmack“ finden, aber verboten ist es nicht.

Bisher wird der AfD in der sogenannten Vetternwirtschafts-Affäre kaum etwas Illegales vorgeworfen

Und abgesehen davon ist die Unterstellung womöglich zu pauschal, dass es sich in allen der nun berichteten Fälle tatsächlich um bloße Gefälligkeiten handelt. Gerade politische Parteien sind ja gesellschaftliche Orte, in denen oft Partnerschaften entstehen. Es wäre weder moralisch noch rechtlich ohne Weiteres zu rechtfertigen, eine Person X grundsätzlich aus dem Berufsfeld „Parlamentarische Mitarbeit bei der Partei Y“ auszuschließen, nur weil sie in einer verwandtschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehung zu einer Person Z steht, die bei jener Y-Partei ein Mandat bekleidet.

Es mag ja sein, dass es in Fällen wie jener 85-jährigen Frau, die in Nordrhein-Westfalen für Home-Office-Arbeit vom Landtag bezahlt wurde, tatsächlich um reine Versorgung ging, also um Zahlungen ohne echte Gegenleistung. Doch sicher ist nicht einmal das. Ganz allgemein lässt sich wohl sagen, dass eine geistig bewegliche Person auch jenseits der 80 im Sinne der jeweiligen Partei gute Dienste leisten kann, und sei es aus dem Rollstuhl heraus.

Man denke etwa an das Problemfeld der milieu- und altersgerechten Zielgruppenansprache und Medienarbeit, das die AfD offenbar ganz gut beherrscht – während es bei den Parteien der Mitte, die oft zu einer semi-denglischen Politik-Blasen-Sprache mit allenfalls bemüht volkstümlichen Elementen neigen, offenbar Nachholbedarf gibt. Personen wie jene 85-Jährige könnten eine Partei etwa in der Rolle jener sprichwörtlichen „Oma auf dem Lande“ beraten, der man etwas erklären können muss, um es in ganzer Bevölkerungsbreite herüberzubringen. Vielleicht sollten die Parlamentsfraktionen der Mitte in diesem Sinne mehr 80-Jährige einstellen.

Jeder Regierungswechsel wird heute von einer Beförderungs- und Anstellungswelle für Angehörige der eigenen Partei begleitet.

Darüber hinaus droht der Vorwurf der Versorgungsanstellung umso mehr auf den Rest des politischen Spektrums zurückzufallen, je länger und erregter er vorgebracht wird. Es gibt ja kaum einen Regierungswechsel in Bund oder Ländern, in dessen Vorfeld die jeweiligen Ministerien keine Beförderungs- und Anstellungswelle anschöben, um ihren Gefolgsleuten gutbezahlte, möglichst unkündbare Stellen zu verschaffen.

Wie entscheidend ist für Vox Populi die Frage, ob es sich bei den Begünstigten um Mitglieder einer zwischenmenschlich-biologischen oder „nur“ politischen Familie handelt? Zumal es auch die erstgenannten Fälle bei näherem Hinschauen bei weitem nicht nur in der AfD gibt. Schon etwas länger her, aber dennoch unvergessen ist etwa Bayerns „Verwandtenaffäre“ anno 2013, als sich herausstellte, dass 79 Abgeordnete – überwiegend von der CSU – nahe Verwandte aus Landtagsmitteln bezahlten.

Auch wenn Bayern danach eine strikte Regelung gefunden hat, wäre der maximal denkbare Erfolg der jetzigen AfD-Skandalisierung wohl kaum mehr als ein „die sind auch in diesem Punkt nicht besser als andere“. Das kann möglicherweise zu einer gewissen Demobilisierung auf der Rechten beitragen, stärkt aber per se die Parteien der Mitte erst einmal wenig. Zumal für diese die Latte auf ein Niveau gehoben wird, dem sie nicht immer gerecht werden dürften.

2. Moralische Reinheit gehört nicht zum Markenkern der AfD

Der zweite Grund, aus dem die Skandalisierung der Vettern- oder Verwandtenaffäre die rechtsradikale Partei wohl weniger beschädigen dürfte, als viele hoffen, hat mit ihrer politischen Marke zu tun. Die Kritik-Welle greift sozusagen eine Position an, welche die AfD gar nicht bezieht – und läuft so ins Leere.

Man denke noch einmal an Donald Trump: Wer da meinte, diesen Mann aufgrund seiner „Grab ’em by the pussy“-Mentalität festzunageln oder der offensichtlichen Kluft zwischen den konservativen „Familienwerten“ in weiten Teilen seiner Anhängerschaft und seiner eigenen Ehe-, Affären- und Scheidungsgeschichte, wurde schon zweimal eines anderen belehrt. Man kann jemanden, der eine gewisse Drecksackhaftigkeit zum Teil seiner politischen Marke gemacht hat, nicht durch die „Entlarvung“ als Drecksack stellen.

Anders als progressive und Konservative behauptet die Populistische Rechte gar nicht erst, eine moralische Avantgarde zu sein

So ähnlich ist es auch mit der AfD. Die politische Linke hat sich seit 1968 einen Stil der „Politik in der ersten Person“ angewöhnt, bei dem es darum geht, „bei sich selbst anzufangen“ in Sachen gesellschaftlicher Umgestaltung, also das Private zu politisieren und rundum anders – nämlich moralischer – zu leben.

Bei den im besseren Sinne Konservativen gibt es im Grunde eine ähnliche Idee, nur zielen ihre Vorstellungen von individuellem „Anstand“ und gesellschaftlicher „Billigkeit“ nicht über die bestehenden Verhältnisse hinaus, sondern schreiben das Überkommene unreflektiert fort. Bei den „populistischen“ Rechten à la AfD ist das hingegen anders: Der Anspruch, irgendjemand moralisch überlegen zu sein und selbstlos im Sinne einer Allgemeinheit zu handeln, steht bei ihnen allenfalls weit hinten im Profil, aller Volksrhetorik wie zum Hohn.

Das einzustreichen, was man bekommen kann, gilt in solchen Milieus nicht als anstößig, sondern als durchaus legitim, wenn nicht sogar als Ausweis von hemdsärmeliger Tüchtigkeit: „Jetzt sind wir aber mal dran.“ Die AfD hat eben diese Logik unlängst ja sogar in einen Wahlkampfslogan gegossen, der „Unser Geld für unsere Leute“ reklamierte. Natürlich müsste es, wie man spitzfindig bemerken kann, im Fall der mutmaßlichen oder tatsächlichen Versorgungsjobs für Verwandte und Verschwägerte des AfD-Spitzenpersonals eigentlich „Euer Geld für unsere Leute“ heißen.

Die Annahme aber, dass dieser Slogan der Partei jetzt empfindlich auf die Füße fallen müsse, beruht auf dem Missverständnis, konservative oder progressive Konzepte von Moral, Anstand und Billigkeit ohne Weiteres auf ein Lager zu übertragen, das diese gar nicht vor sich herträgt. Wieso, denkt man stattdessen im Umfeld dieser Partei, sollten ausgerechnet wir uns mal wieder nicht nehmen dürfen, was uns an Privilegien zusteht und was wir erkämpft haben?!

3. Das Bündnis der vermeintlich Ausgestoßenen

Der dritte Grund, aus dem die sogenannte Vetternwirtschafts-Affäre der AfD viel weniger schaden dürfte, als ihre Kritiker und Gegnerinnen hoffen, hat mit den beiden ersten zu tun: Wenn der Skandal erstens viel kleiner ist, als diese sagen, und wenn der skandalisierte Umstand an der politischen Marke der Attackierten vorbeigeht, besteht drittens die Gefahr, dass er diese mittelfristig sogar stärkt.

Erinnert sei ein letztes Mal an Donald Trump: Erstmals wurde sein Sieg über die glatte Profipolitikerin Hillary Clinton handfest vorstellbar, als ein Videoschnipsel publik wurde, in dem Clinton vor wohlsituiertem Spenderpublikum nebenbei wie selbstverständlich über den „basket of deplorables“ herzog, die ihrem primitiven Gegner folgten.

Durch den Gebrauch dieses Adjektivs, das eine breite, aber unisono negative Bedeutungsspanne von „bemitleidenswert“ im herablassenden Sinne bis zu „schändlich“ und „verkommen“ abdeckt, manifestierte Clinton jenen absoluten Bruch in der Öffentlichkeit, also jene Gegenüberstellung eines „Wir hier“ und eines „Die da“, die das Erfolgsgeheimnis der populistischen Rechten ist.

Steht diese Mauer erst einmal, verschwindet der universelle, also gesamtgesellschaftliche Horizont von politischer Richtigkeit und Gerechtigkeit, der demokratische Kultur ausmacht. Es erscheint dann auf beiden Seiten – wenn auch die Rechte es vielleicht klarer artikuliert – als legitim, Werte wie Fairness, Respekt und eben auch Moralität nur auf die Leute auf der eigenen Seite des Grabens zu beziehen.

Die populistische Rechte hat gewonnen, wenn die Gesellschaft so polarisiert ist, dass es keine geteilten Maßstäbe von Kritik mehr gibt

Wenn aber einem „Richtig“ nicht mehr ein „Falsch“ gegenübersteht, sondern ein „Feindlich“, sind alle Versuche, über jenen Graben hinweg Kritiken zu üben, zum Scheitern verurteilt, weil ein gemeinsamer Bezugsrahmen für das Richtige und Falsche – oder für „Politische Schönheit“ – nicht mehr besteht.

Sind wir in Deutschland schon an diesem Punkt? Jedenfalls ist das Vertrauen in die Institutionen und in das Allgemeine, dass diese repräsentieren sollen, zutiefst erschüttert. Aufseiten der tatsächlichen und potenziellen Anhängerschaft wird das Allgemeine immer mehr als eine Agenda zum Vorteil der anderen Seite verstanden, man kennt das ja schon von Carl Schmitt: Wer „Menschheit“ sagt, wolle betrügen.

Je einseitiger, je offensichtlicher sich Kritik als Kampagne verstehen machen lässt, desto näher ist jedenfalls dieser Zustand. Auch daran sollte denken, wer jetzt einen Sachverhalt wie die jene Verwandtschaftsbeschäftigung „über Kreuz“ skandalisiert, der per se noch nicht einmal regelverletzend ist. Eine solche Kampagne gefährdet die Reste des Allgemeinen, also die Legalität.

Ist also die populistische Rechte unverwundbar? Nein. Aber Angriffe, die ihre Seite des Grabens als inexistent betrachten oder schon im Ansatz als illegitim angreifen, mag man auf unserer Seite des Grabens für erhebend und befriedigend halten – ins andere Lager hineinwirken aber kann man so nicht.

Die populistische Rechte ist so lange mächtig, wie sie ihren Leuten glaubhaft vermitteln kann, dass es keine Neutralität mehr gibt, keine Middle Grounds, keinen Common Sense. Wie dies zu ändern wäre, stünde auf einem anderen Blatt. Kollektive Charakter-Attacken, die auf den Maßstäben unserer Seite beruhen, werden indes kaum erfolgreich sein.

– 39 Prozent überwiegend Zufriedene und fünf Prozent ohne eindeutige Meinung.Mit dem Blick auf die deutsche AfD kann man Ähnliches sagen: Die Rechtspartei hat sich schon vor den jetzigen Enthüllungen über Familienmitglieder von AfD-Leuten, die „über Kreuz“ bei anderen AfD-Leuten angestellt sind, über Jahre als wahre Skandalnudel gezeigt. Trotz aller „Professionalisierung“ sind dort allerlei Flügel- und Machtkämpfe, Schlammschlachten, Tumult-Parteitage, heimtückische Presse-Leaks und andere Dinge üblich, die der Partei eigentlich massiv schaden müssten.Mit dem Vorwurf eines „Systems“ der „Günstlingswirtschaft“ und einem entsprechenden Zwanzig-Minuten-Rant im Internet verließ schon 2024 der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz Fraktion und Partei. Es gibt auch biografische Skandale wie etwa denjenigen um die Schweriner OB-Kandidatin Petra Federau, die in früherer Zeit offenbar für eine Escort-Agentur gearbeitet hat, die junge deutsche Frauen in den arabischen Raum vermittelte, ausgerechnet. Und wie um Trumps berühmten Satz vom ungestraften Totschießen zu beglaubigen, kommt aus München dieser Tage die Nachricht, dass tatsächlich ein 2005 wegen Mordes verurteilter Mann auf der Stadtrats-Wahlliste der Bayern-Metropole stand.Und doch reitet diese Partei seit Jahren fortgesetzt auf einer Erfolgswelle.Wird ihr dann jener „Vetternwirtschaft-Skandal“ ernstlich schaden, jene „Verwandtenaffäre“, die in der AfD-fernen Medienlandschaft auf einem Skandalisierungslevel kurz vor dem News-Liveticker behandelt wird und bereits Fake-Spinoffs über bei AfDlern angestellte Verstorbene und sogar Meerschweinchen produziert hat – von wem auch immer und zu welchem Zweck dieselben in den Umlauf gebracht werden? Wer glaubt, die Rechtsradikalen mit dieser Sache nun aber endgültig am Schlafittchen zu haben, liegt falsch – aus mindestens den drei folgenden Gründen.1. Der Vetternwirtschaft-Skandal ist kleiner als die Skandalisierung Zunächst müssen wir über den konkreten Gehalt der Vorwürfe sprechen. Jenseits besagter Fakes von Verstorbenen und Meerschweinchen – die vermutlich von Rechts gepostet werden, um die Skandalisierung durch krasse Überzeichnung abzufangen – geht es bisher kaum um tatsächlich illegale Beschäftigungsverhältnisse bei AfD-Abgeordneten. Dabei kann man sicher davon ausgehen, dass im Verlauf der vergangenen Woche seitens der Medien und der politischen Gegnerschaft intensiv danach gesucht worden ist.Denn verboten ist es Abgeordneten bis heute nur, selbst nahe Verwandte und ehelich bzw. partnerschaftlich verbundene Personen aus der steuerfinanzierten Personalpauschale als Beschäftigte zu bezahlen – wobei sich die Regeln zwischen Bundestag und Landesparlamenten im Detail unterscheiden. Bei der Vetternwirtschaftsaffäre der AfD geht es aber um die Beschäftigung von in dieser Art Nahestehenden bei anderen Abgeordneten. Daran kann man einen moralischen „Geschmack“ finden, aber verboten ist es nicht.Bisher wird der AfD in der sogenannten Vetternwirtschafts-Affäre kaum etwas Illegales vorgeworfenUnd abgesehen davon ist die Unterstellung womöglich zu pauschal, dass es sich in allen der nun berichteten Fälle tatsächlich um bloße Gefälligkeiten handelt. Gerade politische Parteien sind ja gesellschaftliche Orte, in denen oft Partnerschaften entstehen. Es wäre weder moralisch noch rechtlich ohne Weiteres zu rechtfertigen, eine Person X grundsätzlich aus dem Berufsfeld „Parlamentarische Mitarbeit bei der Partei Y“ auszuschließen, nur weil sie in einer verwandtschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehung zu einer Person Z steht, die bei jener Y-Partei ein Mandat bekleidet.Es mag ja sein, dass es in Fällen wie jener 85-jährigen Frau, die in Nordrhein-Westfalen für Home-Office-Arbeit vom Landtag bezahlt wurde, tatsächlich um reine Versorgung ging, also um Zahlungen ohne echte Gegenleistung. Doch sicher ist nicht einmal das. Ganz allgemein lässt sich wohl sagen, dass eine geistig bewegliche Person auch jenseits der 80 im Sinne der jeweiligen Partei gute Dienste leisten kann, und sei es aus dem Rollstuhl heraus.Man denke etwa an das Problemfeld der milieu- und altersgerechten Zielgruppenansprache und Medienarbeit, das die AfD offenbar ganz gut beherrscht – während es bei den Parteien der Mitte, die oft zu einer semi-denglischen Politik-Blasen-Sprache mit allenfalls bemüht volkstümlichen Elementen neigen, offenbar Nachholbedarf gibt. Personen wie jene 85-Jährige könnten eine Partei etwa in der Rolle jener sprichwörtlichen „Oma auf dem Lande“ beraten, der man etwas erklären können muss, um es in ganzer Bevölkerungsbreite herüberzubringen. Vielleicht sollten die Parlamentsfraktionen der Mitte in diesem Sinne mehr 80-Jährige einstellen.Jeder Regierungswechsel wird heute von einer Beförderungs- und Anstellungswelle für Angehörige der eigenen Partei begleitet.Darüber hinaus droht der Vorwurf der Versorgungsanstellung umso mehr auf den Rest des politischen Spektrums zurückzufallen, je länger und erregter er vorgebracht wird. Es gibt ja kaum einen Regierungswechsel in Bund oder Ländern, in dessen Vorfeld die jeweiligen Ministerien keine Beförderungs- und Anstellungswelle anschöben, um ihren Gefolgsleuten gutbezahlte, möglichst unkündbare Stellen zu verschaffen.Wie entscheidend ist für Vox Populi die Frage, ob es sich bei den Begünstigten um Mitglieder einer zwischenmenschlich-biologischen oder „nur“ politischen Familie handelt? Zumal es auch die erstgenannten Fälle bei näherem Hinschauen bei weitem nicht nur in der AfD gibt. Schon etwas länger her, aber dennoch unvergessen ist etwa Bayerns „Verwandtenaffäre“ anno 2013, als sich herausstellte, dass 79 Abgeordnete – überwiegend von der CSU – nahe Verwandte aus Landtagsmitteln bezahlten.Auch wenn Bayern danach eine strikte Regelung gefunden hat, wäre der maximal denkbare Erfolg der jetzigen AfD-Skandalisierung wohl kaum mehr als ein „die sind auch in diesem Punkt nicht besser als andere“. Das kann möglicherweise zu einer gewissen Demobilisierung auf der Rechten beitragen, stärkt aber per se die Parteien der Mitte erst einmal wenig. Zumal für diese die Latte auf ein Niveau gehoben wird, dem sie nicht immer gerecht werden dürften. 2. Moralische Reinheit gehört nicht zum Markenkern der AfD Der zweite Grund, aus dem die Skandalisierung der Vettern- oder Verwandtenaffäre die rechtsradikale Partei wohl weniger beschädigen dürfte, als viele hoffen, hat mit ihrer politischen Marke zu tun. Die Kritik-Welle greift sozusagen eine Position an, welche die AfD gar nicht bezieht – und läuft so ins Leere.Man denke noch einmal an Donald Trump: Wer da meinte, diesen Mann aufgrund seiner „Grab ’em by the pussy“-Mentalität festzunageln oder der offensichtlichen Kluft zwischen den konservativen „Familienwerten“ in weiten Teilen seiner Anhängerschaft und seiner eigenen Ehe-, Affären- und Scheidungsgeschichte, wurde schon zweimal eines anderen belehrt. Man kann jemanden, der eine gewisse Drecksackhaftigkeit zum Teil seiner politischen Marke gemacht hat, nicht durch die „Entlarvung“ als Drecksack stellen.Anders als progressive und Konservative behauptet die Populistische Rechte gar nicht erst, eine moralische Avantgarde zu seinSo ähnlich ist es auch mit der AfD. Die politische Linke hat sich seit 1968 einen Stil der „Politik in der ersten Person“ angewöhnt, bei dem es darum geht, „bei sich selbst anzufangen“ in Sachen gesellschaftlicher Umgestaltung, also das Private zu politisieren und rundum anders – nämlich moralischer – zu leben.Bei den im besseren Sinne Konservativen gibt es im Grunde eine ähnliche Idee, nur zielen ihre Vorstellungen von individuellem „Anstand“ und gesellschaftlicher „Billigkeit“ nicht über die bestehenden Verhältnisse hinaus, sondern schreiben das Überkommene unreflektiert fort. Bei den „populistischen“ Rechten à la AfD ist das hingegen anders: Der Anspruch, irgendjemand moralisch überlegen zu sein und selbstlos im Sinne einer Allgemeinheit zu handeln, steht bei ihnen allenfalls weit hinten im Profil, aller Volksrhetorik wie zum Hohn.Das einzustreichen, was man bekommen kann, gilt in solchen Milieus nicht als anstößig, sondern als durchaus legitim, wenn nicht sogar als Ausweis von hemdsärmeliger Tüchtigkeit: „Jetzt sind wir aber mal dran.“ Die AfD hat eben diese Logik unlängst ja sogar in einen Wahlkampfslogan gegossen, der „Unser Geld für unsere Leute“ reklamierte. Natürlich müsste es, wie man spitzfindig bemerken kann, im Fall der mutmaßlichen oder tatsächlichen Versorgungsjobs für Verwandte und Verschwägerte des AfD-Spitzenpersonals eigentlich „Euer Geld für unsere Leute“ heißen.Die Annahme aber, dass dieser Slogan der Partei jetzt empfindlich auf die Füße fallen müsse, beruht auf dem Missverständnis, konservative oder progressive Konzepte von Moral, Anstand und Billigkeit ohne Weiteres auf ein Lager zu übertragen, das diese gar nicht vor sich herträgt. Wieso, denkt man stattdessen im Umfeld dieser Partei, sollten ausgerechnet wir uns mal wieder nicht nehmen dürfen, was uns an Privilegien zusteht und was wir erkämpft haben?!3. Das Bündnis der vermeintlich Ausgestoßenen Der dritte Grund, aus dem die sogenannte Vetternwirtschafts-Affäre der AfD viel weniger schaden dürfte, als ihre Kritiker und Gegnerinnen hoffen, hat mit den beiden ersten zu tun: Wenn der Skandal erstens viel kleiner ist, als diese sagen, und wenn der skandalisierte Umstand an der politischen Marke der Attackierten vorbeigeht, besteht drittens die Gefahr, dass er diese mittelfristig sogar stärkt.Erinnert sei ein letztes Mal an Donald Trump: Erstmals wurde sein Sieg über die glatte Profipolitikerin Hillary Clinton handfest vorstellbar, als ein Videoschnipsel publik wurde, in dem Clinton vor wohlsituiertem Spenderpublikum nebenbei wie selbstverständlich über den „basket of deplorables“ herzog, die ihrem primitiven Gegner folgten.Durch den Gebrauch dieses Adjektivs, das eine breite, aber unisono negative Bedeutungsspanne von „bemitleidenswert“ im herablassenden Sinne bis zu „schändlich“ und „verkommen“ abdeckt, manifestierte Clinton jenen absoluten Bruch in der Öffentlichkeit, also jene Gegenüberstellung eines „Wir hier“ und eines „Die da“, die das Erfolgsgeheimnis der populistischen Rechten ist.Steht diese Mauer erst einmal, verschwindet der universelle, also gesamtgesellschaftliche Horizont von politischer Richtigkeit und Gerechtigkeit, der demokratische Kultur ausmacht. Es erscheint dann auf beiden Seiten – wenn auch die Rechte es vielleicht klarer artikuliert – als legitim, Werte wie Fairness, Respekt und eben auch Moralität nur auf die Leute auf der eigenen Seite des Grabens zu beziehen.Die populistische Rechte hat gewonnen, wenn die Gesellschaft so polarisiert ist, dass es keine geteilten Maßstäbe von Kritik mehr gibtWenn aber einem „Richtig“ nicht mehr ein „Falsch“ gegenübersteht, sondern ein „Feindlich“, sind alle Versuche, über jenen Graben hinweg Kritiken zu üben, zum Scheitern verurteilt, weil ein gemeinsamer Bezugsrahmen für das Richtige und Falsche – oder für „Politische Schönheit“ – nicht mehr besteht.Sind wir in Deutschland schon an diesem Punkt? Jedenfalls ist das Vertrauen in die Institutionen und in das Allgemeine, dass diese repräsentieren sollen, zutiefst erschüttert. Aufseiten der tatsächlichen und potenziellen Anhängerschaft wird das Allgemeine immer mehr als eine Agenda zum Vorteil der anderen Seite verstanden, man kennt das ja schon von Carl Schmitt: Wer „Menschheit“ sagt, wolle betrügen.Je einseitiger, je offensichtlicher sich Kritik als Kampagne verstehen machen lässt, desto näher ist jedenfalls dieser Zustand. Auch daran sollte denken, wer jetzt einen Sachverhalt wie die jene Verwandtschaftsbeschäftigung „über Kreuz“ skandalisiert, der per se noch nicht einmal regelverletzend ist. Eine solche Kampagne gefährdet die Reste des Allgemeinen, also die Legalität.Ist also die populistische Rechte unverwundbar? Nein. Aber Angriffe, die ihre Seite des Grabens als inexistent betrachten oder schon im Ansatz als illegitim angreifen, mag man auf unserer Seite des Grabens für erhebend und befriedigend halten – ins andere Lager hineinwirken aber kann man so nicht.Die populistische Rechte ist so lange mächtig, wie sie ihren Leuten glaubhaft vermitteln kann, dass es keine Neutralität mehr gibt, keine Middle Grounds, keinen Common Sense. Wie dies zu ändern wäre, stünde auf einem anderen Blatt. Kollektive Charakter-Attacken, die auf den Maßstäben unserer Seite beruhen, werden indes kaum erfolgreich sein.



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