Salzburg geht weiter gegen Asylmissbrauch vor: Bis Ende des Jahres sollen Asylanten im schwarz-blau regierten Bundesland kein Bargeld mehr erhalten, sondern ausschließlich über eine staatliche Bezahlkarte versorgt werden. Rund 2.150 Personen in der Grundversorgung sind von der Umstellung betroffen. Die Maßnahme ist Teil eines strengeren Kurses in der Migrationspolitik – offiziell mit dem Ziel, Missbrauch zu verhindern und mehr Transparenz zu schaffen.

So funktioniert die neue Bezahlkarte

Die Karte ist technisch einer Bank- oder Kreditkarte ähnlich, mit einem entscheidenden Unterschied: Bargeldbehebungen sind nicht möglich. Das Guthaben kann ausschließlich für Einkäufe genutzt werden – etwa in Supermärkten oder Geschäften des täglichen Bedarfs. Damit soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Leistungen tatsächlich in Lebensmittel, Hygieneartikel und andere notwendige Ausgaben fließen.

Unzensuriert Radio-Empfehlung:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Pro Asylant sind täglich sieben Euro für Lebensmittel und Verpflegung vorgesehen. Ergänzend dazu gibt es ein monatliches Taschengeld von 40 Euro, das ebenfalls über die Karte abgewickelt wird. Überweisungen oder Abhebungen sind nicht vorgesehen, das System ist bewusst geschlossen angelegt. Die Landesregierung argumentiert, dass dadurch zweckfremde Ausgaben und Geldflüsse – etwa ins Ausland – deutlich erschwert werden.

Mehr Kontrolle und Transparenz, weniger Missbrauch

Das Land Salzburg verfolgt damit drei zentrale Ziele: Erstens soll das Geld zweckgebunden für den Lebensunterhalt der Asylanten verwendet werden. Zweitens verspricht sich die Politik mehr Transparenz, weil Zahlungen und Transaktionen besser nachvollziehbar sind. Drittens sollen Missbrauchsmöglichkeiten reduziert werden – etwa der Weiterverkauf von Gutscheinen oder die Umwandlung von Leistungen in Bargeld, das für völlig andere Zwecke eingesetzt wird. Die Bezahlkarte ist damit ein Instrument, um „faire Unterstützung“ zu gewähren, aber gleichzeitig Fehlanreize zu vermeiden.

Pilotprojekt Salzburg-Süd: Testlauf vor der Ausweitung

Bevor die Karte flächendeckend eingeführt wird, wurde das System im Quartier Salzburg-Süd getestet. Der Probelauf gilt weitgehend als Erfolg. In der Praxis soll es nur vereinzelt zu technischen Problemen gekommen sein, die nachjustiert wurden. Die Verantwortlichen sprechen von hoher Akzeptanz bei den Bewohnern des Quartiers, die sich nach kurzer Eingewöhnungsphase mit der neuen Form der Leistungsauszahlung arrangiert hätten.

Gerade dieser Pilotversuch dient nun als Argumentationsbasis für die landesweite Einführung. Die Botschaft: Das System ist praxistauglich, funktioniert technisch und kann ohne größere Reibungsverluste auf weitere Quartiere und letztlich alle Asylanten in der Grundversorgung ausgerollt werden.

Umgehungsversuche und harte Ansagen der Politik

In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen insbesondere eine deutsche Hilfsorganisation Gutscheine von Asylanten gegen Bargeld getauscht haben soll. Der Effekt: Offiziell zweckgebundene Leistungen wurden wieder in frei verfügbares Geld verwandelt.

Die Salzburger Landesregierung kündigte rechtliche Schritte, Wegweisungen und Strafen an, sollten sich ähnliche Umgehungsmodelle rund um die Bezahlkarte etablieren.

Österreichweiter Flickenteppich statt einheitlicher Lösung

Grundsätzlich liegt die konkrete Ausgestaltung der Grundversorgung bei den Bundesländern. Ein einheitliches Modell existiert zwar auf dem Papier, wird aber bislang nur in wenigen Ländern vollständig umgesetzt.

Derzeit greifen bereits Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark auf das Erfolgsrezept der einheitliche Bezahlkarten- beziehungsweise Sachleistungsmodell zurück. Andere Bundesländer halten weiterhin am Bargeld fest oder haben eigene Instrumente entwickelt, etwa Mischsysteme aus Bargeld, Gutscheinen und Sachleistungen. Für Asylanten bedeutet das: Je nachdem, in welchem Bundesland sie untergebracht sind, gelten völlig unterschiedliche Regeln.



Source link

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert