Ein Regime bringt zehntausende eigener Bürger um.
Die Schuld der Ermordeten: Sie wollen frei leben, nicht von den religiösen Eiferern des Regimes bevormundet werden.
Der Widerstand gegen das Regime wird nach blutigen Wochen zwar nicht gebrochen, aber doch weitgehend aus dem öffentlichen Raum verdrängt, flackert gelegentlich an Hochschulen auf.
Das Regime religiöser Mordgesellen ist von seinem religiösen Fanatismus so besessen, dass es Terrororganisationen weltweit finanziert, um „Ungläubige“ umzubringen.
Zudem versuchen die Mullahs in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen, um  … ja wozu…? Wozu benötigt ein heiliger Mann eine Atombombe, oder wie James T. Kirk einst formuliert hat: Wozu benötigt Gott ein Raumschiff?

Nun haben sich die USA und allen voran Donald Trump endlich entschlossen, dem Treiben der von Frankreich in den Iran importierten religiösen Extremisten ein Ende zu bereiten und die alte Koalition aus Linksextremisten und radikalen Islamisten, die schon den Schah bekämpft hat, wenngleich unter persönlichem Opfer der meisten Linksextremisten, die von den Mullahs nach erfolgreicher „Revolution“ elimimiert (für die, die es nicht verstehen: ermordet) wurden, sie ist wiedererstanden und trotz dem und ungeachtet des sich hartnäckig haltenden Mythos, Linke seien lernfähig, wären in der Lage, aus eigenem Schaden klug zu werden.

Aber natürlich ist das eine neue Generation von Linken. Salonkommunisten, die aus einer behaglichen, im Kapitalismus gepamperten Plüschexistenz heraus, die eigene Nutzlosigkeit über moralische Interventionen und Inszenierungen überlegener Selbstgerechtigkeit zu überwinden suchen. Existenzen ohne Selbstwirksamkeit und vor allem ohne „skin in the game“, die aus der sicheren Entfernung eines von Mullahs (noch) nicht radikalisierten Raums, den Leuten vor Ort nun mit ihrer Anteilnahme und ihrer Solidarität und vor allem ihrer „Völkerrechts-Monstranz“ auf die Nerven gehen, denen, die nur eines wollen, Khamenei und seine Mordgesellen loswerden.

Wenn es darum geht, Heuchelei auf die Spitze zu treiben, ist die Linke immer als erste Partei zur Stelle.

Wo waren die Gedanken der LINKE als die Mauerschützenpartei, der Vorgänger der Linke, „die Menschen“, die nichts anderes wollten als frei zu leben und von Parteigenossen in Ruhe gelassen zu werden, eingesperren oder an der Mauer hat erschießen lassen?

Wo waren die Gedanken der LINKE als der Mordmob von Ayatollah Khamenei Zehntausende Iraner erschossen hat, denen der Wunsch nach Freiheit zur Last gelegt wurde und ihr Bemühen, einem repressiven, totalitären System religiöser Fanatiker zu entkommen?

Es sind Salonkommunisten, die ihren eigenen Hintern nicht zu Markte tragen müssen, nicht unter einem repressiven, jede Abweichung mit Folter und Mord ahndenden System leben, aus sicherer Entfernung moralische Entrüstung inszenieren können, wohlwissend, dass niemand kommen wird, um sie unter Lebensbedrohung zu Verhaltensweisen zu zwingen, die sie nicht zeigen wollen. Sie sind moralische Freerider, denen Heucheln eine Art Notdurft ist: „ich heuchle, also bin ich“.

Und wenn es um selbst-askribierte moralische Erhabenheit geht, darf Georg Restle natürlich nicht fehlen:

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Das Problem mit der Weisheit, die Herr Restle zum besten gibt: Es ist ein klassischer Fehlschluss, leicht einsehbar, wenn man die menschlichen Schwierigkeiten, Dinge, die in der Zukunft stattfinden, vorherzusagen, in Rechnung stellt. Selbst wenn man Restle einräumen wollte, dass es stimmt, was er behauptet und Dinge in der Vergangenheit nicht funktioniert haben, so kann man daraus dennoch nicht schließen, dass sie auch in Zukunft nicht funktionieren werden, ein Umstand, den jeder Erfinder bestätigen kann, der nach etlichen Fehlschlägen seine Erfindung funktionsfähig bekommen hat. Denn: Er hat aus Fehlern gelernt. Dass Herr Restle Lernen aus Fehlern nicht in Rechnung stellt, lieber einen logischen Fehler begeht, sagt eigentlich alles, was man über die intellektuelle Ausstattung des Herrn wissen muss.

Aber ey, versuchen wir gar nicht erst, den Leute im Iran zur Hilfe zu kommen. Lasst Sie verrecken. Denn es hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, wie Herr Restle weiß.

Damit nicht genug:

Eigentlich sollte man Infantilität wie die, die Tarek Baé hier zur Schau stellt, putzig finden.
Baé lebt in einer heilen Welt.
Er ist mit sich zufrieden.
Er kann gleichzeitig die armen Menschen im Iran bedauern, die bedauerlicherweise unter einem Regime religiöser Fanatiker leiden müssen und die Beseitigung der religiösen Fanatiker, unter denen die „bedauernswerten“ Iraner dahinsiechen als „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ verurteilen.

Ein typischer Fall von Duschen, aber nicht nass werden wollen.

Man kann nicht gleichzeitig Unterdrückung und Versuche, Unterdrückung zu beseitigen, verurteilen.

Und Versuche, sich von autoritären Systemen zu befreien, werden zwangsläufig Opfer fordern. Entweder man will etwas gegen Unterdrückung tun oder nicht. Indes, Leute wie Baé wollen natürlich nichts tun, sie wollen reden, sich inszenieren, keinem auf die Füße treten, eine Plüschexistenz in einem Phantasialand aus netten, freundlichen Menschen führen, weil wir doch alle „Menschen“ sind.

Nein, Baé, das sind wir nicht bzw. man kann an mancher Humanität zweifeln: Manche sind Mörder, manche sind Terroristen und bei beiden muss man sich nicht mehr fragen, ob sie Humanität vor Strafe schützt.

Abgesehen davon: Das Völkerrecht gibt es nicht!

Es gibt eine Ansammlung internationaler Verträge (im Wesentlichen die UN-Charta von 1945, die Genfer Konvention von 1949) ergänzt um allgemein akzeptierte Rechtsgrundsätze wie sie z.B. im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 verankert sind, erweitert  um Gewohnheitsrecht: was lange praktiziert wird, muss gut sein oder hehre Verlautbarungen wie „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) oder „lex specialis derogat legi generali“ (Spezialrecht verdrängt allgemeines Recht) und verrührt mit Urteilen des Internationalen Gerichtshofes und „Lehrmeinungen“.

Schon diese Beschreibung macht deutlich, dass das, was „Völkerrecht“ sein soll, das Patchwork von Verträgen und Abkommen einer AUSLEGUNG bedarf, weil nämlich überhaupt nicht klar ist, was vom Völkerrecht (von welchem Teil des Völkerrechts) gedeckt wird und was nicht. Leute, die wie die oben bebeispielten, behaupten, sie wüssten genau, was völkerrechtskonform und was völkerrechtswidrig ist, haben offenkundig keine Ahnung,

Oben haben wir bereits darauf hingewiesen, dass das, was „Völkerrecht“ ist, einer AUSLEGUNG, wie alles, woraus Juristen ein Auskommen und Verdienst machen, bedarf, einfach deshalb, weil es Tausende Seiten voller in der Regel wischiwaschi und wenig konkretem Text gibt. Dass dem so ist, findet seinen Niederschlag in Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, mit dem die Zuständigkeit dieses „Hüters des Völkerrechts“ beschrieben wird:

„1. Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach Völkerrecht zu entscheiden, wendet an:

  • a. die internationalen Übereinkünfte, allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Parteien ausdrücklich anerkannte Normen aufgestellt worden sind;
  • b. das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung;
  • c. die allgemeinen, von den Kulturstaaten anerkannten Rechtsgrundsätze;
  • d. unter Vorbehalt der Bestimmung des Artikels 59, die gerichtlichen Entscheide und die Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen.“
Hugo Grotius, by Michiel Jansz. van Mierevelt – Unknown source, Public Domain, Link

Vor allem Punkt c ist ganz offenkundig ein Auslegungs- und vor allem ein Selektionsproblem, das weit zurückreicht und Namen wie Fancisco de Vitoria, Francisco Suárez, Hugo Grotius (de jure belli ac pacis, 1625), Samuel von Pufendorf, Emer de Vattel umfasst, allesamt Personen, die sich beginnend mit dem 16. Jahrhundert und mit dem Auftauchen der ersten Nationalstaaten Gedanken darüber gemacht haben, welche ethischen und rechtlichen Prinzipien internationale Beziehungen, Beziehungen zwischen Nationalstaaten leiten sollen, im 17. Jahrhundert vor allem in der Person von Grotius Regeln für Krieg und Frieden erarbeitet haben, die heute Teil des „Gewohnheitsrechts“ sind.

Die Früchte ihrer Arbeit gingen in eine Reihe von Vertragswerken ein, die beginnend mit dem Westfälischen Frieden (1648) den Boden für „souveräne Staaten“ bereitet haben, fortgeführt im Wiener Kongress (1815), dem Haager Friedensabkommen (1899/1907), dem Völkerbund (1919) und schließlich der UN, deren Charta (basierend auf der Atlantik Charta von 1941 und der Dumbarton-Oaks Konferenz von 1944) von der Mehrheit der 50 sie aushandelnden Staaten bis zum 26. Juni 1945 ratifiziert wurde.

Manche derjenigen, die von Völkerrecht reden, werden vielleicht auf Nachfrage die UN-Charta als „Völkerrecht“ nennen. Die UN-Charta ist indes bestenfalls ein kleines Rädchen im großen völkerrechtlichen Getriebe, mit dessen Betrieb sich der Internationale Gerichtshof in Den Haag abmüht.

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Das führt zu einer Hypothese, mit der erklärt werden soll, warum es vor allem Linke sind, die das Völkerrecht als Bollwerk gegen „die Menschen“ entdecken: Vor allem Linke sind eher über kurz als über lang damit konfrontiert, dass ihre „Politiken“ unpopulär werden, weil das, was die Ideologie verspricht, von der Realität ignoriert wird und die einzige Leistung, die linke Politiker zu allen Zeiten und ohne Problem zu erbringen vermögen, darin besteht, aus ideologischer Verblödung heraus, Wirtschaft und Gesellschaft zu ruinieren. Der Verweis auf „das Völkerrecht“ dient hier offenkundig als eine Form der Absolution. Internationale Verträge werden generell dann zur Begründung aktueller Politiken herangezogen, wenn diese aktuellen Politiken GEGEN DIE INTERESSEN der eigenen Bevölkerung durchgesetzt werden.

Von irgendwelchen Personen ohne demokratische Legitimation vereinbarte „Klimaziele“ erhalten auf diese Weise einen quasi-heiligen Status, der als Legitimation für nationale politische Entscheidungen herhalten muss, die wiederum SCHADEN über die Bevölkerung bringen, ihren Lebensstandard absenken, sie im Kalten sitzen lassen, ihre Lebensqualität negativ beeinflussden, ihre Lebensfreude abwürgen und vieles mehr.

Zuwanderung ist ein anderes Beispiel, das zeigt, wie angeblich internationale Verpflichtungen dazu benutzt bzw. eigens dazu erfunden werden, die eigenen Bürger für Neuankömmlinge zahlen zu lassen, von denen kaum einer auch nur entfernt ein Anwesenheitsrecht hat. Beiden vermeintlichen internationalen Verpflichtungen, den Klimazielen wie der Zuwanderungspolitik ist gemeinsam, dass sie es einer großen Zahl von Opportunisten ermöglichen, eine Industrie zu errichten, deren einziger Zweck darin besteht, die „internationalen Verpflichtungen“ zu vergolden, in einen sittenwidrig-hohen Profit zu transferieren.

Internationales Recht ist ein Vehikel, um Bürger zu bestehlen und seine Nutznießer reich zu machen. Eines der besten Beispiele dazu kommt aus dem Vereinigten Königreich, in dem ein Richter einem zweifachen Mörder, der unter seiner Inhaftierung mental gelitten haben will, rund 250.000 GBP an „Schmerzensgeld“ zugesprochen hat. 7.500 GBP gehen an den Mörder, der Rest dient dazu, die Kosten seines Anwalts und sonstige Rechtskosten zu decken. Das ganze System dient dazu, Steuerzahler auszunehmen, hat zur Etablierung einer umfassend schmarotzenden Klasse geführt.

Quelle: Telegraph

Auswüchse wie der gerade berichtete, wären ohne „international law“, wie der Korpus des „Völkerrechts“ in angelsächsischen Ländern heißt, nicht möglich. Dass sie und andere Politiken, die sich direkt gegen die Interessen der steuerzahlenden Bevölkerung richten, möglich sind, ist eine direkte Folge davon, dass eine schmarotzende Klasse „das Völkerrecht“ nichtzuletzt zu umfänglicher Selbstbereicherung nutzt.

Dass die schönen Worte, die idealen Vorstellungen, die internationale Vereinbarungen wie die UN-Charta zu Heilsbringern machen, die Staaten Schutzpflichten auferlegen, internationale Kooperation fördern und Rechenschaft für Regierungen begründen wenig mit der Realität zu tun haben, zeigt ein Blick in die Geschichte, der z.B. die Legitimation beider Invasion im Irak auf Basis des Völkerrechts und letztlich auf Basis von Lügen ermöglicht hat oder die „Erfolgsgeschichte“ Libyen:

Muammar al-Gaddafi und Lula da Silva; by Ricardo Stuckert/PR – LINK; Gallery, CC BY 3.0 br, Link

Libyen ist ein Failed State, in dem bewaffnete Milizen Teile des Landes kontrollieren, Korruption die herrschende Form der Interaktion ist, ein Land, das seit dem Sturz von Gaddafi im Jahre 2011 zu einem Nährboden für Extremismus aller Art geworden ist. Daran hat weder die UN-Intervention mit Resolution 1973, die militärische Intervention in Libyen legalisiert hat, etwas geändert, noch haben die vielen UN-Sanktionen (z.B. ein Waffenembargo) irgend etwas dazu beigetragen, um die Verhältnisse in Libyen zu stabilisieren. Politische Lösungen, die von der UN propagiert werden, scheitern ebenso regelmäßig wie die humanitäre Hilfe, die auf den Weg gebracht wird, im Sumpf der Korruption verschwindet und nicht bei denen ankommt, für die sie eigentlich gedacht war. Die Libyer, die unter den dortigen Zuständen leiden, haben keinerlei Nutzen daraus, dass sie aus Sicht des „Völkerrechts“ einen Anspruch auf menschenrechtswürdige Lebensumstände haben.

Wann immer man „das Völkerrecht“ danach durchleuchtet, welchen Vorteil seine Anwendung der davon betroffenen Bevölkerung gebracht hat, ist die Ausbeute an Nutzen sehr gering. Wann immer man nach Gruppen sucht, die auf Basis behaupteter Ansprüche, die sich aus dem Völkerrecht ableiten, Profit generieren und reich werden, ergibt sich eine kaum endende Liste der Völkerrechts-Schmarotzer und -Profiteure.

Und das scheint einer der beiden Gründe dafür zu sein, dass „das Völkerrecht“ so viele „Freunde“ hat. Die einen lieben es, weil sie den Verweis auf „das Völkerrecht“ ausnutzen können, um sich selbst über alle Maßen zu bereichern, die anderen lieben es, weil jede politische Schweinerei, die gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt wird, mit dem Verweis auf „internationale Verpflichtungen“ dem eigenen Verantwortungsbereich enthoben und mit einem quasi-Heiligenschein „des Völkerrechts“ versehen werden kann.

Das, was  als Völkerrecht gilt, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie auf hehren Zielen aufbauende Regularien von einem Mob aus Interessenvertretern und sonstigen Profiteuren und vor allem von Vertretern linker politischer Provenienz unterwandert und instrumentalisiert werden, um den eigenen Zwecken zu dienen. Dass am Ende ein Scherbenhaufen zurückbleibt, ist – weil Linke am Werk waren – zwangsläufig.

Schließlich ist das Völkerrecht etwas positiv Attribuiertes und in den neuronalen Brachen linker Gedankentrichter sind positiv attribuierte Begriffe – vollkommen bar einer eventuell vorhandenen Bedeutung -, das, was es dem Linken von Welt ermöglicht, eine moralische Höhe zu erklimmen und das, was ihm nicht passt, als „völkerrechtswidrig“ zu verurteilen. Leere Worte, gesprochen in Notdurft, um moralische Erhabenheit zu reklamieren und sich über diejenigen zu stellen, die mit der Lösung konkreter Probleme beschäftigt sind, also mit dem, das den Einsatz von Fähigkeiten und Kompetenzen verlangt, den Einsatz dessen, was die moralisch Erhabenen in ihrer Welt aus Worten nicht haben.

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