"Von Ekaterina Quehl

Seit der Novelle des Gesetzes „zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ im Juni 2024, nach dem die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland deutlich gelockert wurden, steigen die Zahlen für Einbürgerungen im Rekordtempo. In 2024 lag die Zahl der Einbürgerungen bei 292.020 und stieg somit um fast  die Hälfte (+46 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr (200.001). Mehr als jeder Vierter davon ist ein Syrer (83.150 oder 28 Prozent), gefolgt von Türken und Irakern, die mit großem Abstand jeweils 8 und 5 Prozent betragen.

Nun schafft Berlin in 2025 neue Rekorde. Hier wurden fast doppelt so viele (39.034) „Neu-Deutsche“ eingebürgert als im Jahr zuvor (21.811) und fast das Vierfache im Vergleich zu 2023 (9.041). Für Deutschland liegen die Zahlen noch nicht vor.

Zur Erinnerung: Nach der Einführung der neuen Lockerungen betrug Mindestaufenthaltszeit der Antragsteller zunächst fünf Jahre, dann drei Jahre (bei „besonderen Integrationsleistungen“), dann wieder fünf Jahre. Doch die Mindestaufenthaltszeit ist keine besondere Voraussetzung, wenn man schon in Deutschland ist. Denn Sie brauchen dazu nichts weiteres tun, als sich hierzulande aufzuhalten. Viel wichtiger sind finanzielle Unabhängigkeit vom Staat bzw. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Landeskunde.

Und an dieser Stelle drängen sich einige Fragen auf, die mich als frisch gewordene deutsche Bürgerin nach mehr als zwei Jahrzehnten in diesem Land besonders interessieren.

Denn selbst wenn man annimmt, dass „Kurz-vor-Neutdeutsche“ mit syrischem, türkischen oder irakischem Hintergrund keine Messer an Messerverbotszonen benutzen und sich sonst „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland bekennen“ – wie viele von ihnen konnten – und vor allem wollten – nach fünf (bei „besonderen Integrationsleitungen“ nach drei) Jahren rechtmäßig und sozialversicherungspflichtig arbeiten, für sich selbst und ihre Familien sorgen und Steuer zahlen?

Wieviele von ihnen waren – ohne ihren Sprach-Zertifikat zu fälschen – zum Zeitpunkt ihres Einbürgerungsantrags in der Lage, in klarer Standardsprache bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit über vertraute Themen wie Erfahrungen, Alltag, Pläne usw. zu sprechen? Denn das setzen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 voraus, die die „Kurz-vor-Neudeutsche“ haben sollen. Wieviele von ihnen können Fragen wie „Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?“ oder „Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzesgebung des Bundes durch…“ beantworten? Denn das sind die Fragen aus dem 310-Fragen-schweren Katalog zum Einbürgerungstest. Und wie viele von ihnen setzen sich problemlos mit dem so bürgerfreundlichen Verwaltungssystem auseinander, suchen sich eine Mietwohnung, machen Behördengänge, eröffnen ein Bankkonto, melden ihre Kinder in einer Schule oder Kita an, schließen Verträge mit Strom- und Internetanbietern ab und lassen sich versichern?

Ein besonderes Thema ist Beruf. Um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben und somit Teil des Lösung des Fachkräftemangels zu werden, muss man entweder bereit sein – auch finanziell – einen Beruf zu erlernen oder sehr einfache Tätigkeiten im Bereich Pflege und Service auszuüben. Und selbst wenn man als Arzt, Architekt oder Rechtsanwalt nach Deutschland gekommen ist, muss man – wenn man natürlich nicht als „falscher Arzt“ gleich tätig werden möchte – diese Berufe anerkennen lassen. Das setzt berufsspezifische Kompetenzen, Erfahrung und vertiefte Deutsch-Kenntnisse voraus. Anerkennungsverfahren für Ärzte mit Abschüssen aus nicht EU-Ländern können beispielsweise einige Jahre dauern. Ein iranischer Arzt musste 5 Jahre auf seine Anerkennung warten.

Gerade viele syrische Bürger kommen als Asylbewerber nach Deutschland. Bis Dezember 2025 erhielten sie in der Regel zunächst für ein Jahr subsidiären Schutz, bei dem sie Zugang zu Arbeitsmarkt und Anspruch auf Sozialhilfe hatten. Seit dem Ende 2025 prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anträge syrischer Asylbewerber wieder inhaltlich. Das bedeutet deutlich weniger subsidiären Schutz und längere Asylverfahren. Zwar können sie das deutsche Asylsystem in vollen Zügen genießen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie bezahlte Unterkunft, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten sowie unzählige einmalige Beihilfen erhalten. Aber eine wirkliche Integration fördert das System nicht.

Die große Enthüllung des Betrugs mit Sprach-Zertifikaten, die für die Einbürgerung benötigt werden, bestätigt nur die Bedenken, dass viele Antragsteller weder die Einbürgerungs-Voraussetzungen erfüllen noch willens sind, ehrliche Bürger dieses Landes zu werden. Doch nicht nur die Antragsteller selbst suchen verkürzte Wege – auch Behörden tun es. Wie eine Bild-Recherche enthüllt, drücken auch Einbürgerungsbehörden manchmal ein Auge zu, wenn es um Deutschkenntnisse geht und erkennen häufig nur eine hochgeladene Anmeldung zu einem Deutsch-Kurs an statt gefordertes Sprach-Zertifikat.