Das BSW reicht Klage in Karlsruhe ein: Das Bundesverfassungsgericht soll für die Neuauszählung der Bundestagswahl sorgen. Sahra Wagenknecht macht Vorschläge, wie es weitergehen kann, wenn das BSW so doch noch ins Parlament einzieht


Sahra Wagenknecht ist überzeugt, dass das BSW eigentlich mit mehr als fünf Prozent der Stimmen in den Bundestag eingezogen ist

Foto: Imago/Mauersberger


In Karlsruhe wird bald ein Urteil gefällt, das die Republik erschüttern könnte. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahlergebnisse erwirken. Das teilte die Partei bei einer Pressekonferenz in Berlin mit.

Das BSW war laut offiziellem Endergebnis denkbar knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Lediglich 9.529 Stimmen fehlten der jungen Partei. Da aber zahlreiche Fehler bei der Auszählung nachgewiesen worden seien, fordert das BSW eine Überprüfung, der sich der Bundestag verweigert hat.

Wann Amira Mohamed Ali ein Urteil erwartet

Sollte das BSW tatsächlich den Sprung ins Parlament schaffen, wäre die Mehrheit der Bundesregierung dahin, CDU-Granden wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Armin Laschet verlören wohl ihre Sitze, die gesamte politische Neuausrichtung der Merz-Regierung könnte infrage gestellt werden.

Kein Wunder also, dass eine breite Mehrheit im Bundestag gegen eine Wahlüberprüfung votierte. „Der Bundestag hat im Dezember eine Neuauszählung mit hanebüchener Begründung abgelehnt“, sagte Amira Mohamed Ali, die sich zusammen mit Fabio De Masi den Parteivorsitz des BSW teilt, in Berlin. „Man will einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf: dass das BSW triftige Gründe für eine Neuauszählung genannt hat und nach dieser Neuauszählung mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundestag sitzen wird.“

Eine gerichtliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht sei daher zwingend erforderlich. „Wir werden die entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht einreichen“, so Mohamed Ali weiter.

Fabio De Masi erinnert an 1991

In den vergangenen Wochen habe das BSW Einsicht in die Akten des Bundestages gehabt. Es seien weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten. „Auch dieser Sachverhalt wird Bestandteil unserer Wahlprüfungsbeschwerde sein“, erklärte Amira Mohamed Ali.

Die Bilanz der seit dem Wahlabend vorliegenden Informationen, Indizien und Belege lasse keinen anderen Schluss zu: „Eine Neuauszählung ist zwingend geboten und der einzige Weg, das tatsächliche Wahlergebnis verlässlich festzustellen.“ Nach Karneval werde die Klage in Karlsruhe eingereicht. Ein Urteil wird noch 2026, womöglich in der ersten Jahreshälfte erwartet.

Im Wesentlichen seien drei Fehler bei der Wahlauszählung identifiziert worden. So seien erstens Stimmen für das BSW anderen Parteien zugeschrieben worden, oftmals dem Bündnis Deutschland, mit dem das BSW häufig verwechselt worden sei. Zweitens seien BSW-Stimmen nicht gezählt worden, weil die Partei auf dem Stimmzettel in vielen Ländern auf der untersten Knickfalte positioniert und deswegen das Kreuz schlichtweg übersehen worden sei, und drittens seien BSW-Stimmen falsch als ungültig gezählt worden, unter anderem dann, wenn Wähler nur die Zweit- und nicht die Erststimme abgegeben hätten.

Zwischen dem vorläufigen und dem amtlichen Endergebnis habe es zahlreiche Korrekturen gegeben, dadurch seien dem BSW bereits 4.000 Stimmen hinzugewachsen. Aber diese Korrekturen seien alles andere als vollständig.

Zieht das BSW in den Bundestag ein, will es auf die Änderung des Wahlprüfungsverfahrens drängen

Die Klage in Karlsruhe könnte durchaus erfolgreich sein. BSW-Co-Chef De Masi hob hervor, das Bundesverfassungsgericht habe 1991 in einem Urteil festgehalten, dass eine Neuauszählung sinnvoll sein könne, wenn ein extrem knappes Wahlergebnis und belegte dokumentierte Fehler bei der Stimmauszählung vorliegen. Beides sei im Fall des BSW gegeben. Der Bundestag jedoch, der eine Neuauszählung abgelehnt hat, vertrete die Rechtsauffassung, das BSW sei in der Bringschuld und müsse sämtliche Fehler selbst dokumentieren.

Doch auf die Wahlzettel gibt es keinen Zugriff, solange nicht neu ausgezählt wird. Die Rechtsauffassung des Bundestages führe dazu, dass faktisch nie eine Neuauszählung stattfinde. Das Wahlprüfungsverfahren stammt aus der Kaiserzeit Mitte des 19. Jahrhunderts. Sollte das BSW nachträglich in den Bundestag einziehen, will es sich dafür einsetzen, das Gesetz zu reformieren.

Für Parteigründerin Sahra Wagenknecht war das Bundestagsvotum ein „peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre“. Es sei offensichtlich, dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollten, weil sie davon ausgingen, dass das BSW dann in den Bundestag käme. Aber nur eine Neuauszählung könne klären, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt und Friedrich Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler sei.

Sahra Wagenknecht zieht Vergleich zu „Schutzgelderpressung“ und „Mafiaboss“

„Ich finde, dass dieses Wahlprüfungsverfahren ein absoluter Anachronismus ist und eigentlich nicht in eine Demokratie gehört“, sagte Wagenknecht. Bei knappen Wahlergebnissen sollte automatisch nachgezählt werden, wie es in anderen Ländern auch üblich sei, fordert sie. In den USA sei es zum Beispiel bei einer Marge von 0,5 Prozentpunkten der Fall. Dass vor einer Klage in Karlsruhe erst ein Einspruch im Bundestag geltend gemacht werden müsse, sei äußerst kritikwürdig.

Schließlich sei es offensichtlich, dass der Bundestag kein Interesse an einer Neuauszählung habe, da Mandate verloren werden könnten und sogar der Verlust der Regierungsmehrheit drohe. „Das ist so, als hätte man ein Gesetz, das kleine Gastwirtschaftsbetreiber, die von Schutzgelderpressung betroffen sind, als Erstes ihre Beschwerde beim Mafiaboss einreichen müssen, wenn sie sich dagegen wehren sollen“, sagte Wagenknecht. „Das ist absurd.“

Wenn das BSW in Karlsruhe Erfolg haben sollte, hätte dies erhebliche Konsequenzen für die Bundesregierung. Man könne die verschiedenen Varianten durchspielen, sagte Wagenknecht. „Es muss ein demokratisches Ergebnis dieser Bundestagswahl ermittelt werden“, sagte Wagenknecht. Dann werde es Möglichkeiten geben, eine Regierung zu bilden, die vielleicht ein bisschen besser regiert als die jetzige. „Die Latte hängt ja nicht hoch.“

„Kompetenzregierung“ mit wechselnden Mehrheiten?

Wagenknecht weiter: „Die CDU kann politischen Selbstmord begehen.“ Sie könne Merz als Bundeskanzler im Amt lassen und die Grünen in die Regierung holen. Als Alternative wäre eine Minderheitsregierung unter einem neuen Kanzler denkbar. Angesichts des schwindenden Rückhalts der Regierung in der Bevölkerung, wären viele Menschen wahrscheinlich erleichtert, wenn es zu einer Neubildung käme, sagte Wagenknecht. Das BSW würde sich einer „Kompetenzregierung“ mit wechselnden Mehrheiten nicht verwehren.

Sollte das BSW die Fünfprozenthürde knacken, würden 35 Abgeordnete in den Bundestag einziehen. „Wir hätten einiges zu tun als konsequente Opposition“, sagte Wagenknecht. Untersuchungsausschüsse zu Jens Spahns Coronamasken-Deal sowie zum Anschlag auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream wolle sie dann als Fraktionsvorsitzende auf den Weg bringen. Es sei an der Zeit, sich gegen die „brachialen Sozialkürzungen“ zu wehren, die zurzeit von der Union diskutiert und wahrscheinlich von der SPD mitgetragen würden.

Simon Zeise ist freier Journalist. Er hat zuvor für die Berliner Zeitung, die junge Welt und die Wirtschafts- und Finanzredaktion wortwert gearbeitet.

Sollte das BSW tatsächlich den Sprung ins Parlament schaffen, wäre die Mehrheit der Bundesregierung dahin, CDU-Granden wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Armin Laschet verlören wohl ihre Sitze, die gesamte politische Neuausrichtung der Merz-Regierung könnte infrage gestellt werden.Kein Wunder also, dass eine breite Mehrheit im Bundestag gegen eine Wahlüberprüfung votierte. „Der Bundestag hat im Dezember eine Neuauszählung mit hanebüchener Begründung abgelehnt“, sagte Amira Mohamed Ali, die sich zusammen mit Fabio De Masi den Parteivorsitz des BSW teilt, in Berlin. „Man will einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf: dass das BSW triftige Gründe für eine Neuauszählung genannt hat und nach dieser Neuauszählung mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundestag sitzen wird.“Eine gerichtliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht sei daher zwingend erforderlich. „Wir werden die entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht einreichen“, so Mohamed Ali weiter.Fabio De Masi erinnert an 1991In den vergangenen Wochen habe das BSW Einsicht in die Akten des Bundestages gehabt. Es seien weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten. „Auch dieser Sachverhalt wird Bestandteil unserer Wahlprüfungsbeschwerde sein“, erklärte Amira Mohamed Ali.Die Bilanz der seit dem Wahlabend vorliegenden Informationen, Indizien und Belege lasse keinen anderen Schluss zu: „Eine Neuauszählung ist zwingend geboten und der einzige Weg, das tatsächliche Wahlergebnis verlässlich festzustellen.“ Nach Karneval werde die Klage in Karlsruhe eingereicht. Ein Urteil wird noch 2026, womöglich in der ersten Jahreshälfte erwartet.Im Wesentlichen seien drei Fehler bei der Wahlauszählung identifiziert worden. So seien erstens Stimmen für das BSW anderen Parteien zugeschrieben worden, oftmals dem Bündnis Deutschland, mit dem das BSW häufig verwechselt worden sei. Zweitens seien BSW-Stimmen nicht gezählt worden, weil die Partei auf dem Stimmzettel in vielen Ländern auf der untersten Knickfalte positioniert und deswegen das Kreuz schlichtweg übersehen worden sei, und drittens seien BSW-Stimmen falsch als ungültig gezählt worden, unter anderem dann, wenn Wähler nur die Zweit- und nicht die Erststimme abgegeben hätten.Zwischen dem vorläufigen und dem amtlichen Endergebnis habe es zahlreiche Korrekturen gegeben, dadurch seien dem BSW bereits 4.000 Stimmen hinzugewachsen. Aber diese Korrekturen seien alles andere als vollständig.Zieht das BSW in den Bundestag ein, will es auf die Änderung des Wahlprüfungsverfahrens drängenDie Klage in Karlsruhe könnte durchaus erfolgreich sein. BSW-Co-Chef De Masi hob hervor, das Bundesverfassungsgericht habe 1991 in einem Urteil festgehalten, dass eine Neuauszählung sinnvoll sein könne, wenn ein extrem knappes Wahlergebnis und belegte dokumentierte Fehler bei der Stimmauszählung vorliegen. Beides sei im Fall des BSW gegeben. Der Bundestag jedoch, der eine Neuauszählung abgelehnt hat, vertrete die Rechtsauffassung, das BSW sei in der Bringschuld und müsse sämtliche Fehler selbst dokumentieren.Doch auf die Wahlzettel gibt es keinen Zugriff, solange nicht neu ausgezählt wird. Die Rechtsauffassung des Bundestages führe dazu, dass faktisch nie eine Neuauszählung stattfinde. Das Wahlprüfungsverfahren stammt aus der Kaiserzeit Mitte des 19. Jahrhunderts. Sollte das BSW nachträglich in den Bundestag einziehen, will es sich dafür einsetzen, das Gesetz zu reformieren.Für Parteigründerin Sahra Wagenknecht war das Bundestagsvotum ein „peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre“. Es sei offensichtlich, dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollten, weil sie davon ausgingen, dass das BSW dann in den Bundestag käme. Aber nur eine Neuauszählung könne klären, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt und Friedrich Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler sei.Sahra Wagenknecht zieht Vergleich zu „Schutzgelderpressung“ und „Mafiaboss“„Ich finde, dass dieses Wahlprüfungsverfahren ein absoluter Anachronismus ist und eigentlich nicht in eine Demokratie gehört“, sagte Wagenknecht. Bei knappen Wahlergebnissen sollte automatisch nachgezählt werden, wie es in anderen Ländern auch üblich sei, fordert sie. In den USA sei es zum Beispiel bei einer Marge von 0,5 Prozentpunkten der Fall. Dass vor einer Klage in Karlsruhe erst ein Einspruch im Bundestag geltend gemacht werden müsse, sei äußerst kritikwürdig.Schließlich sei es offensichtlich, dass der Bundestag kein Interesse an einer Neuauszählung habe, da Mandate verloren werden könnten und sogar der Verlust der Regierungsmehrheit drohe. „Das ist so, als hätte man ein Gesetz, das kleine Gastwirtschaftsbetreiber, die von Schutzgelderpressung betroffen sind, als Erstes ihre Beschwerde beim Mafiaboss einreichen müssen, wenn sie sich dagegen wehren sollen“, sagte Wagenknecht. „Das ist absurd.“Wenn das BSW in Karlsruhe Erfolg haben sollte, hätte dies erhebliche Konsequenzen für die Bundesregierung. Man könne die verschiedenen Varianten durchspielen, sagte Wagenknecht. „Es muss ein demokratisches Ergebnis dieser Bundestagswahl ermittelt werden“, sagte Wagenknecht. Dann werde es Möglichkeiten geben, eine Regierung zu bilden, die vielleicht ein bisschen besser regiert als die jetzige. „Die Latte hängt ja nicht hoch.“„Kompetenzregierung“ mit wechselnden Mehrheiten?Wagenknecht weiter: „Die CDU kann politischen Selbstmord begehen.“ Sie könne Merz als Bundeskanzler im Amt lassen und die Grünen in die Regierung holen. Als Alternative wäre eine Minderheitsregierung unter einem neuen Kanzler denkbar. Angesichts des schwindenden Rückhalts der Regierung in der Bevölkerung, wären viele Menschen wahrscheinlich erleichtert, wenn es zu einer Neubildung käme, sagte Wagenknecht. Das BSW würde sich einer „Kompetenzregierung“ mit wechselnden Mehrheiten nicht verwehren.Sollte das BSW die Fünfprozenthürde knacken, würden 35 Abgeordnete in den Bundestag einziehen. „Wir hätten einiges zu tun als konsequente Opposition“, sagte Wagenknecht. Untersuchungsausschüsse zu Jens Spahns Coronamasken-Deal sowie zum Anschlag auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream wolle sie dann als Fraktionsvorsitzende auf den Weg bringen. Es sei an der Zeit, sich gegen die „brachialen Sozialkürzungen“ zu wehren, die zurzeit von der Union diskutiert und wahrscheinlich von der SPD mitgetragen würden.



Source link

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert