Der schreiende Roland Freisler, der den Volksgerichtshof in eine Phantasie verwandelt hat, wie sie nur bösartige Akteure haben können, ist eines der besten Beispiele für die Politisierung der Justiz, den Missbrauch des Rechts für politische Zwecke. Die Schauprozesse, die es allenthalben wieder gibt, die entsprechend nicht mit Josef Stalin gestorben sind, sind ein weiteres.

Otto Kirhcheimer, einer der großen deutschen Politikwissenschaftler, hat die politische Justiz in seinem 1961 erschienen Buch: POLITICAL JUSTICE: THE USE or LEGAL PROCEDURE FOR POLITICAL ENDS (Princeton: Princeton University Press) als dem Ziel verpflichtet beschrieben, den Bereich politischer Handlung auf die Justiz zu erweitern und im Zuge dieser Tätigkeit den „Rechtsraum“ weitgehend bis vollständig zu zerstören. Der Richter wird zu einem „errand boy“, einem politischen Laufburschen, der das urteilt, was ihm politisch vorgegeben ist.

Viele, die das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein im Verfahren „NIUS gegen Daniel Günther“ kommentiert haben, kommentieren es vor dem Hintergrund der politischen, vielleicht spräche man besser von einer politisierten Justiz. Und in der Tat, das Urteil lässt das Bemühen erkennen, trieft von juristischer Rabulistik, wie es nur möglich ist, wenn man teleologisch funktioniert [ich hatte hier ursprünglich denken, aber teleologisches Denken ist ein Widerspruch in sich], also schon vorab geurteilt hat und nun versucht, das Urteil mit pseudo-Geschwafel zu begründen – wie das bei Richtern, die Laufburschen für ihre politischen Herren sind, eben der Fall ist, der Fall sein muss.

In Schleswig-Holstein hat diese Rabulistik die folgende sprachliche Form angenommen:

„Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt habe. Dabei ging es um folgende Aussagen Günthers:

„Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“

und

„Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“

Die Antragstellerin könne von dem Antragsgegner schon deswegen nicht verlangen, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar.

[…]

Dass Herr Daniel Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten.

Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Es ist schon ein ziemliches Ausmaß an geistiger Umnachtung notwendig, um sich einbilden zu können, man selbst könne für andere sagen, in welcher „Funktion“ sie gerade dachten, eine Aussage zu machen, vor allem dann, wenn diese Anderen mehrere Funktionen einnehmen, seien es nur die zwei, die bei den Schleswig-Holsteiner Verwaltungsrichtern der 6. Kammer angekommen sind: Parteipolitiker und Ministerpräsident.

Nun könnte man denken, dass jemand, der Ambiguität aufgrund mehrfacher Rollen (ein besserer Begriff als „Funktion“), die er im öffentlichen Leben spielt, mit sich bringt, selbst der beste Anwalt ist, um die Frage zu beantworten, in welcher „Rolle“ er gerade spricht, etwa so:

Als Reaktion auf die EXPLIZITE AUFFORDERUNG, SEINE Meinung preiszugeben, sofern er eine hat, sagt Daniel Günter: „Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“.

„Ich bin“.

Eine Zustandsbeschreibung, die in der Regel eine zeitlich dauerhafte Eigenschaften umfasst, in jedem Fall eine Eigenschaft, die die Länge einer Fernsehsendung überdauert:

  • Ich bin links.
  • Ich bin blöd.
  • Ich bin Ministerpräsident.
  • Ich bin Deutscher.
  • Ich bin CDU-Mitglied.
  • Ich bin 1.75m groß.

Der Kontext, in dem Günther feststellt, Kontext ist für die Rabulistiker, die „Errand Boys“ des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein besonders wichtig, in dem Günther feststellt, Ministerpräsident zu sein, könnte kaum eindeutiger sein: Er sagt es als Reaktion auf die Bitte, doch SEINE Meinung zu etwas zum Besten zu geben, eine Bitte, die er ablehnt, weil er [in der Talkshow] nicht als Privatmann, sondern als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein sitze.

Günther selbst hat demnach festgestellt, als MINISTERPRÄSIDENT zu sprechen. Die Verwaltungsrichter in Schleswig-Holstein haben den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein „überurteilt“ und damit de facto festgestellt, dass man den Typ nicht ernst nehmen muss, das, was er von sich gibt, nicht ernstnehmen kann. Offensichtlich halten die Verwaltungsrichter den Landesvater für einen Spruchbeutel, einen, der Unfug verbreitet und Sprüche klopft, Blech erzählt, etwas und sein Gegenteil behauptet, dem man nicht glauben kann, was er sagt.

Anders kann man ihr Urteil nicht beurteilen.

Ziemlich deftig, wenn Verwaltungsrichter einem Ministerpräsidenten attestieren, dass er nicht für voll zu nehmen, nicht ernst zu nehmen, nicht glaubwürdig ist…

Insofern befarf es tatsächlich keiner Unterlassungserklärung zugunsten von NIUS, denn ein Mann, der nun richterlich attestiert brabbelt, kann auch dann, wenn er von „Feinden der Demokratie“ schwadroniert oder für sich beansprucht, in der Lage zu sein, Fakten zu erkennen, nicht ernst genommen werden.

In Schleswig-Holstein ist ein Ministerpräsident im Amt, dem seine eigenen Verwaltungsrichter attestieren, dass er ein Schwätzer ist, den man nicht ernst nehmen kann.

In Thüringe ist ein Ministerpräsident im Amt, der seine „Dissertation“ ergaunert hat, die Ideen anderer gestohlen hat und sich nun, nachdem die TU-Chemnitz ihm den Titel aberkannt hat, als Opfer inszenieren will.

Beide Ministerpräsidenten gehören der CDU an.
Hat die CDU ein Bildungsproblem?


 

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