Verbraucher sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig besser geschützt werden, wenn sie durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt werden.

Das Bundeskabinett in Berlin beschloss hierzu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Justizministeriums.

Dieser sieht vor, die Regeln zur Produkthaftung auch auf Schäden durch fehlerhafte Software auszuweiten – einschließlich KI-Software, was etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos relevant werden könnte.

Einfacher Schadensersatz

Der Entwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts zielt außerdem darauf ab, dass es künftig generell einfacher wird, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen, etwa durch Beweiserleichterungen für Geschädigte.

Zudem sollen diese – unter gewissen Voraussetzungen – nicht nur die Produkthersteller selbst, sondern auch Betreiber von Online-Plattformen in Anspruch nehmen können.

„Wir machen die Haftung für Produkte fit für das digitale Zeitalter“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Egal ob das Bügeleisen kaputt geht oder die Software spinnt, für Verbraucher ist der Schaden der gleiche“, erläuterte sie. „Deswegen erstrecken wir die Produkthaftung auf jede Art von Software – auch auf KI.“

Zudem solle es Betroffenen erleichtert werden, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen, fügte Hubig hinzu. Dies diene den Verbrauchern „und den Unternehmen, die sichere Produkte am Markt anbieten“.

Der Gesetzentwurf geht auf europäische Vorgaben zur Produkthaftung zurück. Diese müssen bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. (afp/red)



Source link

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert